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Grundsatzentscheidung des BGH - Haftung - Pacht

Schaut ja ganz vernünftig aus :shakehands:

Harry
 
Womit ja geklärt wäre, dass ich keine Pflicht zur Kontrolle habe, sondern nur dann als "Störer" hafte, wenn ich nachweisbar auf den Hinweis eines Rechtsverstoßes nicht reagiere. Danke.
 
Womit ja geklärt wäre, dass ich keine Pflicht zur Kontrolle habe, sondern nur dann als "Störer" hafte, wenn ich nachweisbar auf den Hinweis eines Rechtsverstoßes nicht reagiere. Danke.

Da findest Du ja jetzt auch die Bestätigung was ich Dir in dem anderen Thread gesagt habe. Das gleich wird dann für eine normale Weiterleitung auch gelten.

Harry
 
Danke für den Link, wirklich gut zu wissen. Damit revidiere ich auch gleich meine Meinung von 2002 aus dem anderen Thread :)
 
Na endlich ist das dann mal geklärt.... waren ja grauenvolle düstere Jahre...
Langsam versteht auch die deutsche Justiz... es wird :)


Danke für den Link

lg
Markus
 
das liest sich sehr unfertig...
ich verpachte ne .de Domain an einen Domaininhaber in .at, dort isses z.B. im Bereich "Jugenschutz" um Einiges freizügiger wie hier...
Es erscheint also auf ner .de-Domain verbotener Inhalt, der zwar im Land des Pächters erlaubt, hier in .de aber verboten ist...
Kann mir nicht vorstellen, dass das so gewünscht/haltbar ist...

grüsse,
engel
 
Das stimmt zwar Thomas, aber der Kern ist ein anderer. Obwohl die Inhalte in D nicht "gewünscht" sind bist Du lt. dem Urteil bei Unkenntnis der unter Deiner Domain von einem Dritten veröffentlichten Sachen nicht automatisch für selbige verantwortlich und somit haftbar, sondern musst ggf. erst nach entsprechenden Hinweisen aktiv werden. Der Seitenanbieter muss dann entweder die fraglichen Inhalte entfernen oder Du ihm die Domain entziehen und damit ist das für Dich gegessen. Nur wenn Dir der Sachverhalt bekannt ist und Du trotzdem nicht handelst bist Du (mit) dran. Das Urteil betrifft also weniger die Inhalte selbst als vielmehr die Überwachungspflicht des Domaininhabers. Oder sehe ich das falsch?
 
Das stimmt zwar Thomas, aber der Kern ist ein anderer. Obwohl die Inhalte in D nicht "gewünscht" sind bist Du lt. dem Urteil bei Unkenntnis der unter Deiner Domain von einem Dritten veröffentlichten Sachen nicht automatisch für selbige verantwortlich und somit haftbar, sondern musst ggf. erst nach entsprechenden Hinweisen aktiv werden. Der Seitenanbieter muss dann entweder die fraglichen Inhalte entfernen oder Du ihm die Domain entziehen und damit ist das für Dich gegessen. Nur wenn Dir der Sachverhalt bekannt ist und Du trotzdem nicht handelst bist Du (mit) dran. Das Urteil betrifft also weniger die Inhalte selbst als vielmehr die Überwachungspflicht des Domaininhabers. Oder sehe ich das falsch?
verstehe ich schon, Holger, aber:
ich habe die Pflicht, nach Kenntnisnahme gegen "diese" Störung vorzugehen...
gut...mach ich, brav wie ich bin, und leite auf den nächsten Pächter um und verursache dort wieder eine "Störung", bis diese aufgezeigt wird...usw. usf.
Ich darf also immer schön "Störungen" in Kauf nehmen, ohne, dass mir einer was kann...

grüsse,
engel
 
sehe ich auch so, aber ich denke Thomas meint wohl eher den Interessenkonflikt der ggf. entsteht durch die verschiedenen Gesetze
 
Ich darf also immer schön "Störungen" in Kauf nehmen, ohne, dass mir einer was kann...

Solange der oder die Inhalteanbieter immer schön die Abmahnkosten bezahlen wahrscheinlich schon :) Einen Störer gibt es ja trotzdem. Im genannten Beispiel wäre das allerdings tatsächlich schwierig, denn wenn die Inhalte in AT erlaubt sind und dort auch liegen dürfte eine Ahndung schwer durchzusetzen sein. Wirklich ein interessantes Problem, aber wahrscheinlich würde der Richter dann zurecht argumentieren dass Du nach dem zweiten/dritten/vierten... Rechtsverstoss Deines Pächters mit erneuten Problemen hättest rechnen müssen und daher doch eine Prüfungspflicht bestand. Darauf anlegen würde ich es auf jeden Fall nicht.
 
Solange der oder die Inhalteanbieter immer schön die Abmahnkosten bezahlen wahrscheinlich schon :) Einen Störer gibt es ja trotzdem. Im genannten Beispiel wäre das allerdings tatsächlich schwierig, denn wenn die Inhalte in AT erlaubt sind und dort auch liegen dürfte eine Ahndung schwer durchzusetzen sein. Wirklich ein interessantes Problem, aber wahrscheinlich würde der Richter dann zurecht argumentieren dass Du nach dem zweiten/dritten/vierten... Rechtsverstoss Deines Pächters mit erneuten Problem hättest rechnen müssen und daher doch eine Prüfungspflicht bestand. Drauf anlegen würde ich es auf jeden Fall nicht.
ja...daher meine ich ja, dass es noch etwas "unfertig" iss...
Natürlich isses ein kleiner Grund zum aufatmen für "normale" Domainbesitzer, aber wir wissen ja jetzt schon, wer aufgrund des Urteils solche Lücken in Zukunft reichlich nutzen wird...Gruß an dieser Stelle nach .at!

engel
 
Ja, genau das befürchte ich auch. Eine scheinbare Vermietdomain auf eine Abofalle geleitet und den Inhalt irgendwo ausserhalb der Reichweite der Justiz unter Phantasie-Impressum abgelegt, schon kann sich der leicht zu ermittelnde Domaininhaber aus der Verantwortung stehlen solange er zumindest nach aussen hin nichts vom Inhalt weiss. Dumme Hintertür...
 
ich verpachte ne .de Domain an einen Domaininhaber in .at,

Ich denke hier hast Du eine besondere Sorgfaltspflicht und musst eh wieder prüfen.

Nur positiv ist die Sache doch eh nicht .....Du leitest z.B. auf eine Lotto-Seite und bekommst Post. Jetzt unterschreibst Du schön und der Mieter baut den Lotto-Banner aus.
Einen Monat später baut er ihn wieder ein und Du musst zu 100% zahlen.
Muss ja nicht böse sein .....Bannerrotation wäre ne Idee.

Bei Foren haben sich ja alle über das gleiche Thema gefreut.....aber was machst Du in der Praxis wenn Du Post bekommst ....."User XY darf nicht mehr schlecht über Produkt XY sprechen"........wie willste sowas unterschreiben.


@Quaderno
Jep.
 
Ich denke hier hast Du eine besondere Sorgfaltspflicht und musst eh wieder prüfen.

Nur positiv ist die Sache doch eh nicht .....Du leitest z.B. auf eine Lotto-Seite und bekommst Post. Jetzt unterschreibst Du schön und der Mieter baut den Lotto-Banner aus.
Einen Monat später baut er ihn wieder ein und Du musst zu 100% zahlen.
Muss ja nicht böse sein .....Bannerrotation wäre ne Idee.

Bei Foren haben sich ja alle über das gleiche Thema gefreut.....aber was machst Du in der Praxis wenn Du Post bekommst ....."User XY darf nicht mehr schlecht über Produkt XY sprechen"........wie willste sowas unterschreiben.


@Quaderno
Jep.

Du hast da was falsch verstanden. Der Domaininhaber muss KEINE Unterlassungserklärung unterschreiben sondern nur dafür sorge tragen, das die Verletzung schnellstmöglich beseitigt wird d.h. man schreibt den Pächter an und wenn er dann nicht innerhalb einer gewissen Frist (die Frage ist wie lange ??, wird aber vermutlich von der Schwere der Verletzung abhängen) die Verletzung nicht behebt, dann klemmst Du die Domain ab (so lange bis er nachweislich die Verletzung behoben hat) und machst dann sicherheitshalber auch einen Screenshot danach um beweißen zu können, das die Verletzung auch nachweislich behoben wurde.

Somit erübrigt sich auch die Diskussion, ob der Pächter seine eigenen Nameserver verwenden kann, denn ein Nameserver-Update dauert in der Regel um einiges länger (bis zu 48 Stunden) als eine Änderung einer IP-Adresse.

Bei unserer Pacht werden wir deshalb unsere Nameserver immer beibehalten und der Pächter kann dann nur A-Record, CNAME und MX-Record ändern oder eine normale Frame-Weiterleitung oder Forwarding Weiterleitung einstellen. Wenn es Probleme gibt, dann können wir diese Records auch kurzfristig wieder "zurück-updaten" oder die Weiterleitung zur Pachtseite unterbinden bis die Verletzung behoben ist.

Wenn in einem Monat wieder Post kommt, dann fängt das Spiel von vorne an. Im Pachtvertrag wäre es deshalb vermutlich sinnvoll, wenn es regelmäßig zu Verletzungen kommt, das man das Recht einer außerordentlichen Kündigung hat.

Da bin ich froh, das es jetzt endlich rechtzeitig dieses Urteil gab, denn ich habe mit meinem Anwalt in 4 Monaten Arbeit unseren Pachtvertrag erstellt der all diese Konstellationen bereits so drinnen hat (auch der Ablauf in der Pacht-Software passt genau so)

Harry
 
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