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Gewerbeanmeldung Affiliate/Domainhandel

Es gäbe noch viel zum Thema zu sagen, aber eigentlich ist es in diesem Forum etwas OT.

Rentenversicherungspflicht: Stichwort "Scheinselbstständigkeit". Es gibt einen Katalog von Kriterien, nach denen man entweder ein "echter" Selbstständiger ist und die Wahl hat, ob man Rentenversicherung zahlt oder ob man "Scheinselbstständig" ist und damit Pflichtversichert ist.

Bezeichnung des Gewerbes: "PC- und Internetdienstleistungen" ist übrigens nicht ungefährlich. Ein böser Mensch könnte dabei denken, Du schraubst auch an PCs herum. Das darf aber auch nicht jeder unbegrenzt, teilweise ist das ein Handwerk und es gibt dafür ebenfalls einen Katalog von Tätigkeiten, die man ohne Meisterbrief ausführen darf. Ich würde daher etwas von "Software" hinzufügen und somit die Hardware ausschließen.

Einfach den Begriff "Reparatur" im Gewerbeschein auslassen. "Hard&Software" oder so...

machen darfst Du imo

Austauscharbeiten; Aufrüsten von Bau- Netzteilen, Motherboards etc...
SoftwareinstallationInstallation, Netzwerkverkabelung

Problem ist, dass Tätigkeiten welche beim Informatikkaufmann ( IHK darfs du machen) auch vom Informationstechniker (HWK darfst du nicht machen lt. HWK) sich überschneiden.

Denke das ist politisch, IHK und HWK jeder will ja die Mitglieder, Ausbildung, Verwaltung im Endeffekt das Geld für diese Berufssparte.

Frag bei der IHK nach, trags so ein und meld dich dort an.
HWK abblitzen lassen, mit dem Hinweis man sei durch die IHK beraten und bereits dort MItglied, keine Fangfragen beantworten, keine Diskussion mit dem "Haufen" ;)


Gruß
Markus
 
Rentenversicherungspflicht: Stichwort "Scheinselbstständigkeit". Es gibt einen Katalog von Kriterien, nach denen man entweder ein "echter" Selbstständiger ist und die Wahl hat, ob man Rentenversicherung zahlt oder ob man "Scheinselbstständig" ist und damit Pflichtversichert ist.

Das Thema betrifft eher Freiberufler, was man ja mit einem Gewerbeschein nicht ist. Als Gewerbetreibener gibt es keine Rentenversicherungpflicht (Kann aber unten gewissen umständen von Vorteil sein dort dennoch einzuzahlen).


Den handwerklichen Bereich sollte man wenn möglich weg lassen, es sei denn man hat in diesem Bereich gelernt und besitzt in dieser Richtung eventuell ein Meister/Techniker/Ingenieur Titel


Was die weiter oben angesprochene BG anbelangt, wenn man kein Handwerk betreibt, ist der Firmeninhaber Versicherungsfrei und nur für die Angestellten muß man zahlen.
 
Das Thema betrifft eher Freiberufler, was man ja mit einem Gewerbeschein nicht ist. Als Gewerbetreibener gibt es keine Rentenversicherungpflicht ...

Sorry, aber das ist falsch. Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, keine Arbeitnehmer beschäftigst und vorwiegend für einen Auftraggeber arbeitest, dann bist du verpflichtet, Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Mit Freiberufler oder nicht hat das nichts zu tun.

Was die weiter oben angesprochene BG anbelangt, wenn man kein Handwerk betreibt, ist der Firmeninhaber Versicherungsfrei und nur für die Angestellten muß man zahlen.

Auch das ist leider falsch. Der Unterschied besteht nicht in Handwerk oder nicht, sondern darin, was die für dich zuständige BG in ihre Satzung schreibt. Beispiel: Inhaber von gastronomischen Betrieben waren bis vor ca. 3 Jahren selbst Versicherungspflichtig.
 
Sorry, aber das ist falsch. Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, keine Arbeitnehmer beschäftigst und vorwiegend für einen Auftraggeber arbeitest, dann bist du verpflichtet, Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Mit Freiberufler oder nicht hat das nichts zu tun.

Ist das dann nicht sowieso eine Scheinselbstständigkeit, wenn man mehr als 5/6 des Umsatzes über einen Auftraggeber bezieht?
 
Ist das dann nicht sowieso eine Scheinselbstständigkeit, wenn man mehr als 5/6 des Umsatzes über einen Auftraggeber bezieht?

Das sollte nur ein Beispiel sein. Wichtig war dabei das "und" zwischen "Arbeitnehmer beschäftigst" und "vorwiegend für einen Auftraggeber". Es gibt Firmen mit Angestellten, die komplett nur für einen Auftraggeber arbeiten (z.B. Zulieferer in der Automobilindustrie), bei denen trotzdem der Inhaber nicht scheinselbstständig und somit nicht rentenversicherungspflichtig ist.

Die genaue Abgrenzung sollte man dem Träger der Rentenversicherung überlassen und nicht zu sehr nach solchen Faustformeln gehen. Dort kann man auch seinen Fall prüfen lassen, bevor man in die Falle tappt.
 
Rechtssicherheit bringt das sog. Statusfeststellungsverfahren, welches durch die Deutsche Rentenversicherung Bund durchgeführt wird. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist dann für alle anderen Sozialversicherungsträger bindend.

Wenn einem das Ergebnis aber sehr wichtig ist (mir persönlich wäre dies schon sehr wichtig!), also z.B. nicht als "Scheinselbständig" eingestuft zu werden, dann sollte man die Kriterien sowie Entscheidungen aus der Vergangenheit googeln und seine Ausgangslage so "gestalten", dass bei dem Verfahren auch das gewünschte Ergebnis heraus kommt. Denn wenn ich mehr oder weniger selbständig arbeite, also das Risiko meiner Tätigkeit komplett selbst trage, so ergeben sich immer auch sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten. Hier muss dann jeder selbst sehen wie sich die gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten in der eigenen Situation darstellen.

Grüße
Oliver
 

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