Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

eurid sunrise II - Hat jemand ein Muster zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt ?

Lulu

New member
Registriert
07. Feb. 2006
Beiträge
1
Hallo Gemeinde !

Die eurid verlangt zur Registrierung einer .eu Domain für einen Nachnamen, den Nachweis eines sog. früheren Rechtes. Eine eidesstattliche Erklärung einer Behörde oder eines Rechtsanwaltes, die beglaubigt, dass der Familienname im Land des Antragstellers gesetzlich geschützt ist.

Die meisten Registrare verweisen natürlich auf Rechtsanwälte mit denen sie zusammenarbeiten. :mad: Finde das Ganze eine verdammt miese Abzocke ! Zuerst langen sie zu mit Bearbeitungsgebühren von bis zu 250 Euro für die Weitergabe des Teilnahmeantrages und danach soll man nochmal zur Kasse gebeten werden, um völlig unsinnige Nachweise zu erbringen. - Aber was hilfts !

Hat jemand nen Link für mich, über den ich mir ein Muster für diesen eidesstattlichen Unsinn runterladen oder kopieren kann ?

Bedanke mich für jeden Hinweis !

Gruß Lulu
 
schau doch mal hier im Forum... da steht hier schon Einiges drüber....

grüsse,
engel
 
Lulu schrieb:
Die meisten Registrare verweisen natürlich auf Rechtsanwälte mit denen sie zusammenarbeiten. :mad:

Mit allen betroffenen Gemeinden kann man leider schlecht zusammenarbeiten
:o

Lulu schrieb:
Finde das Ganze eine verdammt miese Abzocke ! Zuerst langen sie zu mit Bearbeitungsgebühren von bis zu 250 Euro für die Weitergabe des Teilnahmeantrages und danach soll man nochmal zur Kasse gebeten werden, um völlig unsinnige Nachweise zu erbringen. - Aber was hilfts !

250 EUR? Ui, da hast du wohl den falschen erwischt. Unabhängig davon ist auch eine erfolgsunabhängige Bearbeitungsgebühr für den Registrar bei der Eurid fällig, näheres findest du auf der Eurid-Seite.

Der Nachweis und die Kosten hierfür mögen dir ja unsinnig erscheinen, aber leider möchte es die Eurid respektive der Validation Agent PWC so. Und ohne, wirst du in der Sunrise deine Domain leider nicht erhalten :Tongue:


Einen idiotensicheren "Vordruck" den auch die PWC akzeptiert habe ich leider nicht. Du kannst ja mal bei deiner Gemeine nachfragen, ob diese eine solche Erklärung ausstellen. Ansonsten bleibt wohl doch nur der Weg zu einem entsprechenden Anwalt ...
 
Anmerkung

>>Unabhängig davon ist auch eine erfolgsunabhängige Bearbeitungsgebühr für den Registrar bei der Eurid fällig, näheres findest du auf der Eurid-Seite.<<

Stimmt nicht ganz. Wenn der Domainname schon einen Antrag hat und diesem stattgegeben wird, bevor der nächste seinen Nachweis zur Prüfung einreicht, dann wird für den Registrar nur die normale Registrierungsgebühr fällig!
 
Habe auch mal ne wahrscheinlich "blöde" Frage, aber ich möchte bei meinem Nachweis nichts falsch machen:
Wenn man sich das Begleitschreiben downloaded, so muß man unten noch mit angeben, wieviele Seiten das Nachweisdokument hat.
Also, wenn ich mir vom Anwalt einen Nachweis von 1 Seite ausstellen lasse, so muss ich dort 1 Seite angeben und bei mehr halt mehr?

Jetzt wo ich die Frage fertig geschrieben habe, merke ich erst, wie blöd die wirklich ist :) Aber egal, sicher ist sicher...
 

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Neueste Themen

Beliebte Inhalte

Besonderer Dank

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Statistik des Forums

Themen
69.004
Beiträge
378.120
Mitglieder
6.779
Neuestes Mitglied
ZaneMurray

Freunde des Domain-Forums

Zurück
Oben