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"Gefährdungshaftung" durch Internetanschluss?

Arithmos

Erfahrener Benutzer
Registriert
06. Sep. 2007
Beiträge
3.929
Reaktionspunkte
8
Nach einem aktuellen Urteil des OLG Köln haftet der Inhaber eines Internetanschlusses auch für Schäden, die durch Dritte über diesen Anschluss verursacht werden, falls er keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat bzw. nichts dazu beiträgt, den eigentlichen Verursacher festzustellen. Also z.B. Benutzerkonten, Firewallregeln usw.

Im aktuellen Newsletter von domain-recht.de kann man dazu mehr lesen:

Es geht davon aus, die Beklagte hafte als Inhaberin des Internetanschlusses für die von Dritten über diesen erfolgte Urheberrechtsverletzung, da sie ihrer Kontrollpflicht nicht Genüge getan habe.
Für mich klingt das nach Gefährdungshaftung - und die ist ja auch jedem Auto-, Hunde- oder Pferdehalter bekannt. Ein Pferdehalter haftet z.B. sogar für die Schäden, die durch sein Pferd verursacht werden, wenn ein Spaziergänger in den Stall geht, die Boxentüre aufmacht und das Pferd auf die Straße treibt. Klingt komisch, ist aber so.

In sofern eine folgerichtige Entscheidung, die aber die Frage aufwirft: tritt die Privathaftpflichtversicherung für diese Fälle ein, oder wird es da bald ein neues Versicherungsprodukt "Internetanschlusshalterhaftpflicht" geben...?

Gruß
M.
 
Wie sollen Internetcafes damit umgehen frage ich mich. :hmmmm: Muss man dann erst seinen Ausweiß zeigen um surfen zu können?
 
Das jeder Deutscher sich vor dem online gehen beim Staat identifizieren muss, ist schon vor Jahren geplant worden.
 
Dieses Urteil ist aber Strafrecht - und damit kein Widerspruch zu dem o.g. Urteil, das ein Zivilprozess war. Fazit: strafrechtlich haftet man wohl nicht, zivilrechtlich aber schon ...

Gruß
M.

Die zivilrechtliche Haftung bei "offenen" W-Lans ist ziemlich weitreichend.

Strafrechtlich mag die Beweislage anders sein. Aber selbst wenn der Strafrichter nicht zur Überzeugung gelangt, dass eine Strafbarkeit vorliegt, so werden derartige strafrechtliche Ermittlungen im Vorfeld wohl immer noch mit einer knackigen Hausdurchsuchung inkl. Sicherstellung der Computer einhergehen.

Ciao
Forsaken
 
grundsätzlich ist in neueren tarifen der versicherer die position "elektronischer datenaustausch / private internetnutzung" mitversichert.

daher sollte jeder seinen aktuellen tarif prüfen.
interessant dürfte auch der aufgabenbereich einer privathaftpflichtvers. sein, unberechtigte ansprüche (auch gerichtlich) abzuwehren.

gruß
ralf
 
hab mir gerade die versicherungsbedingungen eines versicherers angelesen und zitiere hier mal ausschnittsweise:

"eingeschlossen ist die gesetzl. haftpflicht wegen schäden aus der privaten nutzung von internet oder e-mail, wie dem austausch, derübermittlung und der bereitstellung elektronischer daten, z.b. im internet, per e-mails oder mittels datenträger, auch wenn es sich handelt um schäden aus
- der löschung, unterdrückung, unbrauchbarmachung oder veränderung von daten bei dritten durch computerviren und andere schadprogramme
-der datenveränderung aus sonstigen gründen sowie der nichterfassung und fehlerhaften speicherung von daten bei dritten, und zwar wegen
sich daraus ergebender personen- und sachschäden, nicht jedoch weiterer datenveränderungen sowie kosten zur wiederherstellung der veränderten daten.

...ausgeschlossen sind ansprüche gegen den vn, soweit diese den schaden durch bewusstes abweichen von gesetzl. oder behördl. vorschriften sowie von anweisungen oder bedingungen des auftragsgebers oder durch sonstige bewusste pflichtverletzungen herbeigeführt haben."

soviel dazu.

gruß
ralf
 
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