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Etwas Offtopic, aber bitte dennoch um Hilfe.

Guest

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14. Juni 2004
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Ist etwas offtopic, aber vielleicht könnt ihr mir dennoch weiterhelfen? BITTE!

Ist es nur dann Verleumdung, wenn jemand etwas Böses über eine Person verbreitet, und es stimmt nicht?

Oder ist der Tatbestand der Verleumdung in jedem Falle gegeben, egal ob die verbreiteten Boshaftigkeiten stimmen oder nicht? Wie wehre ich mich gegen Verleumdung? Ist das nur zivilrechtlich machbar?

Danke!
T-Bird
 
meine bescheidene Meinung:

Es ist nur dann Verleumdung, wenn jemand etwas Falsches verbreitet oder die Wahrheit stark übertreibt. Ansonsten würde sich jede Zeitung der Verleumdung schuldig machen, wenn sie etwas Negatives berichtet.

Ich denke, dass man auf dem zivilrechtlichen Weg Schadensersatz geltend machen kann oder auf Unterlassung klagen kann. Das Problem ist jedoch meistens, dass einem dies nicht mehr wirklich nützt, denn ist der Ruf einst ruiniert, kann man diesen nur sehr schwer wieder aufbügeln.

Grüße
Torsten  
 
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