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EU Regelungen zum Widerrufsrecht

ach wie gut das niemand weiss...... tanz und hüpf

ric
 
Ich finde es gut, das der Käufer in Zukunft die Frachtkosten trägt, da wird zur Zeit so viel Mist mit getrieben.
 
....ist aber auch an mir vorbeigegangen....war ja immerhin bereits am 23.6....gute 4 Monate, bis BILD sich draufstürzt....

Hier ein wenig mehr Text zum Thema

EU-Verbraucherschutzrichtlinie: 10 grundlegende Neuerungen zur Stärkung der Verbraucherrechte beim Online-Shopping

Soweit ich das überblicke: Widerrufsrecht war in Europa teilweise weniger als 14 Tage (wie in Deutschland)...und wurde EU-weit auf 14 Tage festgelegt und damit ist dem Verbraucher ein Vorteil geschaffen.


Bild schreibt:

"Abgeschafft wird das „unendliche Widerrufsrecht”. Bislang müssen Händler Waren ohne Zeitbeschränkung zurücknehmen, wenn sie ihre Kunden über das Widerrufsrecht nicht informieren. Ab Mitte 2013 wird in diesem Fall die Rückgabemöglichkeit des Kunden auf zwölf Monate beschränkt. Für bestimmte Waren wie Lebensmittel oder hygienisch sensible Produkte werden Ausnahmen vom Widerrufsrecht festgeschrieben. "

EU hat entschieden:
Die Frist, bis zu der Verbraucher einen Kaufvertrag widerrufen können, wird von bisher sieben auf 14 Kalendertage verlängert. Das bedeutet, dass der Verbraucher die Ware in dieser Zeit im Falle eines Sinneswandels ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann.

  • Zusätzlicher Schutz bei fehlender Aufklärung: Hat ein Verkäufer den Kunden nicht eindeutig auf das Widerrufsrecht hingewiesen, beträgt die Widerrufsfrist statt der 14 Tage ein Jahr.




    Bild schreibt:

    Eine weitere Regelung betrifft die Kosten einer Rücksendung.
    Die hat nach dem künftigen EU-Recht grundsätzlich der Käufer zu tragen, sofern ein Händler auf diese Rechtslage hinweist.

    Ganz so isses nicht, denn EU sagt:
    Verbesserungen beim Recht auf Erstattung

    Gewerbetreibende müssen Kunden innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf den Verkaufspreis einschließlich der Versandkosten zurückerstatten. Die Gefahr der Beschädigung der Ware während des Transports trägt im Regelfall der Händler, und zwar solange, bis der Verbraucher die Ware übernimmt.

    EU sagt aber auch:
    Informationspflicht über die Kostenübernahme bei Rückgabe der Ware

    Wenn der Gewerbetreibende dem Verbraucher, der von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht, die Kosten hierfür auferlegen will, muss er ihm dies im Voraus deutlich zu verstehen geben; andernfalls muss er selbst für die Kosten aufkommen. Bei im Internet oder per Versand bestellten besonders sperrigen Waren wie z.B. Sitzmöbel muss er dem Konsumenten vor dem Kauf zumindest eine konkrete Vorstellung von den Kosten für die Rücksendung vermitteln, damit dieser seine Kaufentscheidung unter Berücksichtigung aller Faktoren treffen kann.


    Also: Ran' an die AGB's und den ganzen Papierkram und dem Kunden das auch zu verstehen geben.

    Soweit so gut.

    In's Auge gefallen ist mir :


    1) Keine versteckten Abgaben und Gebühren mehr
    Die Verbraucher werden gegen „Kostenfallen“ im Internet geschützt. Kostenfallen entstehen beispielsweise, wenn Kunden unfreiwillig für angeblich kostenlose Dienstleistungen wie Horoskope oder Rezepte zur Kasse gebeten werden. Künftig müssen die Verbraucher ausdrücklich bestätigen, dass sie wissen, dass die Leistungen kostenpflichtig sind.



    Da sind wir wieder an der Stelle, wo sich die Katze selbst in den Schwanz beisst und die EU-Gerichte vermutlich auch oft beschäftigen wird....was heisst schon "ausdrücklich bestätigen"...etc...

    Weitere spannende Sachen:

    Verbesserung des Verbraucherschutzes bei digitalen Erzeugnissen
    Der Verbraucher wird künftig auch beim Erwerb digitaler Inhalte, z. B. durch Musik- oder Videodownloads, ein Widerrufsrecht haben, solange er mit dem Herunterladen noch nicht begonnen hat.

    Keine Aufschläge für die Benutzung von Kreditkarten und Hotlines

    Gewerbetreibende dürfen den Konsumenten, die mit Kreditkarte u. ä. zahlen, für diese Dienstleistung höchstens die ihnen durch die Bereitstellung dieser Zahlungsmöglichkeit entstehenden Unkosten in Rechnung stellen. Gewerbetreibende, die Telefon-Hotlines zur Verfügung stellen, über die der Konsument sie erreichen und mit ihnen einen Vertrag abschließen kann, dürfen hierfür höchstens die normale Telefongebühr verlangen.



    Anbei der Richtlinientext


    The last steps in the legislative procedure will be the following:
  • Publication of the new Directive in the EU's Official Journal (approximately by the end of the year 2011);
  • Transposition of the new rules into the national laws before the end of 2013.
PS: Habe das englische Doc gelöscht und das Doc in deutscher Sprache eingefügt (Richtlinie in Deutsch)
PS 1: Nachtrag:

Siehe ab Seite 80 ANHANG I

A. Muster-Widerrufsbelehrung
B. Muster-Widerrufsformular
 
Zuletzt bearbeitet:
Klasse,

ich frag mich nur, wer dann noch in Deutschladn einkauft. Ich habe jetzt schon manchmal überlegt bei Amazon.uk einzukaufen, die Rücksendegeschichte hat mich da tatsächlich etwas abgeschreckt. Aber das sollte ja jetzt kein Problem mehr sein :-)
 
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