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Frage zum Weiterleiten einer Vereinshomepage

jay

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19. Feb. 2005
Beiträge
1.227
Hallo zusammen,

ich bin Mitglied in einem Sportverein in unserem Ort (200 Mitglieder, wenn ich mich nicht ganz irre) und der Webmaster unserer Vereinshomepage bat mich zwei rechtliche Fragen an euch zu richten.

Hier erstmal ein paar Hintergrundinformationen:

Bei uns handelt es sich um einen kleinen Verein, der damals mehrere Abteilungen (Fußball,Volleyball...) hatte. Zu dieser Zeit wurde vom Vorstandsvorsitzenden eine Domain für den gesamten Verein beauftragt zu registrieren (Domain sg-ortsname.de) und eine Webpräsenz zu erstellen. Dies führte ein Mitarbeiter aus der Firma des Vorstandsvorsitzenden für diesen aus.

Sprich die Vereinsseite lief über diesen Mitarbeiter, wurde auch sporadisch von diesem gepflegt.

Nach einer Weile wurde der Vorsitzende jedoch ersetzt und dementsprechend wurde die Homepagepflege von dessen Mitarbeiter nahezu gänzlich eingestellt, sodass der aktuelle Webmaster sich bereit erklärt hat, die Pflege und Programmierung zu übernehmen. Die Seite wurde komplett neu aufgesetzt und basiert in keinem Stück auf der Alten. Die Domain und das Hosting blieben jedoch in Hand des Mitarbeiters. Die Firma/der Mitarbeiter wurde für das Hosting bezahlt.

Nach einer Weile trennten sich die aufgrund interner Quälereien die Abteilungen. Wobei sich die abtrünnige Abteilung eine neue Homepage einrichtete und einen neuen Verein gründete. (SV Ortsname)

Unser Verein ließ das Hosting immer noch weiter über den Mitarbeiter laufen. Wir hätten diesen Mitarbeiter auch gerne von seinen Hostingpflichten entbunden und die Domain samt Pflege übernommen, jedoch wollte dieser dafür einen vierstelligen Geldbetrag haben (mit der Begründung, er habe diese Domain ja schließlich registriert).

Erste Frage: Besteht die Möglichkeit, die Domain in die Hände des Vereins zu bekommen, ohne die absurd hohe "Gebühr" zu zahlen?

Letzten Endes hat sich unser Verein nun eine neue Domain (sgortsname.de) bei einem neuen größeren Hoster (all-inkl) bestellt und nutzt diese auch.
Soweit ist auch alles gut, nur dass die alte Domain des Gesamtvereins vom Mitarbeiter jetzt zu der Homepage der abtrünnigen Abteilung umgeleitet wurde, die eigentlich einen anderen Namen hat. (sg-ortsname.de leitet auf Vereinshomepage des SV Ortsname)

Zweite Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage, dem Mitarbeiter diese Umleitung zu untersagen?

Ich habe den Webmaster meine Meinung (keine Rechtsbelehrung) gesagt und hoffe, dass ihr eure auch kundtut. :)
 
Ganz offen. Das wirkt sehr verstrikt. Einen vermuteten Anspruch habe. Da dann einige.

Am einfachsten wäre es wohl auf grund der Situation, den "Verwalter" zur Freigabe zu bewegen. Evtl. auch mit dem sauren Apfel des Geldes.
 
Endgültig lässt sich das mit den hier gegebenen Informationen sicher nicht urteilen.

Möglicherweise spielt es eine Rolle, ob der neugegründete Verein eine Rechtsnachfolge des bisherigen Vereins darstellt. Mir ist unklar, ob Du nun für den bisherigen Verein oder den neuen Verein sprichst, das spielt möglicherweise eine Rolle.

Ich würde wie folgt vorgehen:
Den Domaininhaber zu einem Gespräch einladen und in dem Gespräch abklären, zu welchen Bedingungen er bereit wäre, die Domain zu übergeben. Dabei sachlich bleiben und sparsam mit Informationen über das eigene Vorgehen. Nur leicht aber doch unüberhörbar andeuten, dass man ggf. den Rechtsweg einschlagen wird, wenn es nicht zu einer Einigung kommt. Evtl. etwas anders formulieren, zum Beispiel "Da wir uns lange kennen möchten wir erstmal den außergerichtlichen Weg versuchen. Zu welchen Bedingungen bist Du bereit, die Domain zu übergeben?" oder so ähnlich.

Eventuell habt Ihr im Verein oder unter den Angehörigen der Mitglieder einen Juristen, der zumindest erstmal am Gespräch teilnimmt ohne dafür Geld zu nehmen.

Auch ist mir nicht ganz klar, ob der Mitarbeiter oder die Firma die Domain halten. Ggf. auch mit dem Chef sprechen. Auf einem Dorf macht es sich nicht gut für die Firma wenn sie gegen den Verein arbeitet bzw. die Domain zurückhält...
 
Danke für die bisherigen zwei Antworten.

Möglicherweise spielt es eine Rolle, ob der neugegründete Verein eine Rechtsnachfolge des bisherigen Vereins darstellt.

Der SV ist die Seite nach eigenen Angaben egal. Die Weiterleitung ist nicht auf deren Mist gewachsen.

Mir ist unklar, ob Du nun für den bisherigen Verein oder den neuen Verein sprichst, das spielt möglicherweise eine Rolle.

Ich bin Mitglied des alten Vereins (SG)

Ich würde wie folgt vorgehen:
Den Domaininhaber zu einem Gespräch einladen und in dem Gespräch abklären, zu welchen Bedingungen er bereit wäre, die Domain zu übergeben. Dabei sachlich bleiben und sparsam mit Informationen über das eigene Vorgehen. Nur leicht aber doch unüberhörbar andeuten, dass man ggf. den Rechtsweg einschlagen wird, wenn es nicht zu einer Einigung kommt. Evtl. etwas anders formulieren, zum Beispiel "Da wir uns lange kennen möchten wir erstmal den außergerichtlichen Weg versuchen. Zu welchen Bedingungen bist Du bereit, die Domain zu übergeben?" oder so ähnlich.

Eventuell habt Ihr im Verein oder unter den Angehörigen der Mitglieder einen Juristen, der zumindest erstmal am Gespräch teilnimmt ohne dafür Geld zu nehmen.

Auch ist mir nicht ganz klar, ob der Mitarbeiter oder die Firma die Domain halten. Ggf. auch mit dem Chef sprechen. Auf einem Dorf macht es sich nicht gut für die Firma wenn sie gegen den Verein arbeitet bzw. die Domain zurückhält...

Ich befürchte auch, dass es so kommen muss. OBwohl ich im Fall eines Rechtstreits die Sache klar auf unserer Seite sehe, da die Namensrechte doch eindeutig sehe, oder irre ich mich? (Unter der Vorraussetzung, dass der neue Verein keinerlei Interesse an der Domain hat.
 
Aus eigener Erfahrung:

Es gibt keinerlei Rechtsansprüche des Vereins, sofern die Domain(s) nicht explizit auf diesen registriert wurden.

Ich kann dir das (leider) insofern bestätigen, dass wir 2004 eine Interessengemeinschaft gegründet und Geld für Hosting und Domains zusammen gelegt haben, sowie ich eine Internetseite auf die Beine gestellt habe (ich wurde als Domaininhaber eingetragen). Die Seite nebst Forum hat einige Stunden Arbeit pro Woche bedeutet. Im Jahr 2005 wurde ein Verein gegründet und ich als "Webmaster" bestellt, sowie die Website "übernommen". Dann gab es einige Monate später einige Streiterein intern und meine "Arbeit" wurde in Frage gestellt - die Domains wollten sie aber dennoch.

Quintessenz nach acht Jahren: Ich besitze die Domains immer noch und der Verein ist derweil Insolvent. Gesehen haben wir uns dennoch zwei Mal vor dem Amtsgericht.
 
naja wenn der Domainname nicht generisch ist und exakt dem Namen des Vereins entspricht, gibt es halt noch das Namensrecht.
 
Aus eigener Erfahrung:

Es gibt keinerlei Rechtsansprüche des Vereins, sofern die Domain(s) nicht explizit auf diesen registriert wurden.

Ich kann dir das (leider) insofern bestätigen, dass wir 2004 eine Interessengemeinschaft gegründet und Geld für Hosting und Domains zusammen gelegt haben, sowie ich eine Internetseite auf die Beine gestellt habe (ich wurde als Domaininhaber eingetragen). Die Seite nebst Forum hat einige Stunden Arbeit pro Woche bedeutet. Im Jahr 2005 wurde ein Verein gegründet und ich als "Webmaster" bestellt, sowie die Website "übernommen". Dann gab es einige Monate später einige Streiterein intern und meine "Arbeit" wurde in Frage gestellt - die Domains wollten sie aber dennoch.

Quintessenz nach acht Jahren: Ich besitze die Domains immer noch und der Verein ist derweil Insolvent. Gesehen haben wir uns dennoch zwei Mal vor dem Amtsgericht.

Danke, sehr interessant mal die andere Seite zu lesen.

naja wenn der Domainname nicht generisch ist und exakt dem Namen des Vereins entspricht, gibt es halt noch das Namensrecht.

Naja der Name ist exakt SG Ortsname 1931 e.V. und die Domain lautet halt sg-ortsname.de.
 
Wenn ich es richtig verstanden habe

- gibt es den Verein länger als die Domain
- wurde die Domain regstriert für den Verein (so war zumindest der eindeutige Wille, oder?)
- lautet die Domain so wie der verein umgangssprachlich in der Kurzform heißt

alles richtig?

Dann sehe ich gute Chancen für den Verein. Ich bin aber kein Jurist.
Im ersten Schritt würde ich wie gesagt, dass Gespräch suchen (nicht spontan irgendwo am Rande des Sportplatzes sondern offiziell dazu einladen) und im Gespräch nach Lösungen suchen und dabei auch erwähnen, wie die Rechtslage aussieht und dass man bereit ist den Rechtsweg zu gehen wenn erforderlich. Aber auch erwähnen, dass man eigentlich die gütliche Einigung sucht und fragen, wie diese aussehen könnte.

Möglicherweise kommt da nicht nur eine Geldforderug ins Spiel sondern womöglich irgendwas vereinsinternes womit man nicht gerechnet hat als Streitgespräch...

Eventuell für dieses Gespräch einen Mediator suchen (Bürgermeister des Dorfes oder irgendwer der anerkannt und neutral ist).
 
Wenn ich es richtig verstanden habe
- gibt es den Verein länger als die Domain
- wurde die Domain regstriert für den Verein (so war zumindest der eindeutige Wille, oder?)
- lautet die Domain so wie der verein umgangssprachlich in der Kurzform heißt

ja alles richtig.

Der Domaininhaber hat überings nichts mit dem Verein zu tun. (nur damals durch seinen Chef halt)
 
Was Wettermann sagt.

Und falls es rechtlich wird, wäre anwaltliche Begleitung empfehlenswert. Allein schon um sich mit der Frage zu beschäftigen, ob oder inwieweit Ansprüche über die Kette Verein - Chef - Angestellter laufen, denn der Chef war ja im Auftrag oder zumindest im Interesse des Vereins tätig, und hat wiederum seinem Mitarbeiter im Rahmen von dessen Anstellungsverhältnis den Auftrag zur Registrierung etc. erteilt. Vertragliche (z.B. Auftragsverhältnis, 670 ff. BGB!) Ansprüche könnten also durchaus in einer ach so beliebten Dreieckskonstellation verlaufen.

Und daneben gibt es, wie Wettermann richtig hinweist, die namensrechtlichen Ansprüche - aber selbst dafür ist es wichtig zu klären, wer denn passivlegitimiert ist (also gegen wen sich die Ansprüche richten). Denn man könnte z.B. der Auffassung sein, die Registrierung sei vom Chef treuhänderisch für den Verein erfolgt, der Mitarbeiter ebenfalls nur als Treuhänder in der Denic-Datenbank eingetragen - dann wäre der Verein bereits Inhaber, und der Anspruch hieße gar nicht "Freigabe der Domain", sondern "Zustimmung zur Änderung der Denic-Registrierung". Das wäre etwas rechtlich komplett anderes, und könnte eine Klage formal scheitern lassen, obwohl das Ziel eigentlich schon zu Recht verlangt werden kann (Verfügungsgewalt über die Domain). Das wäre ja misslich, wenn es an so was scheiterte.
 

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