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Haftung für Sedoparking Drittanbieter

Timm

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24. Sep. 2004
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778
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1
Eigentlich ist der Fall klar, aber ich frage sicherheitshalber wegen vorliegender Anzeige nochmal nach:

Ich hafte doch nicht für Untaten der von mir via sedoparking verlinkten Seiten, oder?
 
...interssiert mich auch brennend.

Meine Annahme: Wir haften
Begründung: Wir haben zwar keinen direkten Einfluß auf die eingeblendeten Links aber durch das Parking setzen wir uns bewußt einem Risiko aus.

cu
Thomas
 
Ich denke dabei an den Haftungsausschluss der auf jeder Parkingseite steht:

"Der Inhaber dieser Domain parkt diese beim Domain-Parking-Programm . Die auf dieser Seite bereitgestellten Listings kommen von dritter Seite und stehen mit Domain-Inhaber oder Sedo in keiner Beziehung."
 
Ich bin da auch mal gespannt... sicherlich wird Dir aber SEDO da weiterhelfen, sonst hat sich das Parking ganz schnell erledigt...das wäre ja sehr schade für uns alle...

Grüsse

123meins
 
Moin Moin,

ich bin zwar kein Anwalt, vermute allerdings, dass du/wir dafür haften.
Bei Namedrive steht z.B. ganz unten:
"Die sponsored Links dieser Webseite sind das Ergebnis einer Internetsuche. Sie werden von einem Dritten bereitgestellt. NameDrive und der Domaininhaber sind weder für den Inhalt noch für das Ergebnis verantwortlich. Sollten Sie einen Verstoß gegen das Markenrecht feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an den Domaininhaber."

Also haftet auch nach deren Version als letztes der Domaininhaber und nicht die..... :Angry:

Ahoi, DON HARMS
 
Paul schrieb:
Sollten Sie einen Verstoß gegen das Markenrecht feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an den Domaininhaber."

Also haftet auch nach deren Version als letztes der Domaininhaber und nicht die.....
Sind doch zwei unterschiedliche Sachen. Der Namedrive Disclaimer bezieht sich
ausdrücklich auf eventuelle Markenrechtsverletzungen seitens des Domaininhabers.
Timm fragte nach dem Fall, wenn die im Parking verlinkten Seiten gegen geltendes
Recht verstoßen. Also die Seiten der Werbetreibenden, auf die er ja linkt.


Timm schrieb:
...wegen vorliegender Anzeige...
:Shocked: Fast überlesen. Dazu würden mich allerdings ein paar Details interessieren. :Shy:
 
Also die Seiten der Werbetreibenden, auf die er ja linkt

Nuja, die Sache ist m.E. eigentlich soweit klar, dass entweder der Inhaber oder Sedo haftet...evtl. auch google, weil das die "Quelle" der eingeblendeten Links ist.
Wir wissen ja aus der Vergangenheit: ein Disclaimer schützt vor nichts....

Wird also sehr interessant werden, wer hir haftet.
Sedo wird sich jedenfalls winden und verrenken, soweit und wie es auch nur geht, um nicht in die Haftung zu geraten.
Für google wird Gleiches gelten.

Wer ist dann das schwächste Glied in der Kette?!?

grüsse,
engel
 
timo hat es richtig verstanden: mein fall hat nichts mit markenrecht oder mit meiner domain zu tun. es geht lediglich um einen drittanbieter, der mit einem von meiner domain verwiesenen kunden gegen geltendes recht verstoßen hat.
 
timo hat es richtig verstanden: mein fall hat nichts mit markenrecht oder mit meiner domain zu tun. es geht lediglich um einen drittanbieter, der mit einem von meiner domain verwiesenen kunden gegen geltendes recht verstoßen hat.

Du hast es vielleicht nicht richtig verstanden: es hat mit Deiner Domain zu tun!
Du bist Inhaber, für den Inhalt verantwortlich. Inwieweit... wird man sehen...
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück! :)

grüsse,
engel
 
Sedo hat die Vorsorge- und Prüfpflicht über den Inhalt der geschalteten Links/Werbung. Jedoch gilt der Inhaber auch für den Domaininhaber, da die Domain Ihm gehört. Der Domaininhaber gilt als "Mitstörer" da die Domain auf die Parkingseite umleitet ;)
Ist meine Meinung und keine Rechtsberatung. Über dieses Thema läßt es sich auch streiten :)
 
engel schrieb:
Wird also sehr interessant werden, wer hir haftet.
Sedo wird sich jedenfalls winden und verrenken, soweit und wie es auch nur geht, um nicht in die Haftung zu geraten.
Das Verhalten Sedos in dieser Sache wird auch imo sehr spannend.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass sie die Sache regeln, in der Annahme, dass
eine eventuelle Strafe und/ oder Anwaltskosten billiger kommen, als der Schaden,
der entstehen würde, wenn sie einen Parkingnutzer im Regen stehen lassen
und fortan jeder Parkingnutzer fürchten muß, für Dinge in Regress genommen
zu werden, auf die er praktisch keinen Einfluß hat. (nämlich die Rechtmäßigkeit
der durch Sedo/ Google generierten Werbeeinblendungen)
Ich hoffe, Timm wird uns auf dem Laufenden halten und drücke die Daumen.
 
timo.biz schrieb:
Das Verhalten Sedos in dieser Sache wird auch imo sehr spannend.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass sie die Sache regeln, in der Annahme, dass
eine eventuelle Strafe und/ oder Anwaltskosten billiger kommen, als der Schaden,
der entstehen würde, wenn sie einen Parkingnutzer im Regen stehen lassen
und fortan jeder Parkingnutzer fürchten muß, für Dinge in Regress genommen
zu werden, auf die er praktisch keinen Einfluß hat. (nämlich die Rechtmäßigkeit
der durch Sedo/ Google generierten Werbeeinblendungen)
Ich hoffe, Timm wird uns auf dem Laufenden halten und drücke die Daumen.

Ich denke auch, dass Sedo Rechtshilfe leisten wird bzw. sich vor Gericht durchsetzen wird, wenn es nicht ein sehr eindeutiger Fall ist (hier sollte dann aber Google doch auch belangt werden können), hierzu kann man aber nichts sagen, ohne die Details zu kennen.
 
auf die er praktisch keinen Einfluß hat

Das wird ja das Spannende: er hatte ja direkten Einfluß: er hat die Domain umgeleitet.
Iss eine üble Geschichte, ich hoffe da nur auf einen "guten" Ausgang, befürchte aber, dass es net gut ausgehen wird... bei der Regulierungswut.....

grüsse,
engel
 
Hm. Das leidige Thema "Haftung von Links" :Tongue:

Meiner Meinung nach liegt im Fall von Parkingseiten keine Haftung des Domaininhabers vor, da man sich ja die einzelnen Anzeigen die auf der Parkingseite angezeigt werden a) nicht aussuchen kann und b) vorher auch nicht zu Gesicht bekommt um diese ggf. freizuschalten (also vorher den Inhalt der Zielseite kennt). Hier sollte eigentlich "G**gle" als Anbieter der Links entsprechend herangezogen werden und der Betreiber der entsprechenden Zielseite sowieso.

Würde die Domain jetzt dennoch erstmal aus dem Parking nehmen, da man dir ja sonst unterstellen könnte das du "wissentlich" auf die entsprechende Zielseite - mit rechtlich bedenklichem Inhalt oder was auch immer - verlinkst.
 
Hat es doch alles schon gegeben:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20040247.htm schrieb:
Ein Unternehmen, das auf seiner Internetseite fremde Domains zum Verkauf anbietet und zugleich auf diesen Domains Werbung schaltet und damit Einnahmen erzielt, an denen die Inhaber der Domains beteiligt werden (sog. "Domain-Parking"), kann von einer Wettbewerberin als Störerin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn auf den geparkten Domains für in Deutschland nicht genehmigte Glückspiele geworben wird.
Dieses Unternehmen war Sedo.

Und dann gibt es noch das hier vom BGH:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040265.htm schrieb:
Eine Haftung als Störer setzt voraus, daß für Diensteanbieter zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen, um eine solche Markenverletzung zu unterbinden. Ihm ist es nicht zuzumuten, jedes in einem automatisierten Verfahren unmittelbar ins Internet gestellte Angebot darauf zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden
Gruss,
Holger
 
Moin Moin,
timo.biz schrieb:
Sind doch zwei unterschiedliche Sachen. Der Namedrive Disclaimer bezieht sich
ausdrücklich auf eventuelle Markenrechtsverletzungen seitens des Domaininhabers.
Timm fragte nach dem Fall, wenn die im Parking verlinkten Seiten gegen geltendes
Recht verstoßen. Also die Seiten der Werbetreibenden, auf die er ja linkt.

Wenn du schon zitierst, dann bitte auch inhaltlich korrekt!

"Die sponsored Links dieser Webseite sind das Ergebnis einer Internetsuche. Sie werden von einem Dritten bereitgestellt. NameDrive und der Domaininhaber sind weder für den Inhalt noch für das Ergebnis verantwortlich. Sollten Sie einen Verstoß gegen das Markenrecht feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an den Domaininhaber."

Namedrive bezieht sich damit eindeutig auf die Ergebnisseiten (also die von Dritten). Wobei mir gerade auffällt, dass das letze Wort "Domaininhaber" missverständlich ist, da es sowohl den "Parker" als auch den "Dritten" bezeichnet und es somit nicht eineindeutig ist.

Ahoi, DON HARMS
 
NameDrive schrieb:
Die sponsored Links dieser Webseite sind das Ergebnis einer Internetsuche. Sie werden von einem Dritten bereitgestellt. NameDrive und der Domaininhaber sind weder für den Inhalt noch für das Ergebnis verantwortlich. Sollten Sie einen Verstoß gegen das Markenrecht feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an den Domaininhaber.

Paul_Kuhn schrieb:
Namedrive bezieht sich damit eindeutig auf die Ergebnisseiten (also die von Dritten).
Der Disclaimer hat zwei Teile. Im Ersten bezieht sich Namedrive auf die Ergebnisseiten
und stellt fest, dass diese weder im Verantwortungsbereich Namedrives noch
des Parkers (Domaininhaber) liegt, sondern, dass dafür ein Dritter (der Anzeigenlieferant)
verantwortlich sei.

PAul_Kuhn schrieb:
Wobei mir gerade auffällt, dass das letze Wort "Domaininhaber" missverständlich ist, da es sowohl den "Parker" als auch den "Dritten" bezeichnet und es somit nicht eineindeutig ist.
Imo bezieht sich das nur und eindeutig auf den Parker (Domaininhaber). Es geht wohl
um den Fall, dass markenrechtlich bedenkliche Domains beim Parking eingesetzt werden.
In dem Fall verweist Namedrive etwaige Anspruchsteller an den jeweiligen
Domaininhaber.

Namedrive gibt den schwarzen Peter also nur im Falle von Markenrechtsverletzungen
(durch die Parkingdomains) an den Parker (Domaininhaber) weiter.
Während sie den Parker (und sich) in Bezug auf die Suchergebnisse, also die
verweisenden Links von der Verantwortung freisprechen und diese an den
Dritten (Anzeigenlieferanten) weitergeben.

Die Aussage "Also haftet auch nach deren Version als letztes der Domaininhaber
und nicht die....." ist für den von Timm beschriebenen Fall (Haftung für die
Ergebnisseiten) imo falsch.
 
Hallo Tim,

habe ich das richtig verstanden, dass der Anzeigenerstatter auf einen Parkinglink geklickt hat, weitergeleitet worden ist und der Werbekunde durch eine Handlung (also nicht alleine durch den Inhalt der beworbenen Webseite) gegen geltendes Recht verstoßen hat? Was wurde denn beanstandet? Zivil- oder strafrechtlich Erhebliches?

Die rechtliche Qualität von Disclaimern läßt natürlich erheblich zu wünschen übrig. Das massive Auftreten des berühmten "Hamburg Urteils" in Disclaimern bringt im Ergebnis eher nichts. Die rechtliche Wirkung der Disclaimer ist praktisch nicht vorhanden.

Ohne weitere Informationen kann ich natürlich die Lage nicht einschätzen (gerne per PM), jedoch denke ich jetzt gerade an §§ 9, 11 TDG, die die Haftung für fremde Inhalte beinhalten.

Ciao
Forsaken

Timm schrieb:
timo hat es richtig verstanden: mein fall hat nichts mit markenrecht oder mit meiner domain zu tun. es geht lediglich um einen drittanbieter, der mit einem von meiner domain verwiesenen kunden gegen geltendes recht verstoßen hat.
 
ich merke schon, ich muss etwas mehr erzählen.

es geht um eine anzeige wegen leistungskreditbetrugs. dabei soll ich (imo der drittanbieter) für eine vermeintlich kostenlose dienstleistung geld (per sms-payment-abo) abgebucht haben.

wäre schlimm wenn ich dafür haften müsste, denn darauf habe ich nun wirklich keinen einfluss.
 
Meine "jetzt auf die Schnelle und aus der Hüfte geschossene" Einschätzung ist, dass Du Dir bzgl. des nachgelagerten aktiven Verhaltens des Drittanbieters keine Sorgen bzgl. einer eigenen strafrechtlichen Verfolgung machen musst.

Wie so oft, gehe ich davon aus, dass die zuständigen Ermittlungsbehörden/der Anzeigenerstatter von dem Konzept des Domainparkings überfordert sind und denken, dass Du der "Einzieher" des Geldes bist. Ich denke Du wirst zu einer Beschuldigtenvernehmung zu einer örtlichen Polizeidienststelle müssen. Dort kannst Du den Sachverhalt aufklären; weise darauf hin dass Du NICHT der "böse Bube" bist und erkläre ihnen das Konzept des Domainparkings. Dann solltest Du in geraumer Zeit eine Abschlussverfügung mit einer Einstellung des Ermittelungsverfahrens in Deinem Briefkasten finden.

Ciao
Forsaken


Timm schrieb:
ich merke schon, ich muss etwas mehr erzählen.

es geht um eine anzeige wegen leistungskreditbetrugs. dabei soll ich (imo der drittanbieter) für eine vermeintlich kostenlose dienstleistung geld (per sms-payment-abo) abgebucht haben.

wäre schlimm wenn ich dafür haften müsste, denn darauf habe ich nun wirklich keinen einfluss.
 
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