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Frage zu generischer Domain

heliR

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27. Apr. 2007
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Hallo,

Ich habe seit 2007 die Domain "hair*spray*at"(=Haarspray auf deutsch) registriert und parke diese.Es werden Links und Werbung zum Thema "Haare" angezeigt.
Jetzt habe ich eine "Bitte" zur Überschreibung von einer Firma bekommen die sich eben "Domainname Produktions Gmbh" nennt. Firma hat Sitz in Deutschland, ich bin in Österreich.
Desweiteren gibt es ein Musical das Ende dieses Jahres startet und sich so nennt wie mein Domainname, man braucht nur danach googeln und man findet es: hairspray - Google Bilder Diese Firma ist quasi für die Produktion dieses Musicals in Deutschland verantwortlich.
Die Firma behauptet ich verletze ihre Rechte als Lizenznehmer und die Kennzeichenrechte der Firma!

Ich habe bei Dpma und Wipo nachgeschaut, aber unter dem Domainnamen ist dort nichts eingetragen. Die .de und .com Version der Domain sind ebenfalls geparkt.

Meiner Meinung nach ist dieser Begriff vollkommen generisch. Zum Vergleich: Die Domain "grease*com" (= grease ist ein bekanntes Musical, grease bedeutet im Deutschen soviel wie Schmiefett ) gehört einer Reinigungsfirma und die vertreibt dort ein Reinigungsmittel!

Was meint ihr dazu? Freiwillig überschreiben, Kaufangebot machen?

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Desweiteren gibt es ein Musical das Ende dieses Jahres startet und sich so nennt wie mein Domainname, man braucht nur danach googeln und man findet es: hairspray - Google Bilder Diese Firma ist quasi für die Produktion dieses Musicals in Deutschland verantwortlich.
Die Firma behauptet ich verletze ihre Rechte als Lizenznehmer und die Kennzeichenrechte der Firma!

hmm, du blendest was zum thema haare ein, und die hopsen auf ner buehne zu gesang und musik rum. wo sich da kennzeichenrechte verletzen? vielleicht im schambereich, ich sehe hier einen rüpelhaften versuch um an deine domain zu kommen, um ihren ticketscheiss zu verkloppen.

ich würde es mir nicht nehmen lassen denen kurz mitzuteilen, dass sie sich das in die haare schmieren können:flowers:

zu 1. kann ich dir meine erfahrung mit gleich gelagertem fall wiedergeben. generischerdomainname.de war in meinem besitz, firma generischerdomainname service gmbh machte "rechte" geltend und erwirkte eine unterlassungserklärung, bzw. anspruch, wir widerum eine neg. feststellungsklage, welcher stattgegeben wurde, anschliessen haben wir sie auf schadenersatz verklagt für die zeit der seitabstellung und gewonnen, in hamburg sogar;); wohlgemerkt vertreiben wir die selbe dienstleistung.

nur meine persönl. meinung, keine beratung

gruesse oppo
 
hmm, du blendest was zum thema haare ein, und die hopsen auf ner buehne zu gesang und musik rum. wo sich da kennzeichenrechte verletzen? vielleicht im schambereich, ich sehe hier einen rüpelhaften versuch um an deine domain zu kommen, um ihren ticketscheiss zu verkloppen.

ich würde es mir nicht nehmen lassen denen kurz mitzuteilen, dass sie sich das in die haare schmieren können

zu 1. kann ich dir meine erfahrung mit gleich gelagertem fall wiedergeben. generischerdomainname.de war in meinem besitz, firma generischerdomainname service gmbh machte "rechte" geltend und erwirkte eine unterlassungserklärung, bzw. anspruch, wir widerum eine neg. feststellungsklage, welcher stattgegeben wurde, anschliessen haben wir sie auf schadenersatz verklagt für die zeit der seitabstellung und gewonnen, in hamburg sogar; wohlgemerkt vertreiben wir die selbe dienstleistung.

nur meine persönl. meinung, keine beratung

gruesse oppo

Danke für deine Meinung! Hab mir das auch so ähnlich gedacht, denn im Endeffekt verletze ich ihre Kennzeichenrechte ja gar nicht. Und generisch ist Hairspray allemal, und Marke ist auch keine darauf eingetragen.
 
## Jetzt habe ich eine "Bitte" zur Überschreibung von einer Firma bekommen die sich eben "Domainname Produktions Gmbh" nennt. Firma hat Sitz in Deutschland, ich bin in Österreich.

immer wieder die alte Leier, nur diesmal ein Domain Hijacking Versuch auf die sanfte Tour, vielleicht kennen die schon die Möglichkeiten, was eine scheinbar unberechtigte Abmahnung so alles auslösen kann, wenigstens schätzen die auch die .at;-)

wäre geneigt zu fragen, warum die die besseren Rechte an diesem generischen Begriff haben sollen und ob die sich mit Kennzeichenrecht tatsächlich so gut auskennen, wie die dir gegenüber auftreten, m.E. sagt obiger Firmenname eigentlich schon alles!?

Vielleicht ist es angebracht, denen entsprechende jüngste Urteile unter die Nase zu reiben, wo DomainHijacker in ihre Schranken verwiesen wurden.

Ist die Firma mit ihrem Hairspray Titel überragend bekannt, dass die einen Titelschutz mit Alleinstellungsmerkmal für sich beanspruchen können, so dass es unweigerlich zu einer Übertragung der begehrten Domain kommen muss?

Die nächste lustige Firma kommt irgendwann auf Domaininhaber zu und macht "Titelschutz" für "Hair" und "Domain" geltend, eigentlich schade, dass solche Anfragen zumindest Zeit und Ärger kosten, auf der anderen Seite wünsche ich dir einen engagierten und kompetenten Anwalt, der im Falle einer Eskalation mit dieser Firma eine Runde Schlitten fährt, dass denen die Lust für weitere Angriffsversuche vergeht!

MFG.

P.S. die domain würd' ich denen erstmal nicht zum Verkauf anbieten, bis geklärt ist, dass die dir keinen weiteren Stress machen können, anders herum sollen die dir ein entsprechend hohes Angebot unterbreiten, unverschämte Anfragen haben ihren Preis;-))
 
Klar ist es ein Einschüchterungsversuch. Trotzdem, man sollte auch bedenken, dass es kein Deutsches Wort ist, insofern ist der Begriff nur begrenzt in Deutschland als generisch anzusehen.
 
Klar ist es ein Einschüchterungsversuch. Trotzdem, man sollte auch bedenken, dass es kein Deutsches Wort ist, insofern ist der Begriff nur begrenzt in Deutschland als generisch anzusehen.

Das DPMA hat in der jüngsten Vergangenheit vermehrt "fremdsprachliche" Allgemeinbegriffe als Markenanmeldungen abgelehnt;-)
 
Hairspray gehört nicht zum allgemeinen Sprachgebrauch in Deutschland, so würde ich das Risiko einer Klage um ein vielfaches höher als beispielweise "Haarspray" einschätzen. Ich denke, da sollte man schon vorher einen Anwalt consultieren!
 
Ich würde die Domain erst mal "entparken" und ein paar Inhalte drauf setzen, die wirklich mit Haarspray zu tun haben. Evtl. auch ein paar Angebote aus einem Partnerprogramm.

Grund: wenn Du die Domain parkst kann es passieren, dass bald - spätestens, wenn das Musical startet - auch Anzeigen für den Kartenverkauf dieses Musicals erscheinen. Und dann hast Du ein Problem ...

Gruß
Arithmos
 
Hairspray Ich denke, da sollte man schon vorher einen Anwalt consultieren!
zum einen denke ich nicht, dass dir der Anwalt eine Absolution erteilen kann, und die Problematiken sind ja nun bekannt, zum anderen wäre es für diese "Domainklasse" und dem evtl. irgendwann mal zu erzielenden Erlös gegenüber ein wahrlich zu übertriebener Aufwand, bzw. wirtschaftlicher Totalschaden.
Ansonsten denke ich auch, dass diese Domain nicht ganz ungefährlich ist...

Da sollte man m.E. nur was "riskieren", wenn es einem "ums Prinzip" geht, bzw. die Sache zumindest so entschärfen, wie es Arithmos beschrieben hat.
Sonst guckt man nachher vielleicht ganz traurig... :)

grüsse,
engel
 
.., zum anderen wäre es für diese "Domainklasse" und dem evtl. irgendwann mal zu erzielenden Erlös gegenüber ein wahrlich zu übertriebener Aufwand, bzw. wirtschaftlicher Totalschaden.

das sehe ich ebenso, diese kombi engl.engl. unter .at wird dich nicht reich machen, aus wirtschaftl. sicht kann man sicher überlegen, prinzipiell, also unabhängig von der domainklasse, sehe ich aber keinen grund zur besorgnis, vernünftig und rationell wäre aber sicher die vermeidung einer gerichtl. entscheidung, denn auf hoher see und vor gericht.....

ot: hat gestern jemand den sternTV bericht über den justizirrsinn über die bei der post verlorengegangenen rolex uhren gesehen? demnach kann man keine konstellation mehr abschätzen...
 
...also unabhängig von der domainklasse, sehe ich aber keinen grund zur besorgnis, vernünftig und rationell wäre aber sicher die vermeidung einer gerichtl. entscheidung, denn auf hoher see und vor gericht.....
genau...vor Gericht und auf hoher.....
zudem schau dir mal die google.at Ergebnisse für Hairspray an:
hairspray - Google-Suche
Die zeigen relativ deutlich auf, in welche "Richtung" es tendieren könnte...
In .de sind auch Ads geschaltet....

ot: hat gestern jemand den sternTV bericht über den justizirrsinn über die bei der post verlorengegangenen rolex uhren gesehen? demnach kann man keine konstellation mehr abschätzen...
Habe ich eben im Radio gehört...unglaublich, was da abgezogen wurde.
Noch unglaublicher, dass das Urteil vom BGH gefällt wurde...da kann man fast nur noch Gute Nacht sagen...

grüsse,
engel
 
ja das war wirklich unglaublich, zumindest hat das olg die schuld zwar der polizei zugeschoben, aber die beweispflicht, dass es sich um echte uhren, vor allem um welche (seriennummer) handelt, bleibt dem betroffenen zu führen, und das kann er ja bekanntlich nicht, weil die polizisten dem paket die originalzertifikate beilgelegt hatten, und bei der quittung an den herrn die sn nummern nicht notiert hatten.

am besten war zum einen die päckchenbeschriften

Empfänger:
Rolex Köln
blabla...

und zum anderen die kommentierung über das verhalten der polizei durch den RA mit "dämlich"

dümmer als die polizei erlaubt


edit: für alle die es nicht gesehen hatten STERN TV - Beweismittel geklaut : Polizei zahlt keinen Schadensersatz
 
Zuletzt bearbeitet:
nochmal btt:
heli:...kleiner Vorschlag...
versuch doch, mit denen nen Deal zu machen...z.B.: du übergibst ihnen die Domain, sie können sie entsprechend nutzen. Dafür bekommst du auf der Startseite 2 Link-/Werbeplätze...
Diese kannst du dann entsprechend nutzen/vermieten, und kommst so "auf deine Kosten", und die können die die Domain nutzen (und machen sie für dich durch die Nutzung in Bezug auf die beiden Link-/Werbeflächen erst richtig interessant).
Dann sind (vllt.) beide Seiten zufrieden...

Nur ein Vorschlag :)

grüsse,
engel
 
die Suma Ergebnisse für hairspray sind in der Tat überraschend, als wenn da kräftig nachgeholfen wurde;-)

ich an deiner Stelle würde mich mit dem Inhaber der .de Domain (kein Unbekannter) in Verbindung setzen, vielleicht hat dein deutscher Domainnachbar auch so eine freundliche Anfrage erhalten, jedenfalls scheint die Verkaufsmöglichkeit vorübergehend auf Eis gelegt zu sein;-)

Auf keinen Fall würde ich in blinden Aktionismus verfallen und erstmal die Ruhe bewahren, gegebenfalls kommst du um einen guten Anwalt nicht mehr herum, bzw. erhälst vom .de Inhaber Schützenhilfe, weil ihr beiden im selben Boot paddelt;-)

M.E. besteht nur überragender Kennzeichenschutz für Hairspray in Verbindung mit dem Zusatz Musical, ist aber nur meine Rechtsauffassung.

Demzufolge müssten Aldi und dessen Lieferanten/Hersteller mit Tuben, wo Hairspray darauf prangt, sich den Vorwurf der Rufausbeutung gefallen lassen, falls die "Domainfirma" tatsächlich im Sinne des Verbietungsrecht Ansprüche gegenüber anderen Hairspray Nutzern im geschäftlichen Verkehr geltend machen kann, traurig nur, das die "juristischen Haarspaltereien" um generische Domainnamen immer wieder erneut aufflammen.

Bei einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung ist möglicherweise entscheidend, was der mündige Bürger, also der Otto Normal Verbraucher mit dem Begriff "Hairspray" assoziiert, die Google Tops sollten da nicht allein entscheidend sein, um überragenden Titelschutz zu begründen.

just my 2 cents.
 
DomaindatenDomain hair*spray.de
Letzte Aktualisierung 26.02.2009

Domaininhaber

Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.Domaininhaber: Do*mCollect Worldwide Intellectual Property AG
Adresse: Zeughausgasse 9a
PLZ: 6300
Ort: Zug
Land: CH

:D
 
@ heliR

bist du sicher, dass die Bezeichnung "Domainname Produktions Gmbh" korrekt ist, jedenfalls spuckt google.de bisher nur ein Ergebnis aus, den Consultdomain Thread selbst;-)

Falls korrekt, sollte diese Firma auch tatsächlich existent sein, nicht dass dir jemand u.U. einen üblen Streich spielen will;-)

kam die freundliche Anfrage per Brief oder email?
 
@ rheinländer
statt "Domainname produktions gmbh" natürlich "Hair***** produktions gmbh";-)
Kam per Post, also die Firma gibts schon. Hat auch andere Musicalnamen unter .de registriert, für die sie verantwortlich sind!

Denke mir auch das eine beidseitig vertretbare Lösung das Beste wäre. Am "einfachsten" wär halt die Domain löschen bzw. freiwillig übertragen. Dann hat man bestimmt Ruhe.
Das Unangenehme an der ganzen Sache ist das eben unter Google wenn man Hair*spray eintippt fast ausschließlich Film, Musical und Soundtracks gelistet werden! Also der Name assoziiert schon sehr stark mit diesem Musical ... auch wenn es nur die englische Bezeichnung für "Haarspray" ist.

Werd mal mit der Firma telefonieren, mal sehen was sie sagen.

mfg
 
Falls die Sache gegen dich ausfallen sollte, werd ich wohl auch ins Musicalgeschäft einsteigen und meine Meisterwerke vorwiegend nach hochpreisigen, generischen Domains benennen.

:shakehands:
 
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