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Einstweillige Verfügung gegen Denic

Mit den EV haben sich die Kläger nur einen kurzfristigen Gefallen gemacht. Sobald es rauskommt, das die EV nicht gerechtfertigt ist, wird die Klagewelle wegen Schadensersatz gegen die Kläger losbrechen - und da wird nicht nur die DENIC dabei sein, sondern sicher auch viele Registrare und Händler (u.a. Sedo) denen durch die EV ein Schaden entstanden ist.

Harry
 
Gibt es denn aktuelle Urteile, wonach Dreisteller etc., die nicht generisch sind, unbedenklich sind?
 
Wie wäre es mit ahd.de ? (ob das generisch ist lässt sich streiten)

Harry
 
Na ja.

Da war die Domain aber älter als die Marke. Daher im Newsletter:

"Mit diesem Urteil, das die bekannte Rechtsprechung des BGH fortführt, wird Grabbern jedenfalls nicht Tür und Tor geöffnet. Der BGH differenziert sehr praxisorientiert zwischen der Priorität der Domain-Registrierung und der Entstehung eines Kennzeichenrechts. Echtes Grabbing hat da keine Chance."
 
um 6.40 Uhr (morgens) sendet morgen NDR-Info (Radio in Norddeutschland) einen Beitrag über das Thema habe ich erfahren können.

Der Bericht war kurz aber inhaltlich recht gut.
Es wurde im Grunde so geschildert wie es ist.
Auch hieß es, dass das Bundeskartellamt sich der Sache angenommen hat.
 
Domaindaten
Domain tv.de
Letzte Aktualisierung 23.10.2009
Domaininhaber

Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.
Domaininhaber: Placeholder Record
Adresse: Prager Ring 4-12
PLZ: 66482
Ort: Zweibruecken
Land: DE
So ist es ;)
 
Ohne Dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber jemand, der wie Du offensichtlich keine Ahnung hat, dem helfen auch die besten Antworten nicht, da vieles eben nicht schwarz, oder weiß ist. Hier sollte man wissen was man macht, und das kann man oft nicht mit einer Frage abschließend beantworten.

Was hilft es Dir, wenn hier jemand schreibt "unbedenklich" und Du kassierst dann doch eine Klage, weil jemand das halt anders sieht, oder das nötige Kleingeld hat, dich mit Klagen zuzuschei**en?

Hast Du die finanziellen Mittel, dich durch alle Instanzen zu verteidigen?

Ciao
Forsaken

Meine ignore-Liste ist nach den ersten Beitrgen bzgl. de-Vergabe länger geworden, kann diese Vorgehensweise nur empfehlen, lindert möglicherweise auftretende Kopfschmerzen...
 
Der Bericht war kurz aber inhaltlich recht gut.
Es wurde im Grunde so geschildert wie es ist.
Auch hieß es, dass das Bundeskartellamt sich der Sache angenommen hat.

Das mit dem Bundeskartellamt finde ich gut. Mich erinnert die ganze Aktion ein wenig an die Bankenkrise mit den Bonizahlungen an die besonders "tüchtigen" Banker.
Hoffentlich durchleuchtet das BKA die Sache dann Objektiv zum Wohle des Bürgers und Internetnutzers. (wie es die Denic ja eigentlich anpreist zu machen).
 
Verdachtsfälle:

d2*de - Vod*afone
sk*de - Südk*urier GmbH
sh*de - Susa*nne Ho*rn ??
 
Verdachtsfälle:

d2*de - Vod*afone
sk*de - Südk*urier GmbH
sh*de - Susa*nne Ho*rn ??

d2 wird jeder Hansl mit Vodafone assozieren, der Fall ist eindeutig. Dann noch BP, HM, o2, LH und dann wird es schon schwammiger. Da hilft nur eine gut gefüllte Kriegskasse. Die xx.xxx für hp hätte ich mir auch gespart. Ob mann den Richtern da homepage verkaufen kann, wenn HP ggü. sitzt?

Aloha,

Rainer

Rechtbekommen.com - Rechtsanwaltsuche.com - Zocker.Net - Spekulanten.de
 
Mit den EV haben sich die Kläger nur einen kurzfristigen Gefallen gemacht. Sobald es rauskommt, das die EV nicht gerechtfertigt ist, wird die Klagewelle wegen Schadensersatz gegen die Kläger losbrechen - und da wird nicht nur die DENIC dabei sein, sondern sicher auch viele Registrare und Händler (u.a. Sedo) denen durch die EV ein Schaden entstanden ist.

Harry

Die Aussage halte ich für sehr weit hergeholt.

Wenn man Schadenersatz einklagen will muss man Schaden in Summe beweisen.

Welcher Schaden soll Deiner Meinung nach für Sedo entstanden sein, wenn eine Domain später auf den Markt kommt als geplant?
Es steht doch gar nicht fest, wer die jeweilieg Domain bekommen hätte.
Somit wird höchstens derjenige Schaden beweisen können, der ein endgültiges Recht an der Domain beweisen kann. Und selbst hier ist fraglich ob Schaden durch die Verspätung entstanden ist.
 
Die Aussage halte ich für sehr weit hergeholt.

Wenn man Schadenersatz einklagen will muss man Schaden in Summe beweisen.

Welcher Schaden soll Deiner Meinung nach für Sedo entstanden sein, wenn eine Domain später auf den Markt kommt als geplant?
Es steht dpch gar nicht fest, wer die jeweilieg Domain bekommen hätte.
Somit wird höchstens derjenige Schaden beweisen können, der ein endgültiges Recht an der Domain beweisen kann. Und selbst hier ist fraglich ob Schaden durch die Verspätung entstanden ist.

Was haben wir denn jetzt damit zu tun?
 
Marc, Du zitierst mich - in meinem Post kommt Sedo aber nur aus dem Zitat von Adomino vor.

Ich habe Euch nicht ins spiel gebracht :hmmmm:
 
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