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Geschmacksmuster, ist Patent rechtens & was tuen ?

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Brandable

Guest
Hallo,

vorab: es handelt sich hierbei nicht um Domains.

Folgendes:

Es gibt die Möglichkeit/Idee von vielen, sich ein DVD-Gehäuse mittels GFK in die Mittelkonsole (Peugeot) einzuarbeiten. Dieses ist auch bereits einem dutzend Leuten gelungen und diese haben dann Ihre Anleitungen online gestellt, um es Leuten zu erleichtern, dies auch zu tuen - bis vor kurzem.
Jetzt hat sich jemand in einem grossen Autoforum (nicht meins) gemeldet und gesagt, er habe sich hierzu das Geschmacksmuster sichern lassen, sowie den Namen usw.

Hier der original Auszug:

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Auszug 1:
Guten Tag,

Das Monitorgehäuse ist seit Februar Patentiert. Der Antrag wurde schon im November gestellt. Sollten hier irgendwelche informationen rausgehen die mit dem Bau oder dem Verkauf zu tun haben.

Werde ich diese Person Strafrechtlich verfolgen und einen Antrag auf Unterlassung stellen.
Patentinformationen können bei mir per E-mail abgefragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Auszug2:
Der Antrag für das Geschmacksmuster ( patent ) wurde im November gestellt.
Man muss 5 Monate Warten um das Zertifikat zu erhalten.

Geschmacksmuster sind eintragungen in das dpma ( Deutsches Paten und Markenamt )
Die Anfertigungen festhalten die nicht Kopiert oder nachgemacht werden können.

Sollten diese monitorgehäuse vor erhalt des Zertifikates hergestellt worden sein, so kann man diese nicht rechtlich anfechten. Es tut mir leid dass ich das so schreiben musste aber auch ich habe die Pflicht einer Mitwirkung der veröffentlichung des Patentes nachzugehen.

Weitere infos zum Geschmacksmuster findet ihr unter www.dpma.de

Somit ist es nicht getan das Monitorgehäuse um einige Zentimeter zu verändern oder einen 8" TFT einzuarbeiten. Bei dem Geschmacksmuster handelt es sich um die Idee und die verwirklichung des Sinnes und der Darbietung.

Das Patent hat mich viel geld gekostet und ich will nicht dass Daten oder spätere Geschäftschädigungen durch eine ausführliche Anleiutng entstehen.

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Man mag es als "schlau" einstufen, als gerissen und klug oder einfach als "einen Tick schneller wie andere", aber uns als Szene regt das tierisch auf, da wir bereits gut und gerne 1 Jahr zuvor, derartige Gehäuse vorgestellt hatten und nun soll es uns verboten sein, weiterhin Hilfestellungen etc zu geben.

Jetzt meine Frage,

der gute Mann nutzt für den Bau seines Gehäuses, die originale Unterkonstruktion der Mittelkonsole von Peugeot, ist das erlaubt ? Denn ohne das spez. Teil der Mittelkonsole, kann er das nicht ordentlich integrieren. Somit schmückt er sich ja, zumindest teilweise, mit fremden Federn.

Ich habe mir nun viele Tage den Kopf zerbrochen darüber und mir ist eine Idee eingefallen.
Er fertigt diese Gehäuse aus GFK, wie verhält es sich bei anderer Form und Verwendung eines "völlig" anderen Baustoffes ? Sprich, ich fertige das Gehäuse aus Holz (nur ein Beispiel) und ändere hier die Form ab - kann er mich rechtlich belangen ? Das ist ein Schmarotzer der übelsten Sorte.

als Beispiel wie sowas aussieht:

dvd.jpg




Hat dazu jemand eine Ahnung, wie sich das dann verhält ? andere Form, anderer Baustoff ?


Gruss
Alexander
 
Schützen kann man viel, ob der Schutz allerdings Bestand hat ist eine andere Frage.

Wenn die Leute, welche diese Einbaumöglichkeit schon mehrfach online gestellt haben und einer von dehen davon bereits dies vor dem Datum des Beantragen des Schutzes erfolgreich gemacht hat oder auch vorher schon mal online gestellt hat, dann ist das Geschmacksmuster anfechtbar bzw. man kann nicht drohen oder gegen Mitbewerber vorgehen.

...ich glaub das war so ? (aber keine Rechtsberatung von mir)

Gruß Dirk
 
hat imho wenig mit domainrecht/internetrecht/onlinerecht geschweige denn mit domains selbst zu tun... ;)

denke hierfür wirst wohl bessere auskunft bei nem peugeot oder auch iur. forum erhalten...

mfg pyro
 
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