Hallo ihr Lieben, ich bräuchte dringend Eure Tipps, weil ich echt keine Ahnung habe.
Ich habe heute einen Brief eines Rechtsanwalts in meinem Briefkasten gefunden mit dem Hinweis, dass ein eingetragener Verein eine meiner Domains einfordert, da ein ähnlich klingende Marke von diesem Verein als Marke eingetragen wurde. Da ich keine Ahnung über die rechtliche Lage habe Hier einmal fiktive Daten, um den Fall besser nachvollziehen zu können:
Die Markendaten des Vereins
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Die fiktive Marke des Vereins lautet: "be.hungry" (mit Punkt)
Als geschützte Marke eingetragen seit einem Monat
Ein Auszug des Deutschen Markenamts lag dem Anschreiben bei.
Meine Domaindaten
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Es geht um die fiktive Domain: www.be-hungry.xx (mit Bindestrich)
Eingetragen auf mich seit 5 Jahren bei Denic
Die auf meiner Website dargestellten Informationen überschneiden noch widersprechen sie der vorgesehenen Nutzung der eingetragenen Marke des Vereins. Ich mache also mit meiner Domaineintragung dem Verein keine Konkurremz. Von 2000-2002 nutzte ich die Domain als persönliche Website. Seit 2003 leitete ich die Domain auf meine kleine Firmenseite www.xxxxx.xx um mit dem Hinweis, dass "be-hungry.xx" als Marke von meiner Firma genutzt wird (wenn man z.B. meine Domain "be-hungry.xx" bei Google eingibt, erscheint direkt der Metatag-Hinweis, dass be-hungry.xx als Marke von meiner Firma www.XXXXXXXX.xx genutzt wird). Die tatsächliche Nutzung der Domain beschränkte sich auf die Nutzung als eMail-Account. Die Sichtbarkeit nach außen ist allerdings sehr gering, bei Bedarf könnte ich aber eine plausible Nutzung über die letzten Jahre nachweisen.
Meine Fragen
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1) Formfehler im Anschreiben
Im Anschreiben wird die Domain "www.behungry.xx" eingefordert (also ohne Bindestrich!). Diese Domain ist nicht in meinem Eigentum, sondern steht durch einen Dritten im Internet zum Verkauf (meine hat ja einen Bindestrich). Daher würde ich im ersten Schritt nicht auf das Anschreiben reagieren. Ist das korrekt?
2) Eigentumsrechte
Natürlich wird der Rechtsanwalt im zweiten Schritt darauf kommen, dass er sich nur verschrieben hat und dann meine "be-hungry.xx" einfordern. Welche Rechte stehen mir dann zu? Habe ich Anrecht an der Domain, wenn ich eine Nutzung wie oben dargestellt nachweisen kann? Meine Sicht auf die Dinge ist zunächst, dass ich die Domain viel länger nutze als dass auf dem Namen ein Markenrecht besteht (mehrere Jahre). Zudem unterscheidet sich die Schreibweise der Marke von meiner Domain (Punkt vs. Bindestrich). Auch werden meiner Ansicht im Anschreiben keine rechtlichen Schritte angedroht. Der Rechtsanwalt schreibt lediglich nach Erläuterung der Markenrechte (Wortlaut): "Eine Überprüfung der Domain behungry.xx hat erheben, dass diese anscheinend nicht genutzt wird. Ich bitte um Mitteilung, ob sie dazu bereit wären, gegenüber Denic die Löschung der Domain anzuzeigen, so dass mein Mandant aufgrund des Disputeantrags automatisch als neuer Domaininhaber nachrücken kann. Als Wiedervorlage wurde der xx.xx.2006 vorgemerkt." Besteht tatsächlich ein Anspruch des Vereins auf die Domain?
3) Chancen und Risiken
Gesetz den Fall, dass der Rechtanwalt auf seinen Formfehler kommt:
Prinzipiell bin nicht auf die Domain angewiesen, jedoch habe ich den Eindruck, dass sie mir unter o.g. Umständen weiterhin zusteht:
Also, vorab supervielenlieben Dank für Eure Hilfe und ein paar wunderschöne Feiertage!
Eure Tina
Ich habe heute einen Brief eines Rechtsanwalts in meinem Briefkasten gefunden mit dem Hinweis, dass ein eingetragener Verein eine meiner Domains einfordert, da ein ähnlich klingende Marke von diesem Verein als Marke eingetragen wurde. Da ich keine Ahnung über die rechtliche Lage habe Hier einmal fiktive Daten, um den Fall besser nachvollziehen zu können:
Die Markendaten des Vereins
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Die fiktive Marke des Vereins lautet: "be.hungry" (mit Punkt)
Als geschützte Marke eingetragen seit einem Monat
Ein Auszug des Deutschen Markenamts lag dem Anschreiben bei.
Meine Domaindaten
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Es geht um die fiktive Domain: www.be-hungry.xx (mit Bindestrich)
Eingetragen auf mich seit 5 Jahren bei Denic
Die auf meiner Website dargestellten Informationen überschneiden noch widersprechen sie der vorgesehenen Nutzung der eingetragenen Marke des Vereins. Ich mache also mit meiner Domaineintragung dem Verein keine Konkurremz. Von 2000-2002 nutzte ich die Domain als persönliche Website. Seit 2003 leitete ich die Domain auf meine kleine Firmenseite www.xxxxx.xx um mit dem Hinweis, dass "be-hungry.xx" als Marke von meiner Firma genutzt wird (wenn man z.B. meine Domain "be-hungry.xx" bei Google eingibt, erscheint direkt der Metatag-Hinweis, dass be-hungry.xx als Marke von meiner Firma www.XXXXXXXX.xx genutzt wird). Die tatsächliche Nutzung der Domain beschränkte sich auf die Nutzung als eMail-Account. Die Sichtbarkeit nach außen ist allerdings sehr gering, bei Bedarf könnte ich aber eine plausible Nutzung über die letzten Jahre nachweisen.
Meine Fragen
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1) Formfehler im Anschreiben
Im Anschreiben wird die Domain "www.behungry.xx" eingefordert (also ohne Bindestrich!). Diese Domain ist nicht in meinem Eigentum, sondern steht durch einen Dritten im Internet zum Verkauf (meine hat ja einen Bindestrich). Daher würde ich im ersten Schritt nicht auf das Anschreiben reagieren. Ist das korrekt?
2) Eigentumsrechte
Natürlich wird der Rechtsanwalt im zweiten Schritt darauf kommen, dass er sich nur verschrieben hat und dann meine "be-hungry.xx" einfordern. Welche Rechte stehen mir dann zu? Habe ich Anrecht an der Domain, wenn ich eine Nutzung wie oben dargestellt nachweisen kann? Meine Sicht auf die Dinge ist zunächst, dass ich die Domain viel länger nutze als dass auf dem Namen ein Markenrecht besteht (mehrere Jahre). Zudem unterscheidet sich die Schreibweise der Marke von meiner Domain (Punkt vs. Bindestrich). Auch werden meiner Ansicht im Anschreiben keine rechtlichen Schritte angedroht. Der Rechtsanwalt schreibt lediglich nach Erläuterung der Markenrechte (Wortlaut): "Eine Überprüfung der Domain behungry.xx hat erheben, dass diese anscheinend nicht genutzt wird. Ich bitte um Mitteilung, ob sie dazu bereit wären, gegenüber Denic die Löschung der Domain anzuzeigen, so dass mein Mandant aufgrund des Disputeantrags automatisch als neuer Domaininhaber nachrücken kann. Als Wiedervorlage wurde der xx.xx.2006 vorgemerkt." Besteht tatsächlich ein Anspruch des Vereins auf die Domain?
3) Chancen und Risiken
Gesetz den Fall, dass der Rechtanwalt auf seinen Formfehler kommt:
a) Wie schätzt ihr die Rechtslage auf Anhieb ein?
b) Sollten die Markenrechte des Vereins greifen, muß ich die Domain abtreten oder nur abstellen?
c) Was droht mir sonst noch bzw. welche Chancen habe ich? Ist ein Verkauf realistisch?
d) ab wann würden mir Kosten entstehen?
4) Verkauf der Domainb) Sollten die Markenrechte des Vereins greifen, muß ich die Domain abtreten oder nur abstellen?
c) Was droht mir sonst noch bzw. welche Chancen habe ich? Ist ein Verkauf realistisch?
d) ab wann würden mir Kosten entstehen?
Prinzipiell bin nicht auf die Domain angewiesen, jedoch habe ich den Eindruck, dass sie mir unter o.g. Umständen weiterhin zusteht:
a) Sollte ich proaktiv ein Angebot zum Kauf unterbreiten oder eine Verpachtung anbieten? Nach erster Einschätzung ist ein realistischer (!) Preis bei 2500-4000 Euro)
b) Ist es eine gute Idee, die Domain noch bei Sedo zu parken, um eine einfache Abwickung zu garantieren?
b) Ist es eine gute Idee, die Domain noch bei Sedo zu parken, um eine einfache Abwickung zu garantieren?
Also, vorab supervielenlieben Dank für Eure Hilfe und ein paar wunderschöne Feiertage!
Eure Tina