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Auktion engelberg.de SEDOAKTION

Die Verhältnismäßigkeit - siehe obiger Verlauf - ändert sich dadurch jedoch nicht... soll heißen wurde ja primär schon im ersten Posting durch Rene als solche angemerkt... weitere Mutmaßungen und emotionales Gebärden wie obig beschrieben sind somit obsolet wurden jedoch dennoch (einseitig) kontinuierlich propagiert... kann auch insofern keine Rechtfertigung für das Verhalten NACH primärposting erkennen...
Rechtfertigung wohl kaum, Verstaendnis aber wohl schon - insbesondere nach den absurden Neidvorwuerfen usw. von 123meins. Und "rechtlich nicht unbedenklich" ist fuer mich, mit Verlaub, praktisch nichts anderes als "rechtlich bedenklich" - koennte imho durchaus von Rene als lediglich semantisch 123meins "schonendes Legalese" interpretiert werden. Warum den Hund nicht gleich beim Namen nennen? ;)

Gruss

John
 
Hallo pyro,

ich mag Dich - auch wenn Du oft nicht meiner Meinung bist. Ebenfalls halte ich Dich für äußerst intelligent. In diesem Fall hier kommt mir allerdings von Deiner professionellen Seite einfach zu viel warmes Drumrum-BlaBla. Dies kann ich nicht nachvollziehen.
Insbesondere möchte ich hier nochmals ausdrücklich die gewisse "Vorbildfunktion" des Forums hervorheben. Und da gehören stolze Bekanntmachungen von Verkäufen/Auktionen unrechtmäßig registrierter Domains nicht hin.
Zumindest muss man objektiv darauf deutlich hinweisen dürfen, wenn der Threadersteller hier schon nicht ermahnt wird.

Ich bin herzlich froh dass wenigstens einer der sehr erfahrenen Domainer hier die Sache einfach sieht wie sie ist, nicht mehr und nicht weniger und absolut unabhängig von Sympathie oder Antipathie.

Danke.
 
Rechtfertigung wohl kaum, Verstaendnis aber wohl schon - insbesondere nach den absurden Neidvorwuerfen usw. von 123meins. Und "rechtlich nicht unbedenklich" ist fuer mich, mit Verlaub, praktisch nichts anderes als "rechtlich bedenklich" - koennte imho durchaus von Rene als lediglich semantisch 123meins "schonendes Legalese" interpretiert werden. Warum den Hund nicht gleich beim Namen nennen? ;)

Gruss

John

100 % Zustimmung

Grundsätzlich hat Sunblind Recht (entsprechende Urteile kennen wir alle). Und wenn man den Verlauf dieses Threads nachliest, sieht man, dass die ganze Aufregung entstanden ist, weil seine – m.E. richtige - Anmerkung nicht kapiert, als belanglos abgetan bzw. seinem Intervenieren keine, diesem Forum würdige, Stellungnahme folgte. Baldrian und Aufrichtigkeit würde helfen.

Gruß
morepas
 
Wie er die Domain nutzt? Gewerblich, er verdient gerade Geld damit.

Namensrecht unklar?

Auf die "Gewerblichkeit" kommt es bei § 12 BGB nicht an.

Es ist absolut lächerlich, was hier abläuft!

Ich bitte um einen schnellstmöglichen Beweis bzgl. der Aussage "rechtliche Lage ist unklar".

Also bitte:
Quelle: Handbuch des Domainrechts, Dr. Torsten Bettinger, Carl Heymanns Verlag, 2008, S. 233, Rn. DE 562 (letzter Satz):
Handbuch des Domainrechts schrieb:
Ebenfalls am Erfordernis einer Zuordnungsverwirrung i.S.d. § 12 BGB scheitern Ansprüche aus § 12 BGB, wenn der Domainname aufgrund seiner konkreten Verwendung vom Verkehr nicht als Name, sondern als geographische Region verstanden wird (LG Hamburg NJW-RR 1121, 1122 - schaumburg-lippe.de).

Genau aus diesem Grunde habe ich geschrieben, dass ich die Domain rechtlich nicht für unbedenklich halte, es aber wohl auf die konkrete Nutzung ankommen wird. Ja, wir alle kennen die Urteile zu einschlägigen namensrechtlichen Sachverhalten, jedoch sehe ich den Fall hier nicht so klar und eindeutig (siehe Zitat oben).

Ciao
Forsaken
 
Zuletzt bearbeitet:
ich mag Dich - auch wenn Du oft nicht meiner Meinung bist.
ditto.

Insbesondere möchte ich hier nochmals ausdrücklich die gewisse "Vorbildfunktion" des Forums hervorheben.
Gehe ich konform. Nochmal: Ich kritisiere nicht den Hinweis sondern den weiteren Verlauf... der erstmalige Hinweis ist imho wie obig mehrfach erwähnt legitim...

Und da gehören stolze Bekanntmachungen von Verkäufen/Auktionen unrechtmäßig registrierter Domains nicht hin.
Da sind wir wieder... ich mag ungern haarspalten... aber das ist eben imho nicht voll erwiesen... problematisch auf jeden Fall... ich würde mich aber nicht wetten trauen, daß jedes Gericht dies als unrechtmäßig ansieht...

Zumindest muss man objektiv darauf deutlich hinweisen dürfen, wenn der Threadersteller hier schon nicht ermahnt wird.
das darst und sollst du (und andere) auch... siehe oben...


Rechtfertigung wohl kaum, Verstaendnis aber wohl schon - insbesondere nach den absurden Neidvorwuerfen usw. von 123meins.
Da geb ich dir recht... ist ja nicht nur unilateral... jedoch halt -siehe verlauf...

Und "rechtlich nicht unbedenklich" ist fuer mich, mit Verlaub, praktisch nichts anderes als "rechtlich bedenklich"
Auch das sehe ich gleich, gleichwohl bedeuten beide Begriffe für mich nicht das gleiche wie "unrechtmäßig"... das eine ist eine absolutes statement, das andere weist auf pot. probleme hin...

- koennte imho durchaus von Rene als lediglich semantisch 123meins "schonendes Legalese" interpretiert werden. Warum den Hund nicht gleich beim Namen nennen?
wie mehrfach beschrieben spricht nichts dagegen....

so, jetzt reichts mir aber echt ;) hab ja heute nachtdienst... ihr wollt es ja nicht verantworten müssen, wenn die med. Qualität komplett in den Keller sinkt, oder? ;)

mfg, albert :)
 
Also bitte:
Quelle: Handbuch des Domainrechts, Dr. Torsten Bettinger, Carl Heymanns Verlag, 2008, S. 233, Rn. DE 562 (letzter Satz):
heise online - 22.12.03 - Urteil: Domain Schaumburg-Lippe geht nicht an Adelsfamilie

Danke Christian. Interessantes Urteil. :)
Ob dieses Urteil jedoch mit einem "Ski-Resort" (?) irgendwo in der Schweiz zu vergleichen ist? Bei einer derartigen Konstellation eines klaren deutschen Nachnamens als Domain unter dot de sieht die Sache fuer mich als rechtlicher Laie doch erheblich anders aus. Fuer Dich nicht? :)

Gruss

John
 
so, jetzt reichts mir aber echt ;) hab ja heute nachtdienst... ihr wollt es ja nicht verantworten müssen, wenn die med. Qualität komplett in den Keller sinkt, oder? ;)
*gg* Keinesfalls. Herzlichen Dank von mir fuer Deine Beitraege hierzu. :)

Gruss

John
P.S.: Zitate in Pyros Posting sind eine unmarkierte Mischung (e.g. Zitate von Sunblind und mir).
 
Hallo John,

wie gesagt, ich traue es mir nicht zu diese rechtliche Frage abschließend sicher in die eine oder andere Richtung zu beantworten. Ob die Region in Deutschland liegt oder nicht, finde ich nicht hauptausschlaggebend. Es kommt imho auf die Bekanntheit an. In der Praxis würde zu diesem Punkt wohl ein gerichtliches Gutachten erstellt werden, über dessen Ausgang man wohl nur spekulieren kann. Aber auch dieses Gutachten würdigt der Richter alleine und kommt dann zu einem Ergebnis (das nicht mit dem Ergebnis des Gutachtens übereinstimmen muss). All das sind mir aber eben zu viele Umstände, als dass ich sicher sagen könnte, es handele sich hier um eine "unrechtmäßige Registrierung", "Domaingrabbing", etc.
Auf die rechtlichen Bedenken, habe ich hingewiesen :).

Ciao
Forsaken


heise online - 22.12.03 - Urteil: Domain Schaumburg-Lippe geht nicht an Adelsfamilie

Danke Christian. Interessantes Urteil. :)
Ob dieses Urteil jedoch mit einem "Ski-Resort" (?) irgendwo in der Schweiz zu vergleichen ist? Bei einer derartigen Konstellation eines klaren deutschen Nachnamens als Domain unter dot de sieht die Sache fuer mich als rechtlicher Laie doch erheblich anders aus. Fuer Dich nicht? :)

Gruss

John
 
Alles klar, Christian. Herzlichen Dank fuer Deine Ausfuehrung. Ich verstehe die Domain nun um so rechtlich bedenklicher. :)

Gruss

John


Hallo John,

wie gesagt, ich traue es mir nicht zu diese rechtliche Frage abschließend sicher in die eine oder andere Richtung zu beantworten. Ob die Region in Deutschland liegt oder nicht, finde ich nicht hauptausschlaggebend. Es kommt imho auf die Bekanntheit an. In der Praxis würde zu diesem Punkt wohl ein gerichtliches Gutachten erstellt werden, über dessen Ausgang man wohl nur spekulieren kann. Aber auch dieses Gutachten würdigt der Richter alleine und kommt dann zu einem Ergebnis (das nicht mit dem Ergebnis des Gutachtens übereinstimmen muss). All das sind mir aber eben zu viele Umstände, als dass ich sicher sagen könnte, es handele sich hier um eine "unrechtmäßige Registrierung", "Domaingrabbing", etc.
Auf die rechtlichen Bedenken, habe ich hingewiesen :).

Ciao
Forsaken
 
Hallo,

und da Ihr alle so schön dabei seid - könnte mir mal einer erklären, weshalb der Schweizer Ort nach Eurer Meinung nach ein Anrecht auf einde deutsche Domain (TLD) haben soll - mir ist das echt unklarr ?

Der Name kann doch durchaus hier auch in Deutschland als Name für irgendwas vorkommen oder ? Weshalb bitte soll das dann hier rechtlich so problematisch sein, wie es @Sunbild darstellen will ????

Ein schönes Beispiel ist hier "Schönbrunn"
Schönbrunn ist zu fällig mein Heimatort!
Schönbrunn gibt es allen in Deutschland 7x (als Ort)
Schönbrunn.de gehört keiner Gemeinde (leide rnicht meiner)
Schönrbunn gibt es auch in Österreich als bekanntes Schloss

Wenn hier ein Nichtdeutscher die Domain reggt zB. eben das Schloss Schönbrunn, ist es dann in Euren Augen auch Domaingrabbing in höchstem Maße ????

Sorry Leute, irgendiw kann ich Eure Ausführungen -gerade die von Sunbild nicht verstehen.

Gruß Dirk
 
Hallo,

und da Ihr alle so schön dabei seid - könnte mir mal einer erklären, weshalb der Schweizer Ort nach Eurer Meinung nach ein Anrecht auf einde deutsche Domain (TLD) haben soll - mir ist das echt unklarr ?

Der Name kann doch durchaus hier auch in Deutschland als Name für irgendwas vorkommen oder ? Weshalb bitte soll das dann hier rechtlich so problematisch sein, wie es @Sunbild darstellen will ????

Ein schönes Beispiel ist hier "Schönbrunn"
Schönbrunn ist zu fällig mein Heimatort!
Schönbrunn gibt es allen in Deutschland 7x (als Ort)
Schönbrunn.de gehört keiner Gemeinde (leide rnicht meiner)
Schönrbunn gibt es auch in Österreich als bekanntes Schloss

Wenn hier ein Nichtdeutscher die Domain reggt zB. eben das Schloss Schönbrunn, ist es dann in Euren Augen auch Domaingrabbing in höchstem Maße ????

Sorry Leute, irgendiw kann ich Eure Ausführungen -gerade die von Sunbild nicht verstehen.

Gruß Dirk


Entweder Du hast den gesamten Thread - von Anfang an - nicht verstanden, oder Du bist einfach zu faul zum Lesen.
Mehr bleibt nicht zu sagen.

mfg
 
@Sunbild

Ich will e smal kurz zusammenfassen:
Du siehst eine Begriff unter deutscher TLD als rechtlich sehr bedenklich, da es den Begriff auch als Ort in der Schweiz gibt - richtig?

Weshalb aber soll das rechtlich bedenklich sein, dass leuchtet mir absolut nicht ein.
Die Ortschaft ist unter ch. erreichbar - also unter der eigenen Länder.tld.

Warum soll also ein begriff, den es auch in deutschland geben kann nur auf die Gemeinde in der Schweiz assoziert sein und es unter .de rechtlich bedenklich sein - erklärs mir halt ?

Gruß Dirk
 
Dirk, nein! Das ist falsch.
Entweder Du ließt alles von vorn durch, oder vergiss es einfach.
 
@Sunbild, was bitte hab ich jetzt an Deinem ersten Thread faltsch verstanden ???
Du schreibst:

Heißt Du auch "engelberg"? Ich glaube nicht..

Schweizer Skiort vs. deutsches Namensrecht unter .de
Hast Du Urteile zur Hand, oder zahlst Du Abmahnkosten aus der Portokasse?

Ich habe es doch exakt nach Deinem Thread nochmal kurz zusammengefasst -warum hab ich da nichts verstanden ? Du mweist heir drauf hin, dass das deutsce Namensrecht auf eine schweizer Ort anwendbar wäre, oder - zumindest ziehlt Ddein Hinweis darauf hin.

Gibt e sdenns chon über haupt ein einziges Gerichtsurteil, wo ein ausländischer Ort erfolgreich auf eine deutsche TLd geklagt hat oder diesen für sich rechtlich beansprucht ???

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Vergiss es Dirk, Du stehst wieder einmal so dermaßen auf dem Schlauch,
das ist schon nicht mehr tragbar. Ließ' doch mal weiter!
Ich schreibe dazu nichts mehr, es wurde alles gesagt und die Situation
ist recht eindeutig.
mfg
 
Ich habs schon verstanden, nur wenn man seinen eigenen ersten Thread hier nicht erläutern will, dann weis ich ja, was ich von Dir zu halten habe.

Ich habe mir den ganzen Thread durchaus durchgelesen und verfolge Ihn auch seit Beginn und ich stehe sicher nicht so auf dem Schlauch, wie Du meisnt zu wissen - nur, wenn Du nicht mal mehr in der Lage bist, deinen eigenen ersten Thread zu erklären, welchen ich in meine Wort hier mal gefasst hatte - Du das aber jetzt verneinst, dann sag mir doch einfach, wo ist da das Problem ?

Gruß
 
@japs

Du stehst voll auf dem Schlauch.
Aber extra ein Beispiel fuer dich:

Oppel ist ein Skiort in der Schweiz
Jemand hat die Oppel*de, heisst aber nicht so.

Jetzt vom Schlauch gestiegen? :D
 
@Naomi
Dein Beispiel ist nicht ganz passend:
Es müsste doch eher so lauten:

Oppel ist ein schweizer Skiort
Ein Deutscher hat die Domain Oppel~de - heist aber nicht so.

Das wären aber zwei paar Schuhe oder ?

Leute ich hab schon verstanden:

Ihr legt hier das deutsche Namensrecht auf einen schweizer Skiort aus - aber warum ?
Ich bezweifle sehr, dass wenn der Schweizer Skiort auf eine deutsche TLD klagen sollte auch recht bekommen würde - das ist meine Meinung.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber ich sehe echt nicht ein, weshlab Ihr hier mit der Domain ein Problem habt.

Ein Deutscher hat einen Begriff unter der deutschen TLD gereggt.
Den Begriff gibt es auch als Skiort in der Schweiz.

Das sind auch ersteinmal 2 paar unterschiedliche Dinge - weshalb Ihr hier jetzt das deutsche Namensrecht als rechtlich bedenklich seht, ist mir echt schleierhaft.
Das wäre genauso, als würde ich das deutsche Namensrecht in Österreich versuchen durchzusetzen, wenn Jemand der nicht so heißt die at-Variante meines Namens beitzt - vermutlich hätte ich da durchaus keine Chance, oder ?

Gruß
 

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