Nochmal ein paar Gedanken von mir zu dem Thema, die vielleicht die Diskussion anregen:
Die Frage muss möglicherweise schon früher ansetzten, nämlich haftet der Domaininhaber oder der Webseitenbetreiber oder ist gar beides das gleiche?
Wenn ich eine Domain registriere und jemand anderem technisch ermögliche die Domain mit einer Webseite (also mit Inhalt) zu füllen, dann bin vermutlich noch immer ich für meine Domain verantwortlich und erst zweitrangig oder gleichzeitig der Webseitenbetreiber, oder?
Parking ist ja nur eine bestimmte Art von Webseite - beim parking überlasse ich jemandem anderes meine Domain bzw. ich leite meine Domain auf fremden Inhalt. Wenn ich sowas mache muss ich wohl regelmäßig und in zumutbaren Abständen prüfen, was dort angezeigt wird. Und beim ersten Prüfen fällt halt auf, dass kein Impressum vorhanden ist.
Ich bin zwar kein jurist aber ich persönlich vermute die situation so:
- der Betreiber des Inhalts (ob nun parking oder sonstwas) haftet für sein Angebot
- wer auf irgendwas leitet oder verlinkt haftet ebenfalls
- vermutlich ist es eine gemeinschuldnerische Haftung
Wenn Juristen und vor allem Abmahner und Richter das auch so sehen, würde das bedeuten, der Abmahner kann sich aussuchen, wen er Abmahnt und ggf. auch beide abmahnen. Der Weg des geringeren Widerstandes dürfte dabe nicht der Parkinganbieter sondern der Domaininhaber sein.
Wenn meine Auffassung zutrifft, würde das bedeuten, dass man parking ohne Impressum nur dann nutzen sollte wenn man eine vertragliche Zusage des Parkinganbieters hat mit welcher der Anbieter ausdrücklich erklärt, dass er alle etwaigen (Vermögens-)Schäden und Folgen die dem Nutzer entstehen ersetzt. Ob eine solche Vereinbarung in Deutschland rechtens ist, bezweifele ich. Man stlle sich mal vor, die "Strafe" für ein fehlendes Impressum wäre nicht mit Geld erledigt sondern wäre beisielsweise Freiheitsentzug (ist natürlich übertrieben, verdeutlicht aber den Gedanken) - wie sollte der Anbieter diesen Schaden übernehmen oder ersetzen?
Mein persönliches Fazit: Parking ohne Impressum ist ein Risiko. Jeder muss für sich abwägen, dieses Risiko eingehen zu wollen oder nicht.
Bei sedo und anderen Anbietern ja inzwischen absolut kein Thema mehr weil ein Impressum einfach einzurichten ist. Bei Google sieht es wohl anders aus.
Gelöst wäre das Problem, wenn der Parkinganbieter die Verantwortung durch ein eigenes Impressum selber übernehmen würde. Denn im Grunde ist der Parkinganbieter der Seitenbetreiber und zahlt dem Domaininhaber nur eine Provision für Werbevermittlung.
Noch deutlciher wäre die Regelung, wenn die Verträge zwischen Domaininhaber und Parkingbetreiber so aussehen würden:
1. Der Domaininhaber vermietet seine Domain an den Parkinganbieter für einen symbolischen Preis.
2. Der Parkinganbieter zahlt dem Domainvermieter eine Provision, wie jetzt auch.
Ich hör jetzt mal auf zu tippen - liest vermutlich eh keiner :hmmmm: