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Erfüllungsort aus Vertragsverhältnis hilfsweise Gerichtsstand?

MasterWeb

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14. Juni 2005
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Tach zusammen,

long time no see, schaue jetzt aber öfters rein. ;)
Ich stelle mir gerade die Frage, wie rechtssicher es ist, sofern kein Gerichtsstand explizit ausgemacht wurde, diesen anhand des Erfüllungsortes zu definieren.

Konkret: Dienstleistungsvertrag zwischen zwei Gewerbetreibenden abgeschlossen, Auftragnehmer liefert Plagiate, etc. (Schaden entsteht), außergerichtliche Einigung bleibt aus.

Das ist mir als Auftraggeber leider zu diesem Auftrag zweimal passiert, wobei ich mich mit einem der Verursacher so einigen konnte.
Person 2 bestreitet natürlich alles, scheint wohl auch ned so liquide zu sein / damit bereits eingängige Erfahrungen machen dürfen und das normale AG für Zivilsachen ist ca. 600 km entfernt.
Gegenstandswert: 2.500 EUR brutto

Eine mündliche Verhandlung käme der Sache also für beide Parteien nicht wirklich gerecht, hinsichtlich der Aufwands der zu Betreiben wäre.
Gem. §29 ZPO besteht also bei einem solchen Erfüllungsort die Qual der Wahl zwischen den Gerichtsständen.

Wie verhält es sich Eurer Meinung nach beim vorliegenden Fall, speziell der Erfüllungsort via E-Mail an A und die Zuständigkeit am Sitz des Auftraggebers?

Nichts ist nämlich nerviger als Formfehler, gerade dann, wenn Eile geboten ist.

Freue mich auf Euren Input.

Schöne Grüße
Tobias
 

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