rqx
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Es gäbe noch viel zum Thema zu sagen, aber eigentlich ist es in diesem Forum etwas OT.
Rentenversicherungspflicht: Stichwort "Scheinselbstständigkeit". Es gibt einen Katalog von Kriterien, nach denen man entweder ein "echter" Selbstständiger ist und die Wahl hat, ob man Rentenversicherung zahlt oder ob man "Scheinselbstständig" ist und damit Pflichtversichert ist.
Bezeichnung des Gewerbes: "PC- und Internetdienstleistungen" ist übrigens nicht ungefährlich. Ein böser Mensch könnte dabei denken, Du schraubst auch an PCs herum. Das darf aber auch nicht jeder unbegrenzt, teilweise ist das ein Handwerk und es gibt dafür ebenfalls einen Katalog von Tätigkeiten, die man ohne Meisterbrief ausführen darf. Ich würde daher etwas von "Software" hinzufügen und somit die Hardware ausschließen.
Einfach den Begriff "Reparatur" im Gewerbeschein auslassen. "Hard&Software" oder so...
machen darfst Du imo
Austauscharbeiten; Aufrüsten von Bau- Netzteilen, Motherboards etc...
SoftwareinstallationInstallation, Netzwerkverkabelung
Problem ist, dass Tätigkeiten welche beim Informatikkaufmann ( IHK darfs du machen) auch vom Informationstechniker (HWK darfst du nicht machen lt. HWK) sich überschneiden.
Denke das ist politisch, IHK und HWK jeder will ja die Mitglieder, Ausbildung, Verwaltung im Endeffekt das Geld für diese Berufssparte.
Frag bei der IHK nach, trags so ein und meld dich dort an.
HWK abblitzen lassen, mit dem Hinweis man sei durch die IHK beraten und bereits dort MItglied, keine Fangfragen beantworten, keine Diskussion mit dem "Haufen"
Gruß
Markus