@Domainkalay:
Also die Idee mit dem Widerspruch ist ja durchaus angebracht. Aber gleich zum Anwalt und somit wieder Kosten produzieren? Das würde ich wohl eher tun, wenn ich den Laden mit einer negativen Feststellungsklage überrschen wollte. Bei einem lächerlichen Mahnbescheid gehts (sofern der Antragsteller will und die Kohle dafür hat/aufbringen will) vor Gericht, nämlich das Amtsgericht des (Ex-)Kunden. Und ab diesem Zeitpunkt würde ich mir das mit dem Anwalt überlegen.
Bei dem Laden ist Hopfen und Malz verloren, daher immer schön gegen die Wand fahren lassen! :2in1:
Also die Idee mit dem Widerspruch ist ja durchaus angebracht. Aber gleich zum Anwalt und somit wieder Kosten produzieren? Das würde ich wohl eher tun, wenn ich den Laden mit einer negativen Feststellungsklage überrschen wollte. Bei einem lächerlichen Mahnbescheid gehts (sofern der Antragsteller will und die Kohle dafür hat/aufbringen will) vor Gericht, nämlich das Amtsgericht des (Ex-)Kunden. Und ab diesem Zeitpunkt würde ich mir das mit dem Anwalt überlegen.
Bei dem Laden ist Hopfen und Malz verloren, daher immer schön gegen die Wand fahren lassen! :2in1: