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Einstweilige Verfügung, bitte um Rat wegen FRISTEN

PeterM

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07. März 2002
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Hallo, habe folgendes Problem:


Ich hatte eine Domain registriert und kommerziell genutzt.

Anfang Februar habe ich per Einwurf Einschreiben eine Unterlassungs- und Übertragungserklärung vom Anwalt erhalten.

Leider war ich im Urlaub, konnte daher auf dieses Schreiben nicht reagieren. Es muß so um den 12.02. in mein Postfach geworfen worden sein, mit einer Terminsetzung bis zum 21.02.

Ich habe diese Schreiben wegen meiner Abwesenheit leider erst am 06.03. in den Händen gehalten. Tätigte daraufhin ein Telefonat mit der Anwaltskanzlei und teilte mit, dass ich dieses Unterlassungsschreiben der Kanzlei unterschrieben zusenden wollte.

Des weiteren lag nun in meinem Briefkasten am Abend eine Zustellung einer Einstweiligen Verfügung, mit einem angegebenen Streitwert von 100.000 €, also auch am 06.03. erhalten, die dort am 05.03. eingewurfen wurde.

Wie schaut es nun mit den Fristen aus?

Da ich im Urlaub war und so nicht auf die Abmahnung reagieren konnte, eine Fristverlängerung ja auch hinfällig, da nun schon eine Einstweilige Verfügung erlassen wurde.

Wie komme ich da nun am billigsten bei weg?

ok, Streitwert 100.000€ macht schon mal mindestens 500€ für das Landgericht, dann noch mal mindestens 1000€ für den gegnerischen Anwalt

Muß ich die Kosten für die Abmahnung auch noch einrechnen?

Habe gelesen, wenn eine Einstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahung gesendet wird und man sofort anerkennt, dann bleibt der Gegner auf den Kosten hängen.

Wie ist dies nun in meinem Fall zu bewerten, da ich wegen meines Urlaubs die Abmahnung erst verspätet bekommen habe?

Was muß ich nun der gegnerischen Partei zukommen lassen, möchte möglichst schnell ein Ende da haben, bzw. weg mit der Domain.

Weitere Frage dann noch, in der Unterlassungserklärung soll ich mich verpflichten meine Domain abzutreten, in der Einstweiligen Verfügung wird nur erwirkt, dass ich gleichgearteten Inhalt zu der anderen Partei sofort abzustellen habe, dies ist auch geschehen, bzw. nur noch eine weisse Seite ohne Inhalt online.

Würde nun gerne wissen, wie dass mit den Fristen aussieht, wegen meines Urlaubs, bzw. mit was für Kosten ich zu rechnen habe bei einem Streitwert von 100.000 €.

Danke für die ein oder andere hilfreiche Antwort

Reicht nun ein Schreiben aus, indem ich in etwa folgendes wiedergebe:

Sofortiges Anerkenntnis

Bestätige den Zugang der einstweiligen Verfügung, erkenne diese entgültig an, verzichte auf Wiederspruch und zur Hauptklage (§926 ZPO)
 
Re: Einstweilige Verfügung, bitte um Rat wegen FRI

Tja, nun,
was ich an Deiner Stelle machen wuerde:
Ich nehme an nach Deinem Geschriebenen, dass Du die Markenverletzung oder was auch immer vorliegst, nicht bestreiten moechtest, sondern nur Ruhe haben moechtest.

Ich wuerde folgendes machen(OHNE GEWAEHR !):
1) Close-Antrag bei DeNIC (schriftlich, Kopie davon an die gegn. Anwaltskanzlei)
2) Einschreiben an Anwaltskanzlei:
a) Bestaetige den Erhalt der einstw. Verfuegung
b) lege dar, dass Du die Abmahnung nicht erhalten hast, da Du im Urlaub warst (ggf. Belege anfuegen)
c) weise darauf hin, dass es sich bei der einstw. Verfuegung Deiner Auffassung nach um einen Klageueberfall handele
d) Erklaere, dass Du jede Handlung unterlassen wirst, mit der Du die Rechte der Gegner verletzen koenntest
e) erklaere, dass Du die Kosten der einstweiligen Verfuegung wegen Klaegeueberfalles nicht uebernehmen wuerdest.
f) auch die Abmahnungskosten wuerdest Du nicht uebernehmen,
g) ebenso wenig wuerdest Du den angebenen Streitwert akezeptieren
g) weise aber darauf hin, dass die Domain von Dir bei der DeNIC bereits freigegeben wurde und Sie von den Gegnern gerne registriert werden kann

Das schlimmste, was Dir dann passieren kann, ist, dasss Du wegen Abmahnungskosten/den Kosten der einstw. Verfuegung verklagt wuerdest. Da ist aber der Streitwert eben nicht 100.000 Euro, sondern nur Abmahnkosten/EV-Kosten, also wesentlich geringer

Ob die Gegner noch Lust haben, das weiter zu verfolgen (bringt dem Rechtsanwalt kaum Geld), ist dann praktisch die Frage

Wenn Du Pech hast, geht das allerdings auch noch vor Gericht

Gruesse
Peter
 
Re: Einstweilige Verfügung, bitte um Rat wegen FRI

Hallo nicholson,

ich konnte bei google und altavista nix finden unter dem Suchbegriff Klageüberfall. Wäre dir dankbar, wenn du das mal genau erklären könntest.
 
Re: Einstweilige Verfügung, bitte um Rat wegen FRI

Herr Strewe wird seine gestrengen Blicke auf diesen Eintrag werfen  ;)
Also, als Klageüberfall bezeichnet man es, wenn der Beklagte den Klageanspruch sofort anerkennt. Es ergeht dann ein Anerkenntnisurteil, § 307 Zivilprozessordnung (ZPO). Wenn der Klaeger keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat, erspart der Beklagte sich durch ein sofortiges Anerkenntnis die Kostenlast. Die Kosten eines solchen Klageueberfalles (ich denke, der Begriff ist jetzt verstaendlich) traegt dann naemlich der Klaeger, § 93 ZPO.

Ich sollte aber vielleicht noch einige warnende Worte zu meinen Bemerkungen ergaenzen:
Ich habe nur beschrieben, wie ich selbst im allgemeinen vorgehen. Da ich PeterMs Angelegenheit nicht im einzelnen kenne und auch keine kostenlose Rechtsberatung betreiben darf (RBerG), versteht dies bitte nur so, wie es gemeint war: als allgemeine Beschreibung eines Verfahrens, wie ich es ueblicherweise handhabe, und ohne jede Gewaehr.

Aber ich bin auch recht risikofreudig, weil ich selbst Jurist bin und mich immer freue, wenn es wieder vor Gericht geht  ;)
Bislang habe ich noch keinen Prozess in eigener Sache verloren, und auch wenn ... mir macht die Sache schlicht Spass  :) (das letzte Mal ging es uebrigens darum, dass ich jemandem kostenlos Rechtsrat gegeben und damit gegen das Rechtsberatungsgesetz verstossen haben sollte - das wurde allerdings noch vor jeglichen Weiterungen geklaert - ich finde es unverschaemt, wenn Privatleute mit horrenden Abmahnungen konfrontiert werden und ohne Fachkenntnisse schon teures Geld ausgeben muessen, um ueberhaupt nur einigermassen Einblick in die Materie zu erhalten, die sie auf einmal unmittelbar betrifft. Allein das hohe Kostenrisiko fuehrt haeufig dazu, dass unabhaengig von der Frage, wer das bessere Recht hat, der Vermoegendere und juristisch Geschultere den Domainstreit gewinnt.)

Also, wenn Euch die Aussicht eines Gerichtsverfahrens schreckt und Ihr kein Risiko eingehen wollt (vor Gericht ist eben vieles Psychologie, damit nur begrenzt beherrschbar - auch wenn das vielleicht fuer manch einen ernuechternd ist, der sich auf sein "Recht" beruft), dann fahrt lieber eine defensive Strategie.

Und im Zweifel und wenn Ihr es Euch leisten koennt: Nehmt einen Rechtsanwalt. (uebrigens, um das gleich klarzustellen: ich selbst nehme keine neuen Mandate an, definitiv und ohne Ausnahme nicht. Nicht dass mein Posting hier in irgend einer Weise missverstanden werden koennte.)

Gruesse
Peter
 
Re: Einstweilige Verfügung, bitte um Rat wegen FRI

Hier wird nixx missverstanden, sondern über hilfreiche/kompetente Postings wird sich gefreut ;D ;D

Du hast ein Hauptproblem angesprochen:

Es bewegen sich noch sehr viele im Netz, die nicht wissen, worauf sie sich einlassen.
Es gibt imer noch Leutz, die reggen sowas wie penaten.de...
und wundern sich bzw. sind empört, wenn das schief geht ... ???
Die andere Gruppe ist schlicht weg verängstigt, weil sie enorme Kosten auf sich zukommen sieht, um vielleicht Recht zu bekommen und die Domain behalten zu dürfen.

Da liegt noch einiges im Argen, und daher finde ich besonders die Aufklärung in den Foren für besonders wertvoll, weil sie einen zumindest schon mal etwas "sensibler" für diesen Themenbereich macht.
Wenn es soweit ist, benötigt man eh einen Anwalt...
Man steht dann allerdings nicht mehr da wie der Ochs vorm Berg ;D , sondern kann sich zumindest grob selbst orientieren.

grüsse,
engel
 
Re: Einstweilige Verfügung, bitte um Rat wegen FRI

Danke erste einmal für die Postings, nun mal eine weitere Frage, bezüglich eines Titels und auskunftspflicht.

Da ja die gegnerische Partei nun eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, ich die auch anerkennen werde, wie schaut es nun bei einem möglichen Rechtsstreit bezüglich der einklagbaren Gebühren aus.

Habe mich erkundigt, die Gebühren für Abmahung und einstweilige verfügung werden sich wohl auf 1500 bis höchstens 2000 Euro belaufen, sollte es also zu einem Rechtsstreit bezüglich dieses Betrages kommen kann ich wohl noch mal mit ca. 800 Euro für den Gerichtstermin rechnen.

Hat die gegnerische Partei irgendwie ein Recht auf eine Auskunftspflicht mir gegenüber, bezüglich erwirtschafteter Umsätze, die über meine Domain geflossen sind? Wollte dies nur mal wissen, falls die andere Partei auf so Ideen wie Schadensersatzansprüche und ähnliches kommt wegen der Markenrechtsverletzung.

Hatte ein Gespräch mit der Gegenseite, die mir erklärt, sie hätten einem ja eine angemessene Frist für die Abmahung gestellt, einem zu bedenken gegeben, dass man ja kommerziell auf der Seite aufgetreten ist und somit wohl auch Kaufmann ist, bzw. ein Geschäft führt und seinen Schriftverkehr nicht einfach einen Monat so liegen läßt.

Na ja sorry, dass ich eben mal einen Monat nicht an meinem Hauptwohnsitz war.

Noch einmal zu der einstweiligen Verfügung. Bin der ja nun nachgekommen, indem ich nun keine Inhalte mehr auf der Domain habe. Wenn ich in dem Schreiben an den Anwalt mitteile, dass ich die einstweilige Verfügung erhalten habe und anerkenne, reicht dies aus um dann keinen weiteren Ärger bezüglich der einstweiligen Verfügung zu bekommen, hatte irgendwo gelesen, dass man unaufgefordert der gegnerischen Partei dies anzeigen muß, sonst würde man nach einem  Monat ein Schreiben vom Anwalt bekommen, eben wieder neue Zusätzliche Kosten.
 
Re: Einstweilige Verfügung, bitte um Rat wegen FRI

Fällt mir doch noch was ein, bzw. noch eine Frage:

Einstweilige Verfügung und Anerkenntnisurteil:

Ich schreibe den Anwalt an, nach obigem "Rezept" dann leiten die das weiter ans Landgericht, von dem die Verfügung erlassen wurde und ich bekomme keine Rechnung vom Landgericht zugeschickt? Wie ist das überhaupt, bzw. Anerkenntnisurteil, wegen URTEIL? Wird das dann vom Landgericht ausgesprochen, ich bekomme von dem ganzen garnix mit? Vielleicht nur mal einen Infobrief?

In der einstweiligen Verfügung ja steht, dass ich die Kosten zu zahlen habe, also würde ich nun normal vom Landgericht eine Rechung über diese ca. 1500 Euro bekommen, oder nur deren 500 Euro und dann gesonderte Rechung über 1000 Euro vom Rechtsanwalt, bzw. der dann eine Titel auf mich hat über diese 1000 Euro?

Wird von mir ein Anerkenntnis abgegeben, dann das Gericht alles an den Gegner weiterleitet, der dann eben die 1500 Euro gegebenenfalls in einer neuen Klage von mir einfordern will?
 
Re: Einstweilige Verfügung, bitte um Rat wegen FRI

Tut mir leid, dass ich darauf nicht detailliert antworten darf. Es waere fuer mich schlicht nicht zulaessig (das regelt das Rechtsberatungsgesetz so, auch wenn ich es bei Domainstreitigkeiten insoweit fuer widersinnig halten mag).
Rechtsberatungen im Einzelfall darf ich in diesem Forum als Jurist nicht kostenlos erteilen. Sorry, aber ich habe schon einmal Aerger in einer aehnlichen Angelegenheit gehabt.

Deshalb nur einige Anmerkungen, die notwendig abstrakt bleiben muessen:
- Als Kaufmann hat man grundsaetzlich die Obliegenheit, Empfangsvorrichtungen vorzuhalten und mit Geschaeftspost zu rechnen. Auch waehrend eines Urlaubs muss man dafuer sorgen, dass Post empfangen und bearbeitet werden kann.
- Schadensersatzansprueche koennen sich bei Markenrechtsverletzungen auch auf das durch die Markenrechtsverletzung Erworbene erstrecken.
- Wer sich nicht gegen eine einstweiligen Verfuegung wehrt, traegt grundsaetzlich auch deren Kosten. Erst gibt es die einstweilige Verfuegung, und ein paar Wochen spaeter kommt die Kostennote vom Gericht.
- Bei einem Anerkenntnisurteil laeuft es nur dann auf einen Klageueberfall hinaus, wenn man keinen Anlass zur Klage gegeben hat. Wer Anlass zur Klage gegeben hat, muss auch die Kosten eines Anerkenntnisurteils tragen.

Wie sich das auf Deinen Einzelfall auswirkt, vermag ich nicht zu sagen. Leider darf ich mich auch nicht naeher damit beschaeftigen. Ich bitte um Verstaendnis.

Gruesse
Peter
 
Re: Einstweilige Verfügung, bitte um Rat wegen FRI

@PeterM
Hallo Peter,
es wäre interessant gewesen, um welche Domain es sich handelt...aber da du wohl voll im Stress bist, emphehlen wir:
Melde dich ab und mach ein Jahr Urlaub in der Caribic... 8) , die Zeit wirds schon richten... ??? >:( ;D !!!
Dies ist KEINE RRRRECHTSAUSKUNFT :P
Oooops, keine Rechtsauskunft... ;D
 
Re: Einstweilige Verfügung, bitte um Rat wegen FRI

@ sunriseweb

manche " Kleffer "  sollten nach solchen Beiträgen einen Maulkorb erhalten !   ;)

Ciao

didi
 
Re: Einstweilige Verfügung, bitte um Rat wegen FRI

@didi
Hallo didi, halt uns mal auf dem laufenden: Schreibt man jetzt Kläffer mit e  ??? ::) ;D

Übrigens war der Ratschlag ernst gemeint...bei zwei bekannten Fällen hat sogar ein halbes Jahr Urlaub gereicht... 8), jaja die Zeit heilt alle Wunden... ;)
 
Re: Einstweilige Verfügung, bitte um Rat wegen FRI

@ PeterM

Die Fragen sind so umfangreich und komplex, dass sie wirklich in ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt, der sich auf dem Gebiet des Markenrechts auskennt, gehören.

Zur ursprünglichen Frage der versäumten Frist: Hier haben die Kollegen der Gegenseite meines Erachtens Recht. Als Kaufmann musst Du Deinen Betrieb so organisieren, dass Dich Post jederzeit erreichen kann. Sollten Geschäftsadresse und Hauptwohnsitz, an den ja zugestellt wurde, auseinanderfallen, so hilft Dir auch das nicht weiter. Denn sicherlich hast Du dann bei Deinen Whois-Daten den Hauptwohnsitz als Zustelladresse angegeben; Pech gehabt  :(

@nicholson

Mein Blick ist ja gar nicht sooo kritisch ;) Ausserdem freue ich mich - wie alle anderen hier - über jeden Juristen im Forum, der uns kompetent etwas zu aktuellen Fragen des Online-Rechts sagen kann.

Nur eines: Das Rechtsberatungsgesetz verbietet keine unentgeltliche Rechtsberatung. Es verbietet aber Nichtanwälten (und einigen wenigen anderen dazu ausdrücklich Befugten) die geschäftsmäßige Rechtsberatung im Einzelfall. Meines Erachtens fehlt es aber in Foreneinträgen grds. an solch einer Geschäftsmäßigkeit, so dass Rechtsberatung durch Nichtanwälte hier grds. unbedenklich ist. Von mir jedenfalls gibt's keine Abmahnung  ;D ;D ;D
 
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