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Impressum bei geparkten Domains

HeHaag

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24. Juni 2004
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748
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Hallo,

in einem anderen Forum habe ich eine interessante Frage gefunden.

Jedes gewerbliche Angebot mit einem in DE ansässigen Anbieter unterliegt ja der Impressumspflicht. Wie sieht diese Pflicht bei geparkten Domains aus.

Vielleicht kann Ole etwas dazu schreiben, die Leute von Sedo müßten es ja wissen.

Gruß und Danke,

Hermann
 
Eigentlich JA

Theoretisch sollte eine Pflicht auch hier bestehen.
Sollte aber kein Problem sein, bei der Umleitung entsprechendes zu bearbeiten
(POPUP f. Impressumsangaben einbauen = Vorteil : Jemand der Deine Domain kaufen will kann gleich direkt mit Dir Kontakt aufnehmen ohne den aufwendigen Weg des Vermittlers zu gehen)


Auszug :


Wer ist verpflichtet ?

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft nach § 6 Satz 1 TDG alle Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste". Der Begriff "Teledienst" ist sehr weit gefasst, so dass im Prinzip jede Internetpräsenz ein Teledienst im Sinne des TDG ist, sofern sie nicht als Mediendienst im Sinne des Mediendienststaatsvertrages (MDStV - Anm.: Die Informationspflichten sind seit seit dem 1.7.2002 in § 10 MDStV geregelt) einzuordnen ist. Bedauerlicherweise hat es der Gesetzgeber versäumt, näher zu definieren, wann ein Teledienst als "geschäftsmäßig" im Sinne von § 6 TDG einzuordnen ist, um auf diese Weise den Anwendungsbereich der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung sinnvoll einzugrenzen. Der Gesetzgeber spricht in der Gesetzesbegründung davon, dass jede nachhaltige Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht als geschäftsmäßig einzuordnen ist. Lediglich private Gelegenheitsgeschäfte sollen vom Anwendungsbereich ausgeschlossen werden. Letztlich ist jede Internetseite auf Dauer angelegt und damit nachhaltig, so dass dieses Kriterium nicht weiterhilft. Richtigerweise sollte man darauf abstellen, ob die Homepage im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB steht und dabei auf den Gesamtcharakter abstellen. Es ist allerdings zu befürchten, dass Teile der Rechtsprechung unter Berufung auf die Gesetzesbegründung lediglich auf die Nachhaltigkeit des Handelns abstellen und sehr schnell ein geschäftsmäßiges Handeln bejahen werden. Erschwert wird die Situation für private Homepagebetreiber zusätzlich durch die in anderem Zusammenhang von Teilen der Rechtsprechung vertretene Ansicht, wonach bereits das Schalten einzelner Werbebanner genügt, um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu begründen. Diese Ansicht ist sicherlich falsch, hilft dem Betroffenen, der den Gang durch mehrere Instanzen und die damit verbundenen Kosten scheut, im Zweifel aber wenig. Wer daher rechtliche Risiken ausschließen möchte, sollte im Zweifel die Internetpräsenz mit einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung versehen.
 
Felix schrieb:
Theoretisch sollte eine Pflicht auch hier bestehen.
Sollte aber kein Problem sein, bei der Umleitung entsprechendes zu bearbeiten
(POPUP f. Impressumsangaben einbauen = Vorteil ....

Das sollte dann aber auf jedem Fall in die Hose gehen. Besucher mit Popup-Blocker oder deaktivierten Javascript bekommen dieses Impressum dann niemals zu Gesicht.

Ich werde dies dann wohl mit einem kleinen Frameset lösen.

Gruß,

Hermann
 
richtig

richtig, es gibt diverse Ansätze umd dieses zu regeln. Frame ist sicherlich gut.
So ist man auf der sicheren Seite und ein Interessant hat gleichzeitig Deine Daten, kann also einen direkten Kontakt zur Verhandlung mit Dir aufnehmen :Wink:
 
hermann, die andere option wäre da zu parken, wo deine Daten sowie deine Page (inkl. Impressum) gleich unmittelbar über die Parkingseite abrufbar ist, als auch nicht geschätzte 50% provision anfallen... ;)

mfg pyro :)
 
Pyro, ist es schon soweit? Wenn ja, habe ich es überlesen :Dead:

Aber gerade die Sedonutzer sollten dieser Frage mal genauer nachgehen...

Gruß,

Hermann
 
@HeHaag
Hat wohl jemand meine Ausführungen bei S**O gelesen, LOL.

Daniel
 
hermann, nein ist noch nicht so weit, aber ist im kommen... :) ... konnte nur nicht widerstehen mal wieder darauf hinzuweisen ;) hehe

mfg pyro :)
 
Hallo!

Ich bin kein Jurist, aber ein Jurist hat mir gegenüber folgende Auffassung vertreten. Wenn du die Domain zum Verkauf anbietest, dann machst du keine Geschäfte über die Domain, sondern ein Geschäft mit der Domain. Also quasi so, wie du - wenn du einen Elektroladen hast und diesen komplett (z.B. wegen Reichtum) verkaufen willst - ja auch kein Elektrohändler mehr bist, sondern ein "Geschäftsverkäufer". Daher bestehe beim Parking keine Impressumspflicht.
Dies ist jedoch, das betonte er ausdrücklich, seine subjektive Sichtweise und solange es noch keine gesicherte Rechtssprechung zu diesem Thema gebe sei dies alles andere als sicher. Daher empfahl er mir, trotz seiner subjektiven Meinung, auch bei Parking Seiten ein Impressum einzubauen. Da ich aber Sado ohnehin überhaupt nicht mehr nutze (Grüße an Ole - ihr seid ein Saftladen!) kann mir persönlich dies komplett am Allerwertesten vorbei gehen.

MFG FYLCS
 
Fylcs

Ich mag Sedo auch nicht immer, aber manchmal ist es ganz gut es zu haben (zumindestens beim Parking, wenn man Domainsponsoir und andere nicht nutzen will).
Aber Deine ausfallende Art -in Deinem Thread- finde ich nicht unbedingt toll !
 
rechtliche erweiterte Frage :

oki ootech, gestern schon gewischt :D

Doch interessant wäre es, sollte jemand eine Abmahnung erhalten, kann Sedo.de dann miteinbezogen werden.

Schliesslich

a.) bietet Sedo keine Alternative fuer Kunden, dessen Wissen nicht ausreicht um bei einer Umleiutung ein Impressum einzubauen

b.) Sedo weisst nicht auf diese Gegebenheit hin, ist aber "direkter Vermittler" der Domains, steht also in der Pflicht Kunden auf rechtliche Belange auch hinzuweisen (zumindestens in Deutschland). Sedo informiert also keinen Kunden zur Impressumspflicht, was aber in der Plficht eines direkt beteiligten Vermittlers ist.

Durchaus sehe ich eine Impressumspflicht bei den meisten Domains, auch wenn diese zum Teil nur kurzpflichtig geparkt sind. Schaut man aber in die Listen, so sieht man das die meisten Kunden zahlreiche Domains bei Sedo parken und sich zugleich Einnahmen (ob durch Parking oder Verkauf) erhoffen. Eine geschäftsmässige Nutzung ist gegeben.



Hier sehe ich schon einen Ansatz auch Sedo in die Haftung bei einem erfolgreichen Fall einer Abmahnung miteinzubeziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@HeHaag
Leider... Aber dafür haben wir ja dieses Forum!

Daniel
 
Hi,

wir haben kein Impressum im Sinne einer Extra-Seite auf den Domains. Stattdessen verweisen wir am Ende der Parkingseiten auf eine Whoisabfrage der Domains hin, mit Hilfe welcher man auch den Inhaber der Domain finden kann.

Falls spezielle Anfragen bzgl. einer Domain existieren oder wir von einem Rechtsanwalt bzgl. einer Domain kontaktiert werden, so leiten wir diese Anfragen an den Inhaber weiter.

Trotzdem werde ich aber diesen Punkt mal weitergeben, da gerade dazu ja in letzter Zeit einige Rechtsurteile sich ergaben, speziell in Deutschland.

@FYLCS: Grüße an Ole - ihr seid ein Saftladen!
Wenn du mir mitteilst, weshalb wir ein "Saftladen" sind, dann kann ich evtl. Dinge in die Wege leiten, damit deine Kritikpunkte ebenso wieder behoben werden.

Gruss,
Ole.
 
Mir stellt sich in diesem Zusammenhang noch die Frage, wer eigentlich Verpflichtet ist, eine Anbieterkennzeichnung vorzunehmen. Als Diensteanbieter muss beim Domain-Parking nämlich nicht zwingend der Domaininhaber anzusehen sein, sondern möglicherweise bietet derjenige den Dienst an, der inhaltlich für die Gestaltung der Seite verantwortlich ist und Zugriff auf die Domain nehmen kann. Der Inhaber nimmt ja oftmals über einen längeren Zeitraum überhaupt keinen Einfluss auf die Gestaltung der Seite und interessiert sich in der Regel auchnicht dafür.

Bei Sedo klingt das wie folgt:

"Um auch Besuchern gerecht zu werden, die nicht an einem Ankauf der Domain interessiert sind, sondern lediglich themenbezogenen Inhalt unter der Adresse suchen, wird auf der Verkaufsseite zusätzlich thematisch zur Domain passende Werbung angezeigt.
Klickt nun ein Besucher auf einen dieser Werbelinks, erhält Sedo vom jeweiligen Werbepartner eine Provision. Diese Provision wird zu gleichen Teilen zwischen Ihnen und Sedo aufgeteilt."​

Weiter heißt es:

" Warum erscheinen auf meiner Verkaufsseite keine Werbeeinblenden?

Auf der Verkaufsseite Ihrer Domain erscheinen keine Werbeeinblendungen, wenn:

1) noch kein Werbe-Keyword für Ihre Domain durch unser System vergeben wurde. Dies ist i.d.R. aber bereits nach dem zweiten Aufruf der Verkaufsseite der Fall.

2) noch keine thematisch zu Ihrer Domain passenden Werbepartner vorhanden sind.

Wichtig ist die richtige Einordnung Ihrer Domain in die Sedo-Kategorien. Sollten Ihre Domains noch nicht einer passenden Kategorie zugeordnet sein, empfehlen wir, dieses vor dem Start des Domain-Parkings zu tun."​

Man könnte also der Ansicht sein, dass der Betreiber des Teledienstes und damit der Informationspflichtige derjenige ist, bei dem die Seite geparkt ist. Hintergrund der Informationspflicht ist, dass der Nutzer schnell und unkompliziert denjenigen identifizieren soll, der inhaltlich hinter der Seite steht. Der für den Inhalt Verantwortliche soll benannt werden, wie sich aus § 8 TDG herauslesen lässt. Insofern könnte einiges dafür sprechen, dass der Domaininhaber selbst nicht verpflichtet ist, ein Impressum vorzuhalten.

Auf der anderen Seite muss für Außenstehende nicht automatisch erkennbar sein, wer für die Inhalte und damit für den angebotenen Dienst verantwortlich ist. Wahrscheinlich wird es im Ergebnis deshalb so sein, dass bei Domain-Parking grundsätzlich der Domaininhaber nach außen verpflichtet ist, den Informationspflichten zu genügen. Allerdings kann in offensichtlichen Fallgestaltungen diese Pflicht auf den tatsächlichen Diensteanbieter und damit den inhaltlich verantwortlichen übergehen. Kommt dieser der Informationspflicht nicht nach, so kann den Inhaber allerdings eine Störerhaftung treffen. Sicherheitshalber sollte deshalb der Inhaber dafür sorgen, dass ein Impressum vorhanden ist. Schaden kann es nicht. Im Innenverhältnis kann allerdings der tatsächliche Betreiber gegenüber dem Inhaber verpflichtet sein, den Informationspflichten nachzukommen.

Ist aber alles nur meine persönliche Auffassung ohne vorherige recherche. Kann also sein, dass ich komplett daneben liege.

Gruß Daniel
 
@RA Klein
Mal ein dickes DANKE für dieses aufschlussreiche Posting!!!

Daniel
 
Jepp,
auch von mir. Ich glaube hier wird ein Thema angestoßen, über das bisher noch niemand nachgedacht hatte.

SEDO steht hier vor einem Scheideweg... links gehen bedeutet jeden Namen der Inhaber auf die Parkingseiten zu setzen und somit dürfte der Handel untereinander unter den Inhabern beginnen... und rechts gehen bedeutet überall die SEDO-Adresse drunter zu setzen... dadurch haftet aber auch Sedo....

letztendlich wird es so dass SEDO schreibt man hält sich aus allem heraus und wer Rechtsansprüche geltend machen will muss sich an SEDO wenden, diese geben dann die Adressdaten heraus....

bin mal gespannt was passiert...

mfg Andreas
 
@RA Klein

Auch von mir ein herzliches Danke für das Posting :).

Gruß,

Hermann
 
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