hallo, habe die domain www.coupegirls.de
bis vor kurzem hatte ich dort noch ein PP mit webcamgirls laufen, nun flatterte mir eine unterlassungs- und übertragunserklärung von den rechtsanwälten des helbert verlags ins haus, eben www.coupe.de
na ja, erst mal bezug auf deren deutsches markenrecht COUPÉ
nun wird bezug genommen auf die seite www.coupe.de den erotischen inhalt und so
ja, nun mal meine frage
bin ich die domain los? habe heute erst mal eine neue startseite auf die domain gelegt, eben auf private homepage verwiesen, nun ein paar links zu seiten mit auto-inhalten und um die ecke rum auch private boxenluder, wo dann zufällig auf den privaten seiten später mal andere domains aufgehen mit webcamshows
also die unterlassungsverpflichtungs- und übertragungserklärung
1. wird eine vertragsstrafe festgesetzt, falls ich die bezeichung coupe allein oder als bestandteil im geschäflichen verkehr benutze, registriere ...
2. soll die domain per denic abgeben
wenn ich nun auf rein private seite umgestellt habe, muß ich die dann trotzdem noch abgeben?
muß ich irgendwelche schadensersatzansprüche nach markengesetz befürchten für die bislang online gestellte seite?
bislang einfach nur das einwurf einschreiben mit dieser erkärung da, sollte ich unterschreiben und die domain abschreiben?
wäre nett, wenn ich eine antwort bekommen würde, danke
bis vor kurzem hatte ich dort noch ein PP mit webcamgirls laufen, nun flatterte mir eine unterlassungs- und übertragunserklärung von den rechtsanwälten des helbert verlags ins haus, eben www.coupe.de
na ja, erst mal bezug auf deren deutsches markenrecht COUPÉ
nun wird bezug genommen auf die seite www.coupe.de den erotischen inhalt und so
ja, nun mal meine frage
bin ich die domain los? habe heute erst mal eine neue startseite auf die domain gelegt, eben auf private homepage verwiesen, nun ein paar links zu seiten mit auto-inhalten und um die ecke rum auch private boxenluder, wo dann zufällig auf den privaten seiten später mal andere domains aufgehen mit webcamshows
also die unterlassungsverpflichtungs- und übertragungserklärung
1. wird eine vertragsstrafe festgesetzt, falls ich die bezeichung coupe allein oder als bestandteil im geschäflichen verkehr benutze, registriere ...
2. soll die domain per denic abgeben
wenn ich nun auf rein private seite umgestellt habe, muß ich die dann trotzdem noch abgeben?
muß ich irgendwelche schadensersatzansprüche nach markengesetz befürchten für die bislang online gestellte seite?
bislang einfach nur das einwurf einschreiben mit dieser erkärung da, sollte ich unterschreiben und die domain abschreiben?
wäre nett, wenn ich eine antwort bekommen würde, danke