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Frage zum Markenrecht / Domain

Domino

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Registriert
09. Apr. 2013
Beiträge
872
Hallo,

habe da mal eine Frage zum Markenrecht. Nehmen wir mal an (fiktiv) eine deutsche Firma heisst coffeetable GmbH. Also dem englischen nach Wohnzimmertisch nur zusammen geschrieben. Die .de und evtentuell .com hat diese Firma bereits für sich registriert.
Der Name coffeetable ist eingetragen und geschützt. Die Firma verkauft Wohnzimmertische.
Wenn ich jetzt eine andere Endung registrieren möchte, weil ich den Namen coffee table gut finde, da generisch, würde ich mir dadurch Probleme schaffen?
Vielen Dnk für euere Antworten.
 
Kannst Du das genauer erklären? Meinst Du, dass eine Marke "coffeetable" eingetragen ist? Wortmarke? Wo? Welche Warenklassen?

Das mit coffeetable ist jetzt nur ein Beispiel. Angenommen ein Unternehmen heisst coffeetable GmbH. Sie lässt "coffeetable" schützen und verkauft Wohnzimmertische/Couchtische eben die Sachen die mit coffeetable auch gemeint sind.
Meine Frage hierzu ist, wenn ich mir coffeetable (mit Bindestrich wäre blöd) unter einer freien tld registrieren lassen möchte, kann ich da Probleme bekommen? Immerhin ist doch coffee table ein ganz normaler generischer Begriff!!!!! :stupido3:
 
... kann ich da Probleme bekommen? Immerhin ist doch coffee table ein ganz normaler generischer Begriff!!!!! :stupido3:
Klar kannst Du da Probleme bekommen. Dir ist ja durchaus bekannt, dass es ein Unternehmen mit diesem Namen gibt. Apple ist auch ein ganz normaler (englischer) Begriff.

Ohne den kompletten Sachverhalt wird man Dir nicht helfen können. Ansonsten gibts Anwälte, die auf sowas spezialisiert sind. Und auch diese wissen nicht immer im Vorwege, wie ein Gericht diese Sache sehen wird.
 
Mann könnte doch trotzdem apple registrieren solange man keine Ware von Apple verkauft?
Auf was ich hinaus möchte, wenn ich apple registriere um auf der Seite über Äpfel zu berichten ist das doch mein gutes Recht, oder?
Wieso kann jemand offensichtlich z.B. Apfel schützen und dann unter diesem Namen Äpfel verkaufen.
Werde z.Z. nicht schlau aus dieser Logik.
 
Der Name coffeetable ist eingetragen und geschützt.

Das ist eine extrem ungenaue Angabe. Wo eingetragen? Wo "geschützt"? Der Firmenname genießt Namensrechte gemäß §12 BGB, der je nach Bekanntheit der Firma auch überregional bestehen könnte. Eine Marke namens "coffeetable" ist im Markenregister nicht eintragbar, sofern der Begriff für die zu schützenden Waren- und Dienstleistungen eine beschreibende Wirkung hätte.

Apple hat Markenrechte in den Waren- und Dienstleistungensklassen, die allesamt nichts mit Obst zutun haben.

Ist coffeetable nun z.B. in der Dienstleistungsklasse 42 für Veranstaltungsorganisation (Messen, Konzerte, Festivals) eingetragen, und du registrierst eine gleichlautende Domain und verkaufst in einem Shop Konzerttickets, so kannst du aus markenrechtlicher Perspektive Probleme bekommen. Verkaufst du auf der Seite allerdings Honigmelonen, so gibt es keine Kollision.

Genau kann dir das nur ein Anwalt erklären. Da das hier mehr als fiktiv ist, solltest du dir daraus keine Quintessenz ableiten.
 
Marke: Einzelmarke
Art der Marke: Bildmarke
Wiener Klassifikation: 27.5.1 ( Wiener Klassifikation)

27.5
Buchstaben in besonderer Schrift
Anmerkung
: Umfasst sowohl einen wie auch mehrere Buchstaben
sowie eine Buchstabenreihe, die ein Wort bildet

Verstehe ich das richtig, dass hier nur "das Logo" geschützt ist und nicht der Name, welcher Beschreibend ist?
 
Im Prinzip ja.

Aber was wir hier machen ist Kaffeesatzlesen, da wir natürlich nicht wissen um welchen Begriff es geht.

Genauso kannst Du fragen: Was ist der Wert einer fünf-buchstabigen Domain?
 
Im Prinzip ja.

Aber was wir hier machen ist Kaffeesatzlesen, da wir natürlich nicht wissen um welchen Begriff es geht.

Genauso kannst Du fragen: Was ist der Wert einer fünf-buchstabigen Domain?

Ja, ich weiß. Aber das Beispiel mit "Coffeetable" ist wirklich sehr gut gewählt. Es ist quasi der Zwilling.
 
Das ändert trotzdem nichts an der Tatsache, dass selbst für ein fiktives Beispiel zu viele Informationen fehlen, als das man den Sachverhalt nur annähernd sicher beurteilen könnte.

Derweil haben wir dir genug Ansätze geliefert, mit denen du nun zu einem Fachanwalt gehen kannst, um dich in der Sache richtig beraten zu lassen.
 

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