Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

fristlose vertragskündigung

cudtchibo

New member
Registriert
20. März 2007
Beiträge
82
Reaktionspunkte
0
moin freunde,

kann mir einer bitte erklären was dieser satz bedeutet:

"Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unbelassen."

ich kapier das mit dem unbelassen net, bin ausländer ;-) der erst seit wenigen jahren in deutschland lebt...

muss ich eine fristlose vertragskündigung schriftlich machen?

es geht darum dass mir mein vertragspartner seit monaten falsche bzw ungenaue umsatzstatistiken liefert und lauf vertrag ist das ja ein grund für die fristlose kündigung...

vielen dank vorab und vg
gustavo
 
Hallo Gustavo,

"unbelassen" bedeutet, dass Dir das Recht auf außerordentliche Kündigung unverändert zusteht (wenn ein ausreichender Grund vorliegt).

Wenn Du fristlos kündigen willst, dann sollltest Du das zeitnahe nach bekannt werden des Kündigungsgrundes - am besten schriftlich (vorab per Fax und dann Einwurfeinschreiben) machen.

Ciao
Forsaken
 
bedeutet einfach, dass beide Seiten das Recht zur fristlosen Kündigung haben...wenn ein wichtiger Grund vorliegt...

grüsse,
engel
 
Die Verwirrung ist verständlich, denn das Wort "unbelassen" dürfte es eigentlich im Zusammenhang mit "bleibt" nicht geben. Vom Sinn her korrekt wäre "belassen", während die Vorsilbe "un" den Sinn in das Gegenteil verdreht.

belassen - Wiktionary, das freie Wörterbuch :
belassen = etwas unangetastet, unverändert lassen
Gegenwörter : verändern, zerstören

Die Vorsilbe "un" macht belassen zum Gegenwort, also wäre der sprachlich korrekte Sinn (oder Unsinn) das Satzes:
"Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten verändert."

Wenn man vor das Gegenwort die Silbe "un" stellt (also: unverändert), dann stimmt es wieder.

Es sieht nach einer typischen, unlogischen Sprachverdrehung durch einen Juristen aus.
 
Für mich hört es sich nicht nach einem Juristen sondern nach Dittsche an ;-)
 
Zurück
Oben