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Geld eintreiben

Hi Forsa,

danke für die Auskunft. Der Antrag ist natürlich raus, wird leider direkt zugestellt. Nächsten Monat wähle ich die andere Variante ;D, bzw. lasse die durch meinen RA wählen. Und Kontopfändung ist eine feine Sache :-). Der Kleine betreibt ja angeblich eine Firma, da dürfte sicherlich auch sonst was zum Pfänden geben, mindestens seinen Gameboy  ;D

Gruss,

Rainer
 
Hallo,

ich hatte auch mal so ein Problem mit einem "Pächter".
Wusste jedoch nicht, dass er die Eideststattliche abgegeben hat. Bin auf meinen Kosten sitzen geblieben.
Ist das in diesem Fall auch so ?
Wenn ja, was kann man machen ?

Gruß,
Sascha
 
Hallo,
Wusste jedoch nicht, dass er die Eideststattliche abgegeben hat. Bin auf meinen Kosten sitzen geblieben.
Ist das in diesem Fall auch so ?
Wenn ja, was kann man machen ?
nach Abgabe der EV (Versicherung an Eides statt, im Volksmund auch Offenbahrungseid genannt) heisst das nicht, dass der Schuldner NIEMEHR Geld haben wird, sondern die EV zeigt nur an, dass er im Zeitpunkt der Abgabe kein Vermögen hatte. Als Faustregel kann man sagen, dass man ca. alle sechs Monate den Gerichtsvollzieher fragen kann, ob sich im Vermögen des Schuldners was geändert hat (nach Abgabe der EV teilt der Gerichtsvollzieher das allen anderen Gläubigern, die Vollstreckung suchen mit) und einen weiteren Vollstreckungsversuch starten.

Wenn Du vermutest, dass sich was geändert hat, dann vollstrecken und ggf. neue EV beantragen (kostet allerdings wieder Geld).

Sollte der Schuldner jedoch eine sog. Privatinsolvenz beantragt haben, so ist er bei Durchführung nach sechs Jahren von seinen alten Schulden befreit (einfach erklärt).

Einfach mal den zuständigen Gerichtsvollzieher fragen, der weiss meist gut Bescheid und kann dich ggf. an den Insolvenzverwalter des Schuldners verweisen.

Ciao

Forsaken
 
Hi,

kenne da zwei Kollegen die dir dein Geld zurückholen könnten.
Sie sind zwar nicht billig, aber dafür Ihr Geld wert  ;D
 
@goekhan

Anstiftung zur Körperverletzung, Nötigung usw. sind Straftaten ich hoffe du weisst was das heisst.

Öffentl. Aufruf zu Straftaten ebenfalls..zur Info
 
@ jungfer

genau  ;D

@ spezi

immer ruhig bleiben und tief durchatmen.
Hast meiner Meinung nach vergessen die Paragrafen vom Strafgesetzbuch zu zitieren.  :)
 
So, Vollstreckungsbescheid ist auch durch. Reicht ein Fax an das Amtsgericht, um den Gerichtsvollzieher loszulassen? Inzwischen hat sich der Herr sogar mal wieder per Email gemeldet und um die nächsten Zahlungstermine gebeten. Ist natürlich sonst nix passiert. So ein selbstschädigendes Verhalten kenne ich sonst nur aus meiner ZIVI-Zeit. Egal. Die nächsten Mahnbescheide lasse ich einen RA schreiben, kostet nicht meine Zeit und sein Geld.

Grüße,

Rainer
 
Jetzt hast Du mehrere Möglichkeiten:

1. Du kannst den Gerichtsvollzieher damit beauftragen eine Pfändung direkt beim Schuldner (ZUHAUSE :)) durchzuführen. Die Anschrift des Gerichtsvollziehers bekommst Du sicher über das Amtsgericht. Du kannst auch gleichzeitig für den Fall einer erfolglosen Pfändung die EV beantragen (Vordrucke hat der Gerichtsvollzieher).

2. Wenn Du die Bankverbindung(en) des Schuldners hast, dann kannst Du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Amtsgericht beantragen. Folge Sperrung der Konten, Kündigung des Dispos und der Kreditkarten, Sperrung aller anderen Karten ;D.

Ich würde mich für Nr. 2 entscheiden 8).

Forsaken
 
Hi,

danke für Deine Hilfe  ;D. Ja, die Kontoverbindung müßte ich rauskriegen. Die erste Rate hatte er ja nach Drohung mit dem RA bezahlt. Mal meine Bankauszüge checken. Ich denke, bei der Variante ist der Lerneffekt größer...

Grüße,

Rainer
 
Hi,

habe mal den zuständigen Gerichtsvollzieher in Nürnberg angerufen. Als ich den Namen nannte, nannte der schon die richtige Adresse. Ist da also öfter zu Besuch. Normalerweise haben solche Vögel dann die pfändbaren Sachen in Sicherheit und das Konto geräumt. Nun unterhält der Möchtegern-Geschäftsmann ja eine GbR im Eventbereich. Da muss er dann auch Computer etc. haben. Der Pachtvertrag läuft aber auf seine Privatadresse. Kann ich den Gerichtsvollzieher gleich an die Büroadresse schicken? Wie schaut das aus bei einer GbR?
Der absolute Lacher ist natürlich, dass er Markus wg. Rufschädigung hier im Forum angeschrieben hat. Dreist as dreist can.

viele Grüße,

Rainer
 
bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ) sin beide Gesellschafter voll für Firmenschäden haftbar.
Wenn er privat Finanzprobleme hat und er aber von seiner GbR bezüge erhält sollten diese auch einpfändbar sein. Genaueres wird Dir da aber Dein Ra erzählen.

Mann darf hier nicht vergessen, dass Firmengeld und Privatgeld Nicht im selben Boot sitzen, auch wenn es dieselbe physische Person ist. Juristische Personen werden in solch einem Fall anders behandelt....

Greetz der Heiko

p.s. KK klappt ohne Auth net ;)
 
Hallo Rainer,

leider ist es nicht so, dass man bei einem Titel gegen die Privatperson gleich in das Gesamthandsvermögen der GbR vollstrecken kann, da dies (im Regelfall) ja auch zur Hälfte seinem Geschäftspartner gehört. Du kannst jedoch eine Gehaltspfändung bei der GbR durchführen (Pfändungsfreigrenzen beachten!). Überdies ist auch der Gesellschaftsanteil des Schuldners (wohl 50%) an der GbR pfändbar. Somit könntest Du alle Rechte an diesem Gesellschaftsanteil ausüben (Gewinnausschüttung, etc).

Viel Erfolg

Forsaken
 
vielen Dank für Eure Hilfe!  :D
Ich kann Euch alle nur vor jeglichen Geschäften mit diesem Shouterman warnen. Wer es nicht mitbekommen hat und es wissen will, mail an mich.
BTW: ist es strafbar die eingescannten Vollstreckungsbescheide im Internet zu verbreiten? Der betätigt sich ja noch munter weiter als "Geschäftsmann". Da wäre eine Warnung ja nur fair.

viele Grüße,

Rainer
 
wenn es eine firma ist sehe ich da keine probleme.

Bei privat personen, gilt immer noch datenschutz. also vorsichtig sein  :)
 
@ KuntaKinte - Rainer

Aus Interesse, wie ist es weiter gegangen ?
Gab es privat etwas zu pfänden ? Wurden die folgenden Raten bezahlt ?

Tschau
Desverger
 
Rainer, handelt es sich hierbei um f******** hier aus dem forum? Gegen diesen liegt nämlich bei meinem Anwalt grad was in Vorbereitung (werde das ganze dann publizieren, wenn vom Anwalt abgesegnet)... bitte um PM insofern :) würd mich interessieren... :)

mfg pyro :)
 
Sehr langwieriges Unterfangen, der GbR-
Gesellschaftsvertrag muss aufgekündigt
werden, die Gesellschaft liquidiert werden,
d.h. zuerst auch alle Gläubiger der GbR
befriedigt werden, alle Vermögenswerte
verkauft werden und wenn hier etwas
übrig bleibt kann daraus (anteilsmäßig)
der private Gläubiger des GbR-Gesell-
schafters schöpfen. :(

Gruß
Sebastian
 

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