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Händler verklagt Kunden nach negativer Bewertung auf Amazon

spannend spannend... irgendwie verstehe ich beide parteien.

eher ein fettes Eigentor für den Händler, dümmer geht's wohl nimmer;-)

der Beklagte kann sich auf sein Grundrecht nach Art. 5 GG berufen, laut Presseartikel sind beleidigende bzw rufschädigende Anmerkungen des Kunden nicht zu erkennen;-)
 
Eigentor definitiv, aber das ist rechtlich nicht relevant.

Ich mag keine Gesetze... eher die Rechtssprechung :-). Schlussendlich kommt es hier wohl auf den genauen Wortlaut der Korrespondenz an. Genau da ist ja auch die Diskrepanz der Parteien.
 
Das wird sicherlich spannend werden. Wie das Urteil ausgehen wird, bleibt ungewiss. Immerhin sehen die Gerichte das sehr unterschiedlich. Bei der Amazon Bewertung war es ja immer ruhig geblieben, insbesondere wenn man bedenkt, dass 40 - 60 Prozent der Bewertungen (positiv als negativ) gekauft sind.


Gruß,


Anna
 
...ich würde nur zu gern mehr über den Hintergrund der Kontosperrung durch amazon erfahren. Kontosperrung nach einer Beschwerde obwohl zuvor angeblich mehrere 10.000 Euro an Umsatz (Klagegrundlage) mit 20 bis 30 Euro Artikeln erfolgten? Eher unwahrscheinlich!

Ich würde in jedem Fall die Finger von diesem Anbieter lassen - nicht wegen einer Bewertung, sondern wegen der Art der Reaktion!
 

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