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i need sex

zorron

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01. Feb. 2002
Beiträge
1.294
wie ist die rechtslage:
beispiel: ich moechte mir die domain "i-need-sex.de" sichern. leider schon weg. auch die bindestrichlose version - weg. eine markenanmeldung beim dpma existiert auch schon. es gibt 3 verschiedene inhaber (domain ohne-, mit bindestrich, marke)
kann ich mir jetzt ohne probleme "i-need-6.de" sichern?
schoene dank schon mal
mfg
zorron ;D
 
ich nicht,vielleicht den inhalt auf überragende bekanntheit prüfen. ist diese nicht vorhanden kann man losmachen. allerdings würdest du viele deiner besucher an die andern anbieter verlieren. denn i-need ..... dann schon eher buchstaben als zahlen...
 
Es kommt darauf an, für welche Waren und oder Dienstleistungen die Markeneintragung besteht.

Wenn das, wofür die Markeneintragung steht, identisch oder ähnlich zu dem ist, was unter der Domain laufen soll, besteht gegebenenfalls ein Unterlassungsanspruch des Markeninhabers aus § 14 MarkenG.
 

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