Das ist ein interessanter Vorschlag.
Dumme (?) Frage: Unter welchen Berufsbezeichnung muss ich denn beim Arbeitsamt suchen?
Da gibt es leider keine eineindeutige Bezeichnung. Journalist, Redakteur,
technischer Redakteur oder gar PR-Berater sind beispielhafte Berufs-
bezeichnungen für dieses Genre.
Kannst Du als Insider mal Pi x Daumen eine Größenordnung nennen, für wie viel Monate (Vollzeit) oder Stunden (Teilzeit) ich z.B. für 15.000 Euro einen Texter auf dieser Basis beschäftigen kann? Was sind da die gängigen Tarife?
Hmm, zuerstmal
dieses hier zur Einstimmung.
Ich habe schon eine Weile keine Kunden mehr zu diesem Thema betreut.
Ergo kann es sein, dass mein Wissen überholt ist. Ein Eingliederungszuschuss
ist ein Förderinstrument des Arbeitsamtes und soll (zumindest auf dem
Papier) die anfängliche Minderleistung an einem neuen Arbeitsplatz
ausgleichen. Sofern der Betroffene arbeitslos gemeldet ist (zwingende
Voraussetzung"), kann man als Arbeitgeber ein Eingliederungszuschuss
von 50-75 Prozent des Bruttogehaltes erhalten, aber nur, wenn es sich um
eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt.
Sprich, du stellst einen arbeitslosen Journalisten fest als Mitarbeiter ein
und erhälst je nach Ort und Arbeitslosenquote drei bis sechs Monate lang
zwischen 50 und 100 Prozent (je nach Verhandlungsgeschick und
Vorgeschichte des Einzustellenden) vom Arbeitsamt zurück.
Und solltest du (was dir keiner wünscht) nach einem Jahr feststellen, dass
die Geschäfte den Bach runtergehen, so musst du den Zuschuss nicht
zurückbezahlen. Näheres steht im Kleingedruckten der Einreichungsunterlagen.
Ahoi!