"Wer wird Millionär?"
Günther Jauch verklagt Internetprovider: Streitwert 1 Mio DM
Der bekannte Fernsehmoderator strebt internationalen Präzedenzfall zur Wahrung seiner Namensrechte an.
Duisburg, 24. April 2001 - Die Anwälte von Günther Jauch, der unter anderem die Fernsehshow "Wer wird Millionär?" moderiert, haben eine einstweilige Verfügung gegen die Duisburger Domain- und Webspaceprovider FreeCity GmbH und KONTENT GmbH erwirkt.
Ursache des Rechtsstreits ist die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" durch einen Kunden von FreeCity. Dem Provider wird vorgeworfen auf der Homepage www.freecity.de die Domain "guenter-jauch.de" durch den dort angebotenen DomainCheck rechtswidrig zur Registrierung angeboten zu haben. Die Registrierung besagter Internet-URL (die das "h" im Vornamen nicht enthält) für und im Namen des Kunden stelle einen Missbrauch des guten Namens und der Person Günther Jauchs zu kommerziellen Zwecken dar. Zugrunde gelegt wird ein Streitwert in Höhe von 1 Mio. DM. Zudem müsse der Provider aufgrund der unberechtigten Nutzung des Namens "Guenter Jauch" eine angemessene Lizenzgebühr an diesen entrichten.
FreeCity ist der größte Anbieter von werbefinanzierten .de-Domains und registriert täglich mehrere Hundert Internet-Adressen für seine Mitglieder. Der Provider fungiert damit genau wie alle anderen deutschen Domainanbieter als Vermittler von .de-Adressen zwischen dem Kunden und der zentralen nationalen Vergabestelle DENIC. In welcher Hinsicht FreeCity für eine eventuelle Namensrechtsverletzung bei der Registrierung von Domainnamen für Kunden verantwortlich ist, bleibt gänzlich fragwürdig. Der Duisburger Provider kann, wie jeder andere ISP weltweit auch, bei dem Antrag einer Domainregistrierung lediglich die Verfügbarkeit über den allgemein zugänglichen whois-Dienst der DENIC eG prüfen. Eine wie auch immer geartete Recherche bezüglich bestehender (Schutz-)Rechte Dritter kann und wird selbstverständlich nicht durchgeführt. Zudem ist dies bei der hohen Anzahl der pro Tag automatisiert registrierten Internet-Adressen sowohl technisch als auch aufgrund der für den Provider nicht erkennbaren Rechten Dritter an der Domain auch tatsächlich nicht zu realisieren. Ebenso bietet die DENIC keinerlei Information bezüglich potentieller Namensrechtsverletzungen an. In der Regel ist der Kunde durch die AGB der Provider verpflichtet eine Überprüfung möglicher Verletzungen von Rechten Dritter selbst durchzuführen
Günther Jauch verklagt Internetprovider: Streitwert 1 Mio DM
Der bekannte Fernsehmoderator strebt internationalen Präzedenzfall zur Wahrung seiner Namensrechte an.
Duisburg, 24. April 2001 - Die Anwälte von Günther Jauch, der unter anderem die Fernsehshow "Wer wird Millionär?" moderiert, haben eine einstweilige Verfügung gegen die Duisburger Domain- und Webspaceprovider FreeCity GmbH und KONTENT GmbH erwirkt.
Ursache des Rechtsstreits ist die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" durch einen Kunden von FreeCity. Dem Provider wird vorgeworfen auf der Homepage www.freecity.de die Domain "guenter-jauch.de" durch den dort angebotenen DomainCheck rechtswidrig zur Registrierung angeboten zu haben. Die Registrierung besagter Internet-URL (die das "h" im Vornamen nicht enthält) für und im Namen des Kunden stelle einen Missbrauch des guten Namens und der Person Günther Jauchs zu kommerziellen Zwecken dar. Zugrunde gelegt wird ein Streitwert in Höhe von 1 Mio. DM. Zudem müsse der Provider aufgrund der unberechtigten Nutzung des Namens "Guenter Jauch" eine angemessene Lizenzgebühr an diesen entrichten.
FreeCity ist der größte Anbieter von werbefinanzierten .de-Domains und registriert täglich mehrere Hundert Internet-Adressen für seine Mitglieder. Der Provider fungiert damit genau wie alle anderen deutschen Domainanbieter als Vermittler von .de-Adressen zwischen dem Kunden und der zentralen nationalen Vergabestelle DENIC. In welcher Hinsicht FreeCity für eine eventuelle Namensrechtsverletzung bei der Registrierung von Domainnamen für Kunden verantwortlich ist, bleibt gänzlich fragwürdig. Der Duisburger Provider kann, wie jeder andere ISP weltweit auch, bei dem Antrag einer Domainregistrierung lediglich die Verfügbarkeit über den allgemein zugänglichen whois-Dienst der DENIC eG prüfen. Eine wie auch immer geartete Recherche bezüglich bestehender (Schutz-)Rechte Dritter kann und wird selbstverständlich nicht durchgeführt. Zudem ist dies bei der hohen Anzahl der pro Tag automatisiert registrierten Internet-Adressen sowohl technisch als auch aufgrund der für den Provider nicht erkennbaren Rechten Dritter an der Domain auch tatsächlich nicht zu realisieren. Ebenso bietet die DENIC keinerlei Information bezüglich potentieller Namensrechtsverletzungen an. In der Regel ist der Kunde durch die AGB der Provider verpflichtet eine Überprüfung möglicher Verletzungen von Rechten Dritter selbst durchzuführen