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EuGH Urteil: .eu Domains nur natürlichen/juristischen Personen aus Europa vorbehalte

Adomino

New member
Registriert
12. Juni 2007
Beiträge
3.807
Interessantes Urteil das man eine .eu Domain nur besitzen darf wenn man eine natürliche oder juristische Person aus Europa ist.
Demnach dürfen z.B. Firmen aus den USA keine .eu Domain besitzen wenn sie keinen Firmensitz in Europa haben.

.eu-Domains sind europäischen Firmen vorbehalten | heise online

Harry

p.s. Moderatoren den Thread ggf. in Domainrecht verschieben (passt ja eigentlich hier und dort hin)
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessantes Urteil das man eine .eu Domain nur besitzen darf wenn man eine natürliche oder juristische Person aus Europa ist.

Das ist nicht richtig zitiert. Der Sitz muss in der EU sein - also nicht in

Albanien
Andorra
Bosnien-Herzegowina
Liechtenstein
Moldawien
Monaco
Montenegro
Norwegen
Russland
Schweiz
Serbien
Ukraine
Weißrussland

... mehr fallen mir gerade nicht ein.
 
Das war auch mein erster Gedanke, diese Richtlinie gilt doch seit Einführung .eu im Jahre 2006.

Viele Grüße Jens
mobilephone.eu

So wie ich das verstanden habe ist das so: Bis jetzt war es möglich, dass z.B. eine Nicht-EU-Firma z.B. Schweiz oder USA zu einem Markenanwalt der in der EU seinen Sitz hat geht und über diesen eine Länder-Marke z.B. DPMA oder EU-Marke anmeldet. Dieser Markenschutz hat scheinbar bis jetzt gereicht um eine EU-Domain behalten zu können auch wenn die Schweizer/US-Firma keinen Sitz z.B. Tochtergesellschaft in der EU besessen hat. Mit dem aktuellen EuGH Urteil ist das nun nicht mehr möglich d.h. eine Schweizer/US-Firma muss nun auch eine Firma in der EU haben. Das wird nun sicher einige Nicht-EU Firmen treffen.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie ich das verstanden habe ist das so: Bis jetzt war es möglich, dass z.B. eine Nicht-EU-Firma z.B. Schweiz oder USA zu einem Markenanwalt der in der EU seinen Sitz hat geht und über diesen eine Länder-Marke z.B. DPMA oder EU-Marke anmeldet. Dieser Markenschutz hat scheinbar bis jetzt gereicht um eine EU-Domain behalten zu können auch wenn die Schweizer/US-Firma keinen Sitz z.B. Tochtergesellschaft in der EU besessen hat. Mit dem aktuellen EuGH Urteil ist das nun nicht mehr möglich d.h. eine Schweizer/US-Firma muss nun auch eine Firma in der EU haben. Das wird nun sicher einige Nicht-EU Firmen treffen.

Harry

OK, Danke für die Aufklärung. Das stellt dann tatsächlich eine interessante Änderung der Richtlinie dar. Interessant wäre zu wissen wie viele Firmen bzw. Domains davon betroffen sind.

Gruß Jens
inkassobüro.eu
 
Ganz so schlimm ist es ja nun auch nicht. Es wird kaum weitere solcher "Fälle" geben:

JEDE .eu Domain muss als Inhaber auf eine in der EU ansässige juristische oder natürliche Person, bzw Organisation oder Gebietskörperschaft registriert sein. Schon immer. Auch in der SR in 2005 (heise.de schrieb 2006, SR BEANTRAGUNG war aber 2005, lediglich die ZUTEILUNG erfolgte in 2006. Heise ist auch nicht wirklich immer auf dem aktuellen Kenntnisstand, merkt man immer wieder.).

Selbstredend wurde auch die in Frage stehende Domain auf eine berechtigte Entität registriert. Nämlich NICHT auf den Markeninhaber Walsh Optics aus den USA, sondern auf deren Bevollmächtigte, die Anwälte Gevers!

Insofern gäbe es auch keinerlei Grund Walsh diese Domain wegzunehmen.

Hier aber liegt ein Sonderfall vor: Registrant ist Gevers, die aber sind NICHT Inhaber der Marke "lensworld". Diese gehört Walsh. Damit hätte Gevers die Domain gar nicht erst in der SR beantragen dürfen, und darum wird denen wohl -nachträglich- die Domain aberkannt!

Dabei hätte es gleich ZWEI Auswege gegeben:
  • Einfach einen unwichtigen Teil des Warenverzeichnissses abspalten um eine Zweitmarke mit selbigen Schutzdatum zu begründen. Das Warenverzeichnis ist ja üppig, da hätte man problemlos z.B. "barometers" abspalten können! Abgespaltete Marke dann auf Gevers übertragen, und gut ist.
  • Einen Lizensvertrag mit Gevers eingehen.

Jehnseits dieses SR Sonderfalles wird aber wohl kaum jemand seine .eu Domain verlieren.

AlexS
 
Die Angabe einer Firma, welche die Registrierung als Dienstleistung anbietet, reicht hier nicht, wie der Europäische Gerichtshof am Donnerstag festgestellt hat.

Quelle: onlinekosten.de Newsmeldung "Europa im Netz: Mehr als 3,4 Millionen .eu-Domains"

Da haben dann wohl vielen US-Firmen, die z.B. über Markmonitor.com die .eu Domains mit einer extra vorher angemeldeten Marke (z.B. Benelux, DPMA, EU) registriert haben, ein Problem. Zumindest die Firmen, die keine eigene Niederlassung in der EU haben.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
es gibt immer schlupflöcher

und auch hier wird es sicher das ein oder andere Schlupfloch geben....
 

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