Hallo, habe folgendes Problem:
Ich hatte eine Domain registriert und kommerziell genutzt.
Anfang Februar habe ich per Einwurf Einschreiben eine Unterlassungs- und Übertragungserklärung vom Anwalt erhalten.
Leider war ich im Urlaub, konnte daher auf dieses Schreiben nicht reagieren. Es muß so um den 12.02. in mein Postfach geworfen worden sein, mit einer Terminsetzung bis zum 21.02.
Ich habe diese Schreiben wegen meiner Abwesenheit leider erst am 06.03. in den Händen gehalten. Tätigte daraufhin ein Telefonat mit der Anwaltskanzlei und teilte mit, dass ich dieses Unterlassungsschreiben der Kanzlei unterschrieben zusenden wollte.
Des weiteren lag nun in meinem Briefkasten am Abend eine Zustellung einer Einstweiligen Verfügung, mit einem angegebenen Streitwert von 100.000 €, also auch am 06.03. erhalten, die dort am 05.03. eingewurfen wurde.
Wie schaut es nun mit den Fristen aus?
Da ich im Urlaub war und so nicht auf die Abmahnung reagieren konnte, eine Fristverlängerung ja auch hinfällig, da nun schon eine Einstweilige Verfügung erlassen wurde.
Wie komme ich da nun am billigsten bei weg?
ok, Streitwert 100.000€ macht schon mal mindestens 500€ für das Landgericht, dann noch mal mindestens 1000€ für den gegnerischen Anwalt
Muß ich die Kosten für die Abmahnung auch noch einrechnen?
Habe gelesen, wenn eine Einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahung gesendet wird und man sofort anerkennt, dann bleibt der Gegner auf den Kosten hängen.
Wie ist dies nun in meinem Fall zu bewerten, da ich wegen meines Urlaubs die Abmahnung erst verspätet bekommen habe?
Was muß ich nun der gegnerischen Partei zukommen lassen, möchte möglichst schnell ein Ende da haben, bzw. weg mit der Domain.
Weitere Frage dann noch, in der Unterlassungserklärung soll ich mich verpflichten meine Domain abzutreten, in der Einstweiligen Verfügung wird nur erwirkt, dass ich gleichgearteten Inhalt zu der anderen Partei sofort abzustellen habe, dies ist auch geschehen, bzw. nur noch eine weisse Seite ohne Inhalt online.
Würde nun gerne wissen, wie dass mit den Fristen aussieht, wegen meines Urlaubs, bzw. mit was für Kosten ich zu rechnen habe bei einem Streitwert von 100.000 €.
Danke für die ein oder andere hilfreiche Antwort
Reicht nun ein Schreiben aus, indem ich in etwa folgendes wiedergebe:
Sofortiges Anerkenntnis
Bestätige den Zugang der einstweiligen Verfügung, erkenne diese entgültig an, verzichte auf Wiederspruch und zur Hauptklage (§926 ZPO)
Ich hatte eine Domain registriert und kommerziell genutzt.
Anfang Februar habe ich per Einwurf Einschreiben eine Unterlassungs- und Übertragungserklärung vom Anwalt erhalten.
Leider war ich im Urlaub, konnte daher auf dieses Schreiben nicht reagieren. Es muß so um den 12.02. in mein Postfach geworfen worden sein, mit einer Terminsetzung bis zum 21.02.
Ich habe diese Schreiben wegen meiner Abwesenheit leider erst am 06.03. in den Händen gehalten. Tätigte daraufhin ein Telefonat mit der Anwaltskanzlei und teilte mit, dass ich dieses Unterlassungsschreiben der Kanzlei unterschrieben zusenden wollte.
Des weiteren lag nun in meinem Briefkasten am Abend eine Zustellung einer Einstweiligen Verfügung, mit einem angegebenen Streitwert von 100.000 €, also auch am 06.03. erhalten, die dort am 05.03. eingewurfen wurde.
Wie schaut es nun mit den Fristen aus?
Da ich im Urlaub war und so nicht auf die Abmahnung reagieren konnte, eine Fristverlängerung ja auch hinfällig, da nun schon eine Einstweilige Verfügung erlassen wurde.
Wie komme ich da nun am billigsten bei weg?
ok, Streitwert 100.000€ macht schon mal mindestens 500€ für das Landgericht, dann noch mal mindestens 1000€ für den gegnerischen Anwalt
Muß ich die Kosten für die Abmahnung auch noch einrechnen?
Habe gelesen, wenn eine Einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahung gesendet wird und man sofort anerkennt, dann bleibt der Gegner auf den Kosten hängen.
Wie ist dies nun in meinem Fall zu bewerten, da ich wegen meines Urlaubs die Abmahnung erst verspätet bekommen habe?
Was muß ich nun der gegnerischen Partei zukommen lassen, möchte möglichst schnell ein Ende da haben, bzw. weg mit der Domain.
Weitere Frage dann noch, in der Unterlassungserklärung soll ich mich verpflichten meine Domain abzutreten, in der Einstweiligen Verfügung wird nur erwirkt, dass ich gleichgearteten Inhalt zu der anderen Partei sofort abzustellen habe, dies ist auch geschehen, bzw. nur noch eine weisse Seite ohne Inhalt online.
Würde nun gerne wissen, wie dass mit den Fristen aussieht, wegen meines Urlaubs, bzw. mit was für Kosten ich zu rechnen habe bei einem Streitwert von 100.000 €.
Danke für die ein oder andere hilfreiche Antwort
Reicht nun ein Schreiben aus, indem ich in etwa folgendes wiedergebe:
Sofortiges Anerkenntnis
Bestätige den Zugang der einstweiligen Verfügung, erkenne diese entgültig an, verzichte auf Wiederspruch und zur Hauptklage (§926 ZPO)