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Habe eine Vorladung bekommen

Eine polizeilichen Vorladung müsste er doch gar nicht nachkommen, also keine Handschellen + Transferservice. ;)

ich dachte schon, aber du könntest recht haben, iss ja nix von der justiz an sich.
trotzdem denke ich wärs am besten kurz bei der abendschicht vorbeizuschauen
 
ich dachte schon, aber du könntest recht haben, iss ja nix von der justiz an sich.
trotzdem denke ich wärs am besten kurz bei der abendschicht vorbeizuschauen

Ich gehe hin hab gehört es gibt jetzt geile plüschhandschellen :reddy:

Paul
 
reg vorher noch die

justizirrtum.net
polizisten.net
polizisten.info
vorladung.com

und nimm sie mit, vielleicht kannst du da auch was verkaufen, wenn du schon hingehst :top:
 
Nee war ein missverständnis die suchten den Inhaber der .net weil dort im Forum Menschen Schlachtungen usw. gesucht wurden :eating:
der aber irgendwo in Timbuktu lebt.Ich hab die .de gelöscht.

Gruß Paul
 
Hallo Blassekuh,

hat hoffentlich Spass bei den Waldmännchen gemacht ;)

Kurz zur Info, sollte jemandem so eine Einladung ins Haus flattern....

Der Beschuldigte braucht zu einer Vernehmung bei der Polizei nicht erscheinen.
Die Ladung ist nur eine unverbindliche Aufforderung zum Erscheinen.

Die Polizei ist nicht verpflichtet den Beschuldigten darüber zu belehren, daß er nicht erscheinen muss. Ganz im Gegenteil die tun so als ob es Pflicht wäre..

Ein Verhör eines Beschuldigten bei der Polizei dient oft nur dem Zweck Material gegen den Beschuldigten, oder Anfangs als Zeuge tituliert, zu sammeln für den Dienstherren=Staatsanwalt der somit Anklage erheben kann.

Auch kann eine Vorladung (unverbindliche Einladung) durch die Polizei mündlich ausgesprochen werden.

Gilt auch für Zeugen.

In der Ausbildung wird speziell darauf hingewiesen, dass auf Nachfrage, ob man verpflichtet sei zu einer Vorladung bei der Polzei zu Erscheinen,
der Beamte die NICHTPFLICHT nicht leugnen darf...
Also ist es ja wohl logisch, daß dies in der Praxis aber so hingestellt wird.
Man will sich ja seine Sternchen verdienen ;)

Einzig ein Richter kann eine verbindliche Vorladung aussprechen.

Bester Satz.." Bin ich jetzt verhaftet,... weil wenn nicht, dann ciao..."


Gruß

Markus

Achja, ist keine Rechtsberatung, sondern mein Wissensstand :)
 
Einzig ein Richter kann eine verbindliche Vorladung aussprechen.

Bester Satz.." Bin ich jetzt verhaftet,... weil wenn nicht, dann ciao..."

Das ist nicht ganz richtig. Auch eine Vorladung der Staatsanwaltschaft ist verbindlich, auch hier ist der Geladene verpflichtet zu erscheinen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man sollte besser reagieren und nicht darauf warten, dass ein SEK die Wohnung stürmt und alles beschlagnahmt.

Hinfahren würde ich auch nicht, aber anrufen, den Sachverhalt klären und dann ist gut.

Grüsse

123meins
 
Man sollte besser reagieren und nicht darauf warten, dass ein SEK die Wohnung stürmt und alles beschlagnahmt.

Hinfahren würde ich auch nicht, aber anrufen, den Sachverhalt klären und dann ist gut.

Grüsse

123meins

Sehe ich auch so. Vor allem, wenn was total schief läuft, wie in diesem Fall. Wenn da erst mal ein Beamter auf die Idee kommt, dass "Gefahr im Verzug" vorliegt, dann kannst Du u.U. anschließend den Schreiner anrufen und eine neue Tür bestellen ...

Gruß
M.
 
Als Faustregel gilt hier nur Angaben zur Person (Name Anschrift, etc.) und keine Angaben zur Sache zu machen. Dann zum Anwalt, der dann eine Akteneinsicht beantragen kann und ggf. beantragen kann, den Vorladungstermin zu verlegen, bzw. eine schriftliche Aussage einreichen kann. Wir hatten mittlerweile auch ein paar solcher Mandate und bei allen waren die Ermittlungsbehörden nicht in der Lage bei der TLD zu unterscheiden, was mit einem einfachen Schreiben an die StA geklärt werden konnte.

Ciao
Forsaken
 
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