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Haftung für Darstellung in Suchergebnissen

domainhengst

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20. Dez. 2004
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Hallo,

ich hatte neulich einen Konflikt, bei dem man meinem Unternehmen Verantwortung für Inhalte in den Suchergebnissen von G. unterstellen wollte (es klingt zwar ein wenig absurd, war aber nicht ohne). Der Fall hat sich wohl erledigt, aber es würde mich interessieren, ob es dazu schon irgendwelche Entscheidungen gab.

Zur Abgrenzung: Ausgeschlossen seien irreführende Meta-Tags, Cloaking und ähnliche Manipulationen.

Also eher Sachen wie Anwalt sucht nach "Person A ist ein Betrüger" und die Suchmaschine liefert ein Textschnippsel, welche diese Assoziation nahe legt, ohne dass diese Aussage nur Ansatzweise auf der Zielseite vorhanden wäre.

Oder Fall B, um das Spektrum zu erweitern: Webmaster stellt korrekte Daten für Preisvergleichs-Bot bereit, die aber falsch interpretiert werden und zu falschen Ergebnissen führen.

Also falls ihr Referenzfälle kennt, wäre das mal lesenswert. Verrückt finde ich das allemal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe gerade das Problem mit einer geparkten Domain, wo jemand Yahoo Suchergebnisse gefunden hat die auf einen Inhalt bezogen sind der schon Jahre nicht mehr auf der Domain ist. Die Parkingseite ist sauber.

Hab dem Betroffenen Unternehmen versucht das zu erklären, aber keine Ahnung ob die meinen deswegen nun zum Anwalt rennen zu müssen.

Ich befürchte, dass man es schwer haben wird dem Richter das zu erklären.


Grüsse

123meins
 
ich weiss nicht ob mein Beispiel zu weit von deinem entfernt ist, aber hier trudeln regelmässig Briefe, Emails, Fedex usw von Anwälten ein die Walmart vertreten weil wir angeblich Werbeprospekte vor Ihrer Veröffentlichung online stellen.
Sie finden über 2 unterschiedliche Wege zu uns, wir haben Torrentdomains und eine Torrentdomain ist deren Meinung nach mit jeder anderen gleich, der Andere weg ist, sie geben unsere Domain ein und sehen dann Adsense zu der betroffenen Domain.
Naja die liegen auf irgend welchen Torrents und die Anwälte schreiben dann wohl alle Domaininhaber an wo Torrent in der URL vorkommt.
Wir sind keinesfalls für die Inhalte verantwortlich, wir hosten sie noch nicht einmal noch betreiben wir einen Torrent. Auf die Ergebnisse von Google haben wir auch keinen Einfluß.
Bei einer Problematischen Domain würde ich immer einen 2click Lander nehmen damit der besagte Werbelink keinesfalls sofort sichtbar ist. Wenn er dann angezeigt wird, ist er durch den klick vom Benutzer verursacht worden.
Deren kreativität ist schon eigenartig, aber damit muß man wohl leben.
 
Canon hat mal ein Gerät namens PowerFax vertrieben.

Auf Toner.com werden tausende von Geräten aufgelistet - auch das Canon Gerät.

Und Toner.com wird von einem Inhaber einer PowerFax Marke verklagt, weil es den Namen verwendet.

Naja, man darf nicht vergessen, Anwälte gewinnen immer, auch wenn sie den Prozess verlieren.
 
Wir sind keinesfalls für die Inhalte verantwortlich, wir hosten sie noch nicht einmal noch betreiben wir einen Torrent. Auf die Ergebnisse von Google haben wir auch keinen Einfluß.
Bei einer Problematischen Domain würde ich immer einen 2click Lander nehmen damit der besagte Werbelink keinesfalls sofort sichtbar ist

Da lebst Du wohl in einem Irrglauben.

Wenn auf einer Parkingseite Inhalte angezeigt werden die Marken verletzten, dann bist Du als Inhaber haftbar dafür. Ob das ein 1click Lander oder 2click Lander ist (z.B. auch "Weitere Themen" bei 1click Lander oder Suchfeld), ist wohl egal, da der Anwalt dann eben nach einen zweiten Klick einen Screenshot von Deiner Domain macht wo die Markenschutzverletzung begangen wird. Der Richter sieht nur den Screenshot wo Deine Domain und die Markenschutzverletzung abgebildet ist und Du bist dran. Die beschreibende Domain werden sie Dir nicht wegnehmen können aber sie können entscheiden, dass Du unterlassen musst, weiter eine Markenschutzverletzung zu begehen. Wenn Du das weiter tust, dann zahlst Du jedes Mal eben wegen Markenschutzverletzung.

DU bist verantwortlich was auf der Seite erscheint da Dir die Domain gehört. Wenn die Domain so heikel ist, dann darfst Du eben nichts heikles darauf machen. Im schlimmsten Fall darfst Du gar keine Werbung drauf machen sondern die Domain nur zum Verkauf anbieten sofern die Domain beschreibend ist.

Das hier ist keine Rechtsberatung sondern nur die Erfahrung die ich selbst mit meiner Domain champagner.de gemacht habe. (LG gewonnen, OLG Vergleich)

Was die eigentliche Frage von Domainhengst angeht, sieht es wohl so aus, als würde Google Deine Inhalte (Metatags etc.) falsch interpretieren. Dafür kannst Du nach meiner Meinung nicht verantwortlich gemacht werden da ein Dritter (Google) Deine Inhalte falsch zusammengebaut hat bzw. keine aktuellen Daten angezeigt hat. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, dann liegt es wohl nur an der Qualität des Anwalts, dass er den Schriftsatz so aufbaut, dass der Richter das so auch erkennt das Du keinen Einfluss auf falsche Inhalte Dritter auf den Seiten Dritter (Google) hast.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Da lebst Du wohl in einem Irrglauben.
....
DU bist verantwortlich was auf der Seite erscheint da Dir die Domain gehört. .....
Harry

Unsere Erfahrung in verschiedenen Verfahren sind da andere, wobei ich mich hier auch mehr auf .com beziehe. Ich werde mit unserem Anwalt abklären welche Fälle ich evtl. offen legen kann. Aber sie können sowieso sehr einfach auf Wipo recherchiert werden.
 
DU bist verantwortlich was auf der Seite erscheint da Dir die Domain gehört. [...]

Diese Erfahrung habe ich auch gemacht (vor LG verloren, wir waren die Verklagten wg. Inhalt auf unserer Seite). Kenntnis einer Rechtsverletzung durch Dritte (egal ob Community, oder Werbeeinblendungen) auf der eigenen Seite -> Dienstanbieter muss sofort handeln.

Die Endung der Domain ist völlig irrelevant, der Sitz des Betreibers ist entscheident.
 
Unsere Erfahrung in verschiedenen Verfahren sind da andere, wobei ich mich hier auch mehr auf .com beziehe. Ich werde mit unserem Anwalt abklären welche Fälle ich evtl. offen legen kann. Aber sie können sowieso sehr einfach auf Wipo recherchiert werden.

Ich rede hier vom deutschen Recht und nicht von irgendwelchen WIPO-Panels die im Ausland sitzen und vom deutschen Recht vermutlich keine Ahnung haben. Ich habe das Gefühl, das viele WIPO-Panels nur nach Bauchgefühl entscheiden wenn es Grenzfälle gibt. Viele WIPO und .eu ADR Urteile sind rechtlich nicht wirklich nachvollziehbar.

Harry
 
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