>allerdings sehe ich keinen Unterschied zwischen Porsche911.de
und Golf4.de .... beides Domains, die man einfach nicht reggt.
Wenn Du bei Golf4 ans Golfen denkst... schön.... aber damit wirst Du auf weiter Flur alleine stehen<
Der Unterschied ist der: Porsche ist ein Hersteller und eine Marke, Golf dagegen nur eine Marke. Intuitiv und laienhaft sehe ich einen grossen Unterschied zwischen Firmenbezeichnung und der Produktbezeichnung "Golf".
Würde das Modell jetzt "Classic" heissen, dann phantasiere ich mal eben:
Classic-Pralinees
Classic-Uhren
Classic-Porzellanserie
Classic-Fashion
Classic-Reisen
Classic-Wohnwagen
Classic-....
Golf gibt es meine ich als Haarspüllösung von Schwarzkopf?
Golf hab ich auch schon mal auf einen Haarföhn gesehen,
Golf dürfte aber auch im Sportfashion-Bereich als Marke registriert sein.
Ich bin sehr optimistisch, dass die Rechtsprechung hier dazulernen wird. Die ganzen "t-" - Abmahnungen oder Streitigkeiten sind doch in erster Linie ein Schlag in das Gesicht der deutschen Rechtsprechung. Gleichwohl ist "t-" als Marke betrachtet natürlich viel bindender als ein Wort das im Lexikon mit "Golf-Strom" etc. erklärt wird.
Aber wer sich´s nicht leisten kann, sollte dem Streit aus dem Weg gehen.
Wäre schön wenn jemand noch ein paar Worte zu den Marken-Gruppen verliert: Wenn ich in drei Markengruppen registriert bin habe ich mehr Anspruch auf eine Domain als ein Mitbewerber der nur zwei hat?
Oder zählt die volkswirtschaftliche Bedeutung?
Oder das frühere Datum bei der Markenanmeldung?
Und wie verhält sich das hier:
"ZCM-Zentrum für Chinesische Medizin" (Wortlaut des Markeneintrages)
sind die folgenden Domains dann alle abmahngefährdet?
1.) zcm.de
2.) zfcm.de
3.) zentrumchinesischemedizin.de
4.) zentrumchinesische(r)medizin.de
5.) centrumchinesischemedizin.de
6.) chinesischemedizin.de
7.) zcm.ch
8.) zcm.info
Wo gilt´s noch, wo nimmer?
grüsse von w
ky