domainklub
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- Registriert
- 05. Feb. 2006
- Beiträge
- 1.520
Hallo Kollegen,
hat jemand von euch etwas handfestes, ab wann man als Webmaster mit Projekten im medizinischen Bereich das Heilmittelwerbegesetz beachten muss?
- nur wenn konkrete Behandlungsmethoden aufgeführt werden
- auch wenn nur allgemein über ein medizinisches Thema gesprochen wird
- gilt dies auch bei Schönheitsoperationen, Bewerbung von Online-Apotheken
.. und so weiter und so fort.
Ich bin mir da relativ unsicher ob es nicht potentiell gefährlich ist, Webseiten die mittelbar oder unmittelbar medizinische Themen aufgreifen ohne einen entsprechenden Disclaimer a la:
( + eventuell noch ergänzende Hinweise)
auszustatten.
Gibt es dazu irgendwelche weiterführenden Rechtsgrundlagen/Entscheidungen?
Gruß Stephan
hat jemand von euch etwas handfestes, ab wann man als Webmaster mit Projekten im medizinischen Bereich das Heilmittelwerbegesetz beachten muss?
- nur wenn konkrete Behandlungsmethoden aufgeführt werden
- auch wenn nur allgemein über ein medizinisches Thema gesprochen wird
- gilt dies auch bei Schönheitsoperationen, Bewerbung von Online-Apotheken
.. und so weiter und so fort.
Ich bin mir da relativ unsicher ob es nicht potentiell gefährlich ist, Webseiten die mittelbar oder unmittelbar medizinische Themen aufgreifen ohne einen entsprechenden Disclaimer a la:
Die Informationen dürfen auf keinen Fall als Ersatz für ärztliche Beratung angesehen werden. Die Inhalte können und dürfen auf keinen Fall verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Selbstbehandlung durchzuführen.
( + eventuell noch ergänzende Hinweise)
auszustatten.
Gibt es dazu irgendwelche weiterführenden Rechtsgrundlagen/Entscheidungen?
Gruß Stephan