Wettermann
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Hier sind ja einige Juristischbewanderte und auch Betreiber von Agenturen mitlesend.
Eventuell weiß jemand eine Lösung zu folgendem Fall:
Ein Unternehmen nimmt einen neuen Mitarbeiter in Festanstellung und gibt darüber eine Pressemeldung raus. Diverse kleinere Agenturen veröffentlichen die Meldung samt eines Passfotos der Person auf Ihren Webseiten.
Nach beendigung des Arbeitsverhältnisses bemerkt der Mitarbeiter die Veröffentlichungen. Das mitveröffentlichte Foto war sein Bewerbungsfoto und war nicht zur Veröffentlichung gedacht.
Im Streit behauptet das Unternehmen, der Mitarbeiter habe verbal der Veröffentlichung seines Fotos zugestimmt.
Hat der Mitarbeiter nun Anspruch auf Löschung der Fotos im Web gegen
a) das Unternehmen
b) die Agenturen
?
Wie sichern sich Agenturen gegen solche Ansprüche ab? Kann man solch Ansprüche dritter überhaupt zwischen Vertragspartei 1 und Vertragspartei 2 ausschliessen?
Eventuell weiß jemand eine Lösung zu folgendem Fall:
Ein Unternehmen nimmt einen neuen Mitarbeiter in Festanstellung und gibt darüber eine Pressemeldung raus. Diverse kleinere Agenturen veröffentlichen die Meldung samt eines Passfotos der Person auf Ihren Webseiten.
Nach beendigung des Arbeitsverhältnisses bemerkt der Mitarbeiter die Veröffentlichungen. Das mitveröffentlichte Foto war sein Bewerbungsfoto und war nicht zur Veröffentlichung gedacht.
Im Streit behauptet das Unternehmen, der Mitarbeiter habe verbal der Veröffentlichung seines Fotos zugestimmt.
Hat der Mitarbeiter nun Anspruch auf Löschung der Fotos im Web gegen
a) das Unternehmen
b) die Agenturen
?
Wie sichern sich Agenturen gegen solche Ansprüche ab? Kann man solch Ansprüche dritter überhaupt zwischen Vertragspartei 1 und Vertragspartei 2 ausschliessen?