jay
New member
- Registriert
- 19. Feb. 2005
- Beiträge
- 1.227
Hallo zusammen,
ich bin Mitglied in einem Sportverein in unserem Ort (200 Mitglieder, wenn ich mich nicht ganz irre) und der Webmaster unserer Vereinshomepage bat mich zwei rechtliche Fragen an euch zu richten.
Hier erstmal ein paar Hintergrundinformationen:
Bei uns handelt es sich um einen kleinen Verein, der damals mehrere Abteilungen (Fußball,Volleyball...) hatte. Zu dieser Zeit wurde vom Vorstandsvorsitzenden eine Domain für den gesamten Verein beauftragt zu registrieren (Domain sg-ortsname.de) und eine Webpräsenz zu erstellen. Dies führte ein Mitarbeiter aus der Firma des Vorstandsvorsitzenden für diesen aus.
Sprich die Vereinsseite lief über diesen Mitarbeiter, wurde auch sporadisch von diesem gepflegt.
Nach einer Weile wurde der Vorsitzende jedoch ersetzt und dementsprechend wurde die Homepagepflege von dessen Mitarbeiter nahezu gänzlich eingestellt, sodass der aktuelle Webmaster sich bereit erklärt hat, die Pflege und Programmierung zu übernehmen. Die Seite wurde komplett neu aufgesetzt und basiert in keinem Stück auf der Alten. Die Domain und das Hosting blieben jedoch in Hand des Mitarbeiters. Die Firma/der Mitarbeiter wurde für das Hosting bezahlt.
Nach einer Weile trennten sich die aufgrund interner Quälereien die Abteilungen. Wobei sich die abtrünnige Abteilung eine neue Homepage einrichtete und einen neuen Verein gründete. (SV Ortsname)
Unser Verein ließ das Hosting immer noch weiter über den Mitarbeiter laufen. Wir hätten diesen Mitarbeiter auch gerne von seinen Hostingpflichten entbunden und die Domain samt Pflege übernommen, jedoch wollte dieser dafür einen vierstelligen Geldbetrag haben (mit der Begründung, er habe diese Domain ja schließlich registriert).
Erste Frage: Besteht die Möglichkeit, die Domain in die Hände des Vereins zu bekommen, ohne die absurd hohe "Gebühr" zu zahlen?
Letzten Endes hat sich unser Verein nun eine neue Domain (sgortsname.de) bei einem neuen größeren Hoster (all-inkl) bestellt und nutzt diese auch.
Soweit ist auch alles gut, nur dass die alte Domain des Gesamtvereins vom Mitarbeiter jetzt zu der Homepage der abtrünnigen Abteilung umgeleitet wurde, die eigentlich einen anderen Namen hat. (sg-ortsname.de leitet auf Vereinshomepage des SV Ortsname)
Zweite Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage, dem Mitarbeiter diese Umleitung zu untersagen?
Ich habe den Webmaster meine Meinung (keine Rechtsbelehrung) gesagt und hoffe, dass ihr eure auch kundtut.
ich bin Mitglied in einem Sportverein in unserem Ort (200 Mitglieder, wenn ich mich nicht ganz irre) und der Webmaster unserer Vereinshomepage bat mich zwei rechtliche Fragen an euch zu richten.
Hier erstmal ein paar Hintergrundinformationen:
Bei uns handelt es sich um einen kleinen Verein, der damals mehrere Abteilungen (Fußball,Volleyball...) hatte. Zu dieser Zeit wurde vom Vorstandsvorsitzenden eine Domain für den gesamten Verein beauftragt zu registrieren (Domain sg-ortsname.de) und eine Webpräsenz zu erstellen. Dies führte ein Mitarbeiter aus der Firma des Vorstandsvorsitzenden für diesen aus.
Sprich die Vereinsseite lief über diesen Mitarbeiter, wurde auch sporadisch von diesem gepflegt.
Nach einer Weile wurde der Vorsitzende jedoch ersetzt und dementsprechend wurde die Homepagepflege von dessen Mitarbeiter nahezu gänzlich eingestellt, sodass der aktuelle Webmaster sich bereit erklärt hat, die Pflege und Programmierung zu übernehmen. Die Seite wurde komplett neu aufgesetzt und basiert in keinem Stück auf der Alten. Die Domain und das Hosting blieben jedoch in Hand des Mitarbeiters. Die Firma/der Mitarbeiter wurde für das Hosting bezahlt.
Nach einer Weile trennten sich die aufgrund interner Quälereien die Abteilungen. Wobei sich die abtrünnige Abteilung eine neue Homepage einrichtete und einen neuen Verein gründete. (SV Ortsname)
Unser Verein ließ das Hosting immer noch weiter über den Mitarbeiter laufen. Wir hätten diesen Mitarbeiter auch gerne von seinen Hostingpflichten entbunden und die Domain samt Pflege übernommen, jedoch wollte dieser dafür einen vierstelligen Geldbetrag haben (mit der Begründung, er habe diese Domain ja schließlich registriert).
Erste Frage: Besteht die Möglichkeit, die Domain in die Hände des Vereins zu bekommen, ohne die absurd hohe "Gebühr" zu zahlen?
Letzten Endes hat sich unser Verein nun eine neue Domain (sgortsname.de) bei einem neuen größeren Hoster (all-inkl) bestellt und nutzt diese auch.
Soweit ist auch alles gut, nur dass die alte Domain des Gesamtvereins vom Mitarbeiter jetzt zu der Homepage der abtrünnigen Abteilung umgeleitet wurde, die eigentlich einen anderen Namen hat. (sg-ortsname.de leitet auf Vereinshomepage des SV Ortsname)
Zweite Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage, dem Mitarbeiter diese Umleitung zu untersagen?
Ich habe den Webmaster meine Meinung (keine Rechtsbelehrung) gesagt und hoffe, dass ihr eure auch kundtut.
