denke, dass gilt insbesondere auch für kleinere "Crawler-Sites" die ungefragt auf ihren wertvollen Internetangeboten personenbezogene Daten von gespiderten Webmastern (meist über maschinenlesbares Impressum) veröffentlichen. Wenn Webmaster nach Telemediengesetz Pflichtangaben auf ihren Websites publizieren müssen, heisst das nicht, dass jeder Web-Parasit Daten von natürlichen und juristischen Personen kopieren und für seine eigenen Zwecke verwerten darf.
Google als grosse Müllkippe für diese fragwürdigen Dienste dürfte nach diesem Urteil auch wegen Mitstörerhaftung zur Verantwortung gezogen werden können, wer dediziert nach Personen auf Google sucht, landet häufig bei diesen Parasiten Sites, die ohne Einverständnis der gespiderten Personen sensible Daten veröffentlichen, dazu gehören selbst die Postanschrift nebst Telefon und Email-Adresse.