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Günther Jauch verklagt Internetprovider

Buzz-T

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"Wer wird Millionär?"
Günther Jauch verklagt Internetprovider: Streitwert 1 Mio DM
Der bekannte Fernsehmoderator strebt internationalen Präzedenzfall zur Wahrung seiner Namensrechte an.
Duisburg, 24. April 2001 - Die Anwälte von Günther Jauch, der unter anderem die Fernsehshow "Wer wird Millionär?" moderiert, haben eine einstweilige Verfügung gegen die Duisburger Domain- und Webspaceprovider FreeCity GmbH und KONTENT GmbH erwirkt.



Ursache des Rechtsstreits ist die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" durch einen Kunden von FreeCity. Dem Provider wird vorgeworfen auf der Homepage www.freecity.de die Domain "guenter-jauch.de" durch den dort angebotenen DomainCheck rechtswidrig zur Registrierung angeboten zu haben. Die Registrierung besagter Internet-URL (die das "h" im Vornamen nicht enthält) für und im Namen des Kunden stelle einen Missbrauch des guten Namens und der Person Günther Jauchs zu kommerziellen Zwecken dar. Zugrunde gelegt wird ein Streitwert in Höhe von 1 Mio. DM. Zudem müsse der Provider aufgrund der unberechtigten Nutzung des Namens "Guenter Jauch" eine angemessene Lizenzgebühr an diesen entrichten.
FreeCity ist der größte Anbieter von werbefinanzierten .de-Domains und registriert täglich mehrere Hundert Internet-Adressen für seine Mitglieder. Der Provider fungiert damit genau wie alle anderen deutschen Domainanbieter als Vermittler von .de-Adressen zwischen dem Kunden und der zentralen nationalen Vergabestelle DENIC. In welcher Hinsicht FreeCity für eine eventuelle Namensrechtsverletzung bei der Registrierung von Domainnamen für Kunden verantwortlich ist, bleibt gänzlich fragwürdig. Der Duisburger Provider kann, wie jeder andere ISP weltweit auch, bei dem Antrag einer Domainregistrierung lediglich die Verfügbarkeit über den allgemein zugänglichen whois-Dienst der DENIC eG prüfen. Eine wie auch immer geartete Recherche bezüglich bestehender (Schutz-)Rechte Dritter kann und wird selbstverständlich nicht durchgeführt. Zudem ist dies bei der hohen Anzahl der pro Tag automatisiert registrierten Internet-Adressen sowohl technisch als auch aufgrund der für den Provider nicht erkennbaren Rechten Dritter an der Domain auch tatsächlich nicht zu realisieren. Ebenso bietet die DENIC keinerlei Information bezüglich potentieller Namensrechtsverletzungen an. In der Regel ist der Kunde durch die AGB der Provider verpflichtet eine Überprüfung möglicher Verletzungen von Rechten Dritter selbst durchzuführen
 
Auch bei KONTENT.DE, Partner der FreeCity GmbH für der Registrierung von .com, .net und .org-Domains ist eine Unterlassungserklärung bezüglich "guenter-jauch.com", "guenter-jauch.net" und "guenter-jauch.org" mit identischem Inhalt eingegangen. Jauchs Anwälte versuchen somit nicht nur nationale, sondern auch langjährige internationale Praktiken von Domainanbietern in Frage zu stellen.

Laut Auskunft von FreeCity hat auch deren Kunde, der Registrant von "guenter-jauch.de", ein Schreiben von den Rechtsberatern Jauchs erhalten. FreeCity selbst hat unmittelbar nach Kenntnisnahme des anwaltlichen Schreibens die Domain wieder freigegeben. Bis zum heutigen Tage haben jedoch weder Herr Jauch selbst noch seine Anwälte die strittigen Domains gesichert, sprich auf Jauchs Namen registriert.

Das Landgericht Köln hat mittlerweile eine einstweilige Verfügung gegen die FreeCity GmbH und die KONTENT GmbH erwirkt, die besagt, dass es den beiden Providern untersagt ist, die aufgeführten Domains selbst oder durch Dritte zu verwenden und/oder zu verwerten, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten, sie Dritten anzubieten und/oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen, insbesondere sie zum Kauf, zur Miete oder zur Registrierung anzubieten.

Die beiden Domain- und Webspaceprovider haben daraufhin, durch ihren Rechtsanwalt, den Internetspezialisten RA Claus Volke aus Dortmund, alle erforderlichen gerichtlichen Schritte gegen Herrn Jauch eingereicht. Mündlicher Verhandlungstermin im Widerspruchverfahren gegen die einstweiligen Verfügungen ist der 25. April 2001 im Landgericht Köln, Saal 222 um 12 Uhr.

Die Durchsetzung des Antrages des Herrn Jauch hätte folgende recht fragwürdigen Ergebnisse:

Sowohl alle Provider als auch die DENIC und das Internic müssten Ihren DomainCheck-Dienst einstellen. Wie dann eine Recherche möglich sein soll, ist nicht erkennbar.

Kein Provider dürfte mehr für seinen Kunden eine Domain für diesen und in dessen Namen registrieren. Wie soll dies dann geschehen?

Neben den registrierten und den nicht registrierten Internet-Adressen wird es, nach Ansicht von Herrn Jauch, in Zukunft auch den völlig neuen Bereich der "gesperrten Domains" geben. Wer diese sperrt, wer dies überwacht und wer angibt, was nach welchen Kriterien zu sperren ist, wurde von Herrn Jauchs Anwälten leider noch nicht angegeben.
Fakt ist, sollten die Anträge von Herrn Jauch auch nur ansatzweise Erfolg haben, zumindest in Deutschland, das unmittelbar das Aus des Internet bevorsteht. Da die Anwälte des Herrn Jauch jedoch auch gleich die internationalen TLD, wie z.B. .com oder .org ebenfalls in ihren Antrag mit einbezogen haben, scheinen diesen im Ergebnis sogar das weltweite Aus des Internet zu verlangen.


Quelle: http://www.kontent.de/information/presseinfo.phtml
 
mhh...was ich nicht verstehe: Die Domain "guenter-jauch.de" ist bei NETBEAT untergebracht..und nicht bei KONTENT..


Was hat kontent denn dann mit der domain zu tun ?!
 
mal unter telefonbuch.de geschaut wieviele leute es in deutschland gibt die günter jauch ohne "h" heißen???
gruß
selfman
 
Nachtrag aus der Internetworld.de:
[Neu] Jauch-Domain: EV hält stand

                        Die Klage von Günther Jauch, die die internationale
                     Domainvergabe-Praxis in Frage stellt, hält zunächst einer
                                 mündlichen Anhörung stand.

                      (IW / 25.04.01/19:21 Uhr) [Update] Im
                      Streit um die Domain
                   "Guenter-Jauch.de" (wir berichteten)
                   hat der bekannte Showmaster einen
                   Etappensieg errungen: Vor dem
                   Landgericht Köln hielt heute
                   Nachmittag die Einstweilige
                   Verfügung, die Jauch (Bild) gegen
                   Freecity und Kontent erwirkt hatte,
                   stand.

                   Jauch sieht seine Rechte verletzt, weil
                   über den Gratis-Hoster Freecity und
                   dessen Partner für internationale
                   Domain-Registrierungen, der Kontent
                   GmbH, die Domains "Guenter-Jauch" in den de-, net-, org- und
                   com-Varianten gesichert wurden.

                   Nach Meinung von Jauchs Anwälten hätte der Hoster die Registrierung
                   verhindern müssen. Per Einstweiliger Verfügung - ebenfalls vor dem
                   Landgericht Köln erwirkt - setzten die Anwälte ihr Begehren zunächst
                   durch und verteidigten den Anspruch nun auch erfolgreich in der
                   mündlichen Anhörung.

                                         Das Entscheidung des Landgerichts
                                         und die Argumentation der
                                         Jauch-Anwälte bestechen
                                         gleichermaßen durch ihre Praxisferne:
                   Sollte ein Hoster oder ein Registrar Domains auf eventuelle Rechte
                   Dritter prüfen müssen, bevor er sie vergibt, müßte er in zahllosen
                   Streitfällen zunächst eine Entscheidung treffen. Diese Aufgabe kann
                   schon aus rein rechtsstaatlichen Erwägungen heraus nur ein Gericht
                   übernehmen, das sich zudem von den streiten Parteien anrufen läßt
                   und sich nicht selbst aktiv wird.

                   Zudem argumentieren die Jauch-Anwälte, Freecity habe die strittigen
                   Domains auf seinen Web-Sites "angeboten". Tatsächlich findet sich im
                   Online-Angebot von Freecity lediglich ein "Domain-Checker", der per
                   Whois abfragt, ob bestimmte Domains bereits registriert sind.

                   Der nächste Termin in dem Verfahren wurde auf den 16. Mai gelegt.
                   (dg)
 
.... jaja, das LG Köln. Die haben auch mal verlangt, der Absender eines Telefax Dokumentes müsse sich immer beim Empfänger vergewissern, ob er das Dokument auch tatsächlich erhalten habe.

Das LG Köln ist bekannt, oder vielmehr berüchtigt, für seine individuelle Rechtsprechung.

Mal sehen, wie es weitergeht...
 
Warum beschleicht mich hier nur wieder so ein merkwürdiges Gefühl  ???
guenterjauch.de ist frei, seltsam das man da nicht auch registriert hat, oder?

Fragen über Fragen, die aber wohl nicht relevant bei der EV waren, verursacht bei mir mehr als nur ein Kopfschütteln.
Wer auch immer von allen Guenter Jauchs in Deutschland mal auf die Idee der Registrierung verfällt und vollkommen ahnungslos ist, der wrd sicherlich auch mit einer EV rechnen dürfen.
Man kommt da so auf seine Gedanken...

Grüsse,
Ejan
 
Stimmt, Ejan und Christian. Und diese vorliegende Feststellung wird spätestens bei Anrufung der höheren Instanz kassiert werden. Manchmal hatte ich die ganz private Vermutung, daß das LG Köln (vielleicht aus Unkenntnis der weitreichenden und z.T. ja globalen Bedeutung der Web-Residenzen, deren Findung und des damit verbundenen legitimen Handels)   diversen Rechtsanwälten Brot und Arbeit liefert.
Andererseits muß man natürlich sehen, daß diese einstweilige Verfügung nur Zeit und Raum schaffen soll, ein dezidiertes Urteil fällen zu können.
Ich denke, daß die zuständige Kammer des LG sich derzeit wohl überlegt, "Fehler" der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Das Thema ist insgesamt viel zu brisant und ich sehe für Herrn Jauch keine Chance, seinen Privatwunsch (spätestens höchstrichterlich) durchsetzen zu können.
Wenn allerdings hinter der strittigen "Miss-Type-In" des ohne Zweifel bekannten Namens  n  i c h t   eine reale Person mit diesem "ohne-h-Namen" steht, so halte ich das für verwerflich und könnte mir vorstellen, daß dieser Domaininhaber davon abgehalten wird, den Namen von Herrn Jauch  aufgrund der phonetischen Eigenheit zu mißbrauchen.
Aber, wie Ejan schon erwähnte - man kommt schon ins Grübeln...

Grübelgrübel und Denknach
Lb. Gruss:
Klaus
 
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