Adomino
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Und ich habe inzwischen schon vor über 10 Jahren gelernt,keine öffentlichen Einrichtungen...
Habe ich auch gelernt - nur eben keine INLÄNDISCHEN öffentlichen Einrichtungen wie z.B. finanzamt.at. Bei ausländischen Gebietskörperschaften sieht die Sache wohl anderes aus:
Das OLG Düsseldorf ist nämlich der Ansicht:
»Bei in sich widersprüchlichen Domains (Beispiel: ›Karlsruhe.at‹) mag der Verkehr in der Tat, wie die Beklagte geltend macht, eine Zuordnung der Domain zur betreffenden Gebietskörperschaft nicht vornehmen. Ähnliches könnte auch für die Top-Level-Domain ›com‹ gelten. Insoweit mag die Top-Level-Domain von Belang sein. «
http://www.domain-recht.de/domain-r...top-level-domains-finden-beachtung-10220.html
Harry
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