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Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshof

Lachmann

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15. Juni 2004
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Hallo,
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Fpo.at muss aus dem Netz
Auf Antrag der FPÖ
Chronik einer Affäre um Nazi-Links und Horst-Wessel-Lieder
update  
Samstag, 06.10.01  
09:12 MET  


Das seit längerem erwartete Urteil des Obersten Gerichthofs [OGH] im Rechtsstreit der FPÖ gegen die österreichische Domainvergabestelle Nic.at wurde heute erlassen.

Unter der Domain "fpo.at" fand sich seit längerem eine Website, die jener der FPÖ [fpoe.at] ähnlich sah. Anders als die offizielle FPÖ-Page wartete fpo.at mit Links zu rechtsradikalen Organisationen auf.

Nachdem ein Prozess gegen den Domaininhaber in den USA als nicht ergiebig angesehen wurde, brachte die FPÖ Klage gegen Nic.at ein, gerichtet auf Beseitigung der Domain "fpo.at".

Heute wurde den Parteien das Urteil des OGH zugestellt. Dieser gab der Beseitigungsklage der FPÖ Recht, womit Nic.at verpflichtet ist, die Domain "fpo.at" zu beseitigen.
     
Novität in der Rechtsprechung
"Es handelt sich dabei um die völlig neue Rechtsfrage, ob die Nic.at, die ja lediglich die Domainnamen vergibt und für die Inhalte der damit verbundenen Homepages nicht verantwortlich ist, in einem solchen Fall in Anspruch genommen werden kann. Zum Zeitpunkt der Einbringung der Klage existierte dazu keinerlei Rechtsprechung in Österreich.", heißt es seitens der Rechtsvertretung der FPÖ.

In den Links [siehe unten] finden Sie die Chronik dieser äußerst langlebigen WWW-basierten Politsatire, die nun anscheinend endgültig zu Ende geht.
   
nic.at ist "erstaunt"
"Erstaunlich" ist für Richard Wein, Geschäftsführer der nic.at, das anstelle des Verantwortlichen für den rechtsverletzenden Inhalt direkt die Vergabestelle nic.at geklagt wurde.  

     
Keine inhaltliche Verantwortung
Gleichzeitig wird betont, dass das Urteil für nic.at eine Reihe von Fragen aufwerfe, "die eine effiziente, rasche und kostengünstige Domainvergabe im Dienste der Internet Community behindern könnten".

"nic.at" unterstrich nochmals seine Argumentation, ausschließlich für die Vergabe einer ".at-Domain", nicht jedoch für den Inhalt von Homepages verantwortlich zu sein.

Quelle
fm4.orf.at

Gruss
Lachmann
 
 
In Deutschland gab es den Günt(h)er Jauch Fall. Der war ähnlich. Nur dass es da nicht um Inhalte sondern Namensrechte ging.
Ich hoffe es bleibt dabei, dass der NIC grundsätzlich nicht für Inhalte und Marken-/Namensrechte verantwortlich ist.

Grüße, Axel
 
Das Urteil,das diese Seite verschwinden soll ist durchaus berechtigt,da die Fpö ja ein Verein ist und diese Seite die User
und potentielle Wähler irritiert/abgeschreckt hat.
(wer ist Horst Wessel?)
Aber die nic kann unmöglich die Inhalte aller at-Domains prüfen.Sie verteilt nur Adressen.
Die Gemeinde verteilt auch die Adressen für Häuser und Grundstücke und wenn die Post einen Brief zustellt ist auch nicht die Gemeinde für den Inhalt des Briefes verantwortlich-oder?
Es ist der,der den Brief schreibt.
Und so soll es auch im Internet bleiben.
Der,der eine Seite betreibt,ist selbst für seinen Inhalt verantwortlich.
Das sollte endlich mal ins Gesetzbuch gedruckt werden.
 

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