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Frage zu Markenrecht: Schutzklassen!?

vampsoftchef

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Registriert
09. Feb. 2004
Beiträge
1.564
Reaktionspunkte
3
Hallo,

ich habe mal ne Frage zum Markenrecht allgemein:

Ich habe einen allgemeinen Begriff, den viele kennen. Jetzt habe ich sicherheitshalber mal beim DPMA nachgeschaut, da hat jemand auf den Begriff ne Marke angemeldet in den Klassen "Bildtonträger; Tonträger; Druckereierzeugnisse; Bekleidungsstücke; Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten".

Das hat für Domains doch eigentlich keine Auswirkungen, oder? Habe mich bisher nie damit beschäftigt, aber dazu müssten doch andere Klassen gesichert sein, oder?

Bin auf eure Antworten gespannt.

mfg Andreas
 
Moin Moin,
vampsoftchef schrieb:
....Das hat für Domains doch eigentlich keine Auswirkungen, oder?...
So wie ich das Markenrecht verstehe, bist der Gute, solange du dich nicht in deren angemeldeten Klassen tummelst.
Guckst du Bounty-Schokoladenriegel <-> Bounty-Küchenkrepp

Ich habe auch so ne Domain in meinem Portefeuille

Ahoi, Dietmar
 
Hallo,

für mich stellt sich da die Frage, wie man so eine Domain nutzt.

- Keinerlei Nutzung
- Ausschliesslich private Nutzung
- Beschreibende gewerbliche Nutzung
- Beschreibende gewerbliche Nutzung, aber dabei den Zugriff von Ländern blockieren, für die die Marke gilt
- Gewerbliche Nutzung, die sich mit den Klassen für die die Marke eingetragen ist überschneiden
- Gewerbliche Nutzung, die sich mit den Klassen für die die Marke eingetragen ist überschneiden; mit Länder-Blockierung
- Parking mit einem Keyword, für das die Domain beschreibend ist
- Parking in einer Klasse, für die eine Marke angemeldet ist
- Öffentliches Anbieten der Domain zum Verkauf
- Dem Markeninhaber der gleichlautenden oder ähnlichen Marke zum Kauf anbieten

Je nachdem wie man die Domain nutzt, ist die Rechtslage wahrscheinlich anders zu sehen.

Tschau
Desverger
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Moin,
Desverger schrieb:
Hallo,
für mich stellt sich da die Frage, wie man so eine Domain nutzt.

Letztendlich geht es doch darum, wie weit die Eintragung einer fremdländischen Marke wirkt, wenn ich dich richtig verstanden habe, oder?

Ich bin kein Anwalt, aber für mich wirkt eine Marke immer bis zur Landesgrenze des Landes, in der sie eingetragen ist.

Ahoi, Dietmar
 
Moin, Moin

Paul_Kuhn schrieb:
Letztendlich geht es doch darum, wie weit die Eintragung einer fremdländischen Marke wirkt, wenn ich dich richtig verstanden habe, oder?

Ich bin kein Anwalt, aber für mich wirkt eine Marke immer bis zur Landesgrenze des Landes, in der sie eingetragen ist.

Ich bin jetzt von dem Fall ausgegangen, dass in Deutschland eine Marke auf einen generischen Begriff in nicht beschreibenden Klassen angemeldet ist und
ich als Domaininhaber aus Deutschland habe eine Domain die diesen Begriff enthält.

Mit der Blockierung meinte ich, dass man bei einer generischen Marke die in Deutschland gilt, seine gleich- oder ähnlichlautende Domain für den Zugriff aus Deutschland blockiert.

Und wenn es sich um eine Marke handelt die EU-weit gilt, dass man dann den Zugriff für die Domain sicherheitshalber aus allen EU-Ländern blockiert.

Tschau
Desverger
 
Hallo,

mhh das mit dem Nutzen stimmt irgendwo.... Die Marke die ich gesehen hatte war was allgemein Bekanntes, nehmen wir mal an dass es z.B. der Begriff "Baumwolle" ist. Er wurde vom Patentamt in folgenden Klassen geschützt:

"Bildtonträger; Tonträger; Druckereierzeugnisse; Bekleidungsstücke; Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten".


Jetzt darf ich also ne Domain namens www.baumwolle.de anmelden, aber dort nix über Baumwolle bzw. Kleidungsstücke berichten usw.... mhhh erscheint logisch. Damit ist die Marke sehr wirkungsvoll, man kann zwar Domains reggen aber nutzen kann sie keiner... :-/
 
vampsoftchef schrieb:
"Bildtonträger; Tonträger; Druckereierzeugnisse; Bekleidungsstücke; Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten".
Jetzt darf ich also ne Domain namens www.baumwolle.de anmelden, aber dort nix über Baumwolle bzw. Kleidungsstücke berichten usw.... mhhh erscheint logisch. Damit ist die Marke sehr wirkungsvoll, man kann zwar Domains reggen aber nutzen kann sie keiner... :-/

Ähm, genau so nicht. Natürlich darfst Du über Deine Domain Baumwollprodukte vertreiben, halt nur keine Platten u.ä. Keiner kann mir verbieten unter apple.de Äpfel zu verkaufen (ok, hier kommt noch engl. Begriff, überragende Bekanntheit etc. hinzu). Ich denke auch, dass man gute Chancen hätte beim DPMA eine Löschung der Markenklasse "Bekleidungsstücke" für Baumwolle zu erreichen.

Aloa,

Rainer

rechtbekommen.com - rechtsanwaltsuche.com
 
Domster schrieb:
Ähm, genau so nicht. Natürlich darfst Du über Deine Domain Baumwollprodukte vertreiben, halt nur keine Platten u.ä. Keiner kann mir verbieten unter apple.de Äpfel zu verkaufen (ok, hier kommt noch engl. Begriff, überragende Bekanntheit etc. hinzu). Ich denke auch, dass man gute Chancen hätte beim DPMA eine Löschung der Markenklasse "Bekleidungsstücke" für Baumwolle zu erreichen.

Aloa,

Rainer

rechtbekommen.com - rechtsanwaltsuche.com


Wenn die Marke Baumwolle aber in der Klasse "Kleidungsstücke" geschützt ist, dann darf ich die Domain Baumwolle.de zwar besitzen, aber keine Kleidung darüber verkaufen?! Das meinte ich.
 
Baumwollkleidnung bestimmt :D . Beim DMPA wird oft Unfug eingetragen. Baumwolle.de ist eine generische Domain auf der Du problemlos alles anbieten kannst, was mit Baumwolle zu tun hat. Ich hätte da überhaupt keinen Blutdruck. Wie bereits geschrieben: Wenn Dich der Markeneintrag für diese Klasse stört: Beantrage die Löschung.
 
Ich hatte wegen sowas schon mal eine Auseinandersetzung.

Sagen wir mal, ein ganz "Schlauer" hat eine Marke für Teppichböden "Turnschuhe", der nimmt sich dann einen Anwalt und fordert deine Domain die gleichnamig ist - die du auch vor der Markenanmeldung registriert hast...

Genau so war es bei.

Tja, jetzt kann man mit dem Streiten, kosten erst mal viel Geld wenn es durch die Instanzen läuft oder sich einigen. Will nur damit zeigen, sowas ist nicht abwägig.

cu
mane

P.S.
Problem war bei mir, dass ich auf der Seite ein Suchformular hatte und dadurch auch Inhalte in seinem Tätigkeitsbereich angzeigt werden könnten....
sprich, jemand such unter Turnschuhe.xx nach Teppichböden und bekommt dafür Anzeigen von Händlern. Sicher, die Rechtslage war meines Erachtens eindeutig, nur war es mir die Domain auch nicht wert, dafür zu streiten und der VP war o.k.
 
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