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Frage zur rechtlichen Basis von Subdomains

Hi Andreas,

Deine Frage ist hochinteressant. Und auch mir fehlen hier die Rechtskenntnisse.

Mein Tipp:
Stelle Deine Frage in das "Forum Deutsches Recht". Dort werden die Foren von Anwälten betreut.
http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&id=8 führt Dich zum Forum "Computerrecht/Netlaw".

Grüsse
Kinski
 
Denke bei der Gebühr handelt es sich um eine Zahlung vergleichbar mit einer Miete, also würdest Du sie wohl nur untervermieten können.
Aber kannst Du das wirklich?
Die Sache selber gehört Dir ja nicht, also die Domain.
Und ein Mietvertrag wäre wohl nur gegeben, wenn Du diese Gebühr entrichten würdest.
Dann müßtest Du aber immer noch eine Art Mietvertrag mit schriftlicher Einverständniserklärung seitens des Anbieters/Vermietérs haben.
Solltest Du das alles vorliegen haben stände ja einer Untervermietung nichts im Wege.
Dann dürfte der rechtliche Rahmen sicher sein, bis auf einen Punkt:
Was darf Dein Untermieter mit dieser Subdomain tun?
Denn stellt er rechtlich bedenkliche Inhalte ins Netz und ist über diese Subdomain erreichbar, wie schaut es dann aus?
Bist Du dann haftbar?
Bleiben wir bei der Idee des Mietvertrags denke ich bist Du gegenüber dem Vermieter haftbar.
Also bleibt auch noch zu klären wie Du Dich weitergehend absicherst, sicherlich wichtig.
Denn auch wenn der Interessent seriös erscheint, man weiß ja nie.

Grüsse,
Ejan
 
Sehr interessantes Thema! Ich kenne mich mit dem Rechtlichen zu diesem Thema aber leider überhaupt nicht aus, jedoch interessiert mich dieses Thema auch sehr und so kann ich nur noch 2 weitere Fragen in den Raum werfen; wie sieht es umgekehrt aus, ich biete kostenlose Subdomains gegen Werbeeinblendungen an. Nun wurden angenommen 3T solcher Sub-Domains registriert und diese sind sehr beliebt und bringen teilweise sogar TypeIns von alleine. Ein Jahr später möchte ich eine solche Domain selber verwenden, z.B. zur Suchmaschinenoptimierung. Kann ich dem Registrierer (technisch ja kein Problem, nur rechtlich bin ich mir da unsicher) einfach wieder die Domain entziehen bzw. einfach den ganzen Subdomain-Service einstellen und alle Domains auf mein eigenes Projekt umleiten? Zu beachten wäre hierbei vielleicht auch, dass für bestimmte Subdomains Werbung gemacht wurde und dort schon erfolgreiche Projekte laufen.

Natürlich auch interessant wäre zu wissen, ob man nun Subdomains einfach weiterverkaufen/vermieten kann oder nicht. Ich denke subdomain.de.vu ist schon sehr bekannt, so dass boerse.de.vu, sex.de.vu auch Typeins erzeugen und somit einen Wert haben, ganz abgesehen von ganzen Projekten, die über solche Domains laufen und vielleicht komplett weiterverkauft werden.

-> Kann z.B. der Domaininhaber von welcome.to dem Käufer deiner Domain diese ihm einfach (ohne Entschädigung) entziehen?

Freue mich über weitere Kommentare oder antworten auf meine Fragen.
 
Hallo,

1. Formal: Du bist Besitzer, denn Du hast das Passwort.  
   Eigentümer ist und bleibt der Inhaber der Domain.

2. Verkaufe nicht die Weiterleitung (Formal: Es ist keine SubDom
   nur ein Verzeichnis mit (FrameSet-)Weiterleitung)
   sondern einfach das Passwort und somit das Nutzungsrecht.

Ich würde die ganze Sache nicht komplizierter machen als sie ist.

Rechtlich darf'st Du die Weiterleitung mit Sicherheit nicht verkaufen,
aber gerade die .to Anbieter werden das bei den 1000den Weiterleitungen nicht überprüfen.

Also IMHO: Her mit der Kohle, dann gibt's das PW aber _keine_ weiteren Garantien ...

Gruss,

Ruediger
 
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