Moorhuhn_Martin
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- 14. Juni 2004
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- 188
... oder auch nur ein (allgemeingültiger) Teil?
Beispiel (mit geändertem Namen hahahah*!):
vorhandene Bild/Text-Marke:
"Steidler Paniermehl Nahrungszusatz"
und
"Steidler Paniermehl"
"Steidler" ist bis heute der einzige deutsche Hersteller/Lieferant (in Österreich und Schweiz gibt es auch andere) für Paniermehl, wobei der Begriff "Paniermehl" ein allgemein gültiges Wort ist, und von keinem Namen (wie "Tesa-Film", "Tempo-Taschentuch",...) abgeleitet ist!!)
Meine Wunsch-Domain:
"www.paniermehl.de"
Meine Meinung:
eine Abmahnung dürfte nicht drohen, oder?
Beispiel (mit geändertem Namen hahahah*!):
vorhandene Bild/Text-Marke:
"Steidler Paniermehl Nahrungszusatz"
und
"Steidler Paniermehl"
"Steidler" ist bis heute der einzige deutsche Hersteller/Lieferant (in Österreich und Schweiz gibt es auch andere) für Paniermehl, wobei der Begriff "Paniermehl" ein allgemein gültiges Wort ist, und von keinem Namen (wie "Tesa-Film", "Tempo-Taschentuch",...) abgeleitet ist!!)
Meine Wunsch-Domain:
"www.paniermehl.de"
Meine Meinung:
eine Abmahnung dürfte nicht drohen, oder?