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Gilt die Marke nur als ganzer Name...

Moorhuhn_Martin

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Registriert
14. Juni 2004
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188
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... oder auch nur ein (allgemeingültiger) Teil?

Beispiel (mit geändertem Namen hahahah*!):

vorhandene Bild/Text-Marke:

"Steidler Paniermehl Nahrungszusatz"
und
"Steidler Paniermehl"

"Steidler" ist bis heute der einzige deutsche Hersteller/Lieferant (in Österreich und Schweiz gibt es auch andere) für Paniermehl, wobei der Begriff "Paniermehl" ein allgemein gültiges Wort ist, und von keinem Namen (wie "Tesa-Film", "Tempo-Taschentuch",...) abgeleitet ist!!)

Meine Wunsch-Domain:
"www.paniermehl.de"

Meine Meinung:
eine Abmahnung dürfte nicht drohen, oder?
 
Ich glaube, dass du hierbei keine rechtl. Schwierigkeiten bekommen kannst. (natürlich ohne Garantie!). Paniermehr ist für mich ein Oberbegriff wie Apfel etc. und wahrscheinlich für den Lebensmittelsektor sowieso nicht zu schützen.
 
Paniermehl ist für mich ein Oberbegriff wie Apfel etc. und wahrscheinlich für den Lebensmittelsektor sowieso nicht zu schützen.

Es handelt sich natürlich NICHT um Paniermehl (Mutschelmehl, Semmelbrösel...), sondern um einen ANDEREN Begriff (einer ANDEREN Ware), der aber durchaus von der Wertigkeit und dem allgemeinen Sprachgebrauch mit dem Wort "Paniermehl" vergleichbar wäre. Genausogut hätte ich auch "Heizoel", "Pflastersteine" oder sowas für das Beispiel nehmen können (alle Reggs sind ja noch nicht durch...)

Trotzdem Danke für Deine Antwort!
 
Hallo,
das gleiche Problem habe ich hier auch schonmal angesprochen und keine klare Antwort erhalten: Wie abmahngefärdet ist die Domain payment.de, wenn ein Markeneintrag wie >Lucas Payment> bestünde oder wenn eine Firma >Payment and more GmbH> (alles nur Beispiele) hieße. Freue mich über alle Antworten.
Grüße
Heinrich
 
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