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Heilmittelwerbegesetz + Webseiten

domainklub

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05. Feb. 2006
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Hallo Kollegen,

hat jemand von euch etwas handfestes, ab wann man als Webmaster mit Projekten im medizinischen Bereich das Heilmittelwerbegesetz beachten muss?

- nur wenn konkrete Behandlungsmethoden aufgeführt werden
- auch wenn nur allgemein über ein medizinisches Thema gesprochen wird
- gilt dies auch bei Schönheitsoperationen, Bewerbung von Online-Apotheken

.. und so weiter und so fort.

Ich bin mir da relativ unsicher ob es nicht potentiell gefährlich ist, Webseiten die mittelbar oder unmittelbar medizinische Themen aufgreifen ohne einen entsprechenden Disclaimer a la:

Die Informationen dürfen auf keinen Fall als Ersatz für ärztliche Beratung angesehen werden. Die Inhalte können und dürfen auf keinen Fall verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Selbstbehandlung durchzuführen.

( + eventuell noch ergänzende Hinweise)

auszustatten.

Gibt es dazu irgendwelche weiterführenden Rechtsgrundlagen/Entscheidungen?

Gruß Stephan
 
Das Gesetz regelt das in einigen Passagen recht verständlich, in anderen eben nicht. Zu unterscheiden ist wohl auch zwischen Medikamenten, Hilfsmitteln und Dienstleistungen. Hier gibt es meines Wissens zum Teil erheblich Unterschiede.

Ich glaube(!):
Zum einen musst du auf medizinischen Seiten darauf hinweisen, dass individuelle Fragen mit den Ausführungen nicht beantwortet werden. Zum anderen darf nicht auf Heilaussichten hingewiesen werden. Außerdem ist bei Werbung aller Art für Präperate oder Therapien (in dem Sinne dann auch Google-Werbung) grundsätzlich der Einzelfall zu prüfen.

Das wird dir jetzt nicht viel weiter helfen, aber sensibilisiert dich hoffentlich zurecht weiterhin. Ich würde den Content entsprechend vorsichtig abfassen, einen Ausschluss deutlich sichtbar auf jede Seite packen und bei Werbung genau hinsehen. Im Zweifelsfall lohnt sich bei größeren Projekten sicher der Weg zu einem Rechtsanwalt.

Eine Werbung für eine Online-Apotheke halte ich aber für ungefährlich. Aber ich bin auch kein Rechtsexperte.
 
Danke euch beiden, schau ich mir übers WE mal genauer an!
 
Dieser Bereich ist ganz genau geregelt.
Ich empfehle im Deutschsprachigen Raum keine Site online zu stellen die nicht von einem Anwalt geprüft ist der sich mit solchen Sachen auskennt.
Heilaussagen oder sogar nur auslobende Verpackungstexte würde ich absolut meiden.
Habe früher mal im Marketing bei einem Nahrungsergänzungsunternehmen gearbeitet, der Wettbewerb ist hart und die Anwälte haben zu viel Zeit!
Da ist viel Geld zu holen aber leider nicht ohne rechtliche Beratung.
 
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