Hallo Ihr Domtreff-Originale.
Man hört ja des öfteren mal,daß es Streitigkeiten gibt,zwischen Domaininhabern die gleiche Domainnamen mit verschiedenen Endungen haben.Soll vorkommen.Wird mir natürlich nie,nie,nie passieren.
Es gibt da Fälle wo die eine Seite schon Inhalt auweist und die andere Seite nicht.
Jetzt kommt der Typ mit Inhalt an und fordert von dem anderen Domaininhaber die Herausgabe der brachliegenden Domain.
Ich habe da schwach in Erinnerung,daß es Entscheidungen gab,die zu Gunsten des bereits aktiven Domaininhabers gab.(Oder Irre ich da?)
Jetzt die eigentliche Sache:
Wird eigentlich berücksichtigt,daß die zur Domain gehörenden E-Mailadressen bereits tüchtig genutzt werden?
Muss das nicht ?
Wo steht geschrieben,daß unter einer Domain eine Repräsentanz sein muß?
Bei bereits genutzten,allgemein gehaltenen E-Mail Adressen wie etwa [email protected] können ja enorme Schäden entstehen,wenn durch ein richterlichen Entscheid der Domaininhaber wechselt und der auch noch auf dem gleichen Gebiet tätig ist wie der vorherige Domaininhaber.
Da bekommt mein Konkurrent mit einmal meine Post?
Zieht sowas vor Gericht als Argument ?
Falls das ein alter Hut ist und mir einfach entgangen sein sollte bitte ich um einen kurzen Hinweis.
Danke,Gruß Öddel (...,der das Wort nie ab sofort aus seinem Wortschatz streicht)
Man hört ja des öfteren mal,daß es Streitigkeiten gibt,zwischen Domaininhabern die gleiche Domainnamen mit verschiedenen Endungen haben.Soll vorkommen.Wird mir natürlich nie,nie,nie passieren.
Es gibt da Fälle wo die eine Seite schon Inhalt auweist und die andere Seite nicht.
Jetzt kommt der Typ mit Inhalt an und fordert von dem anderen Domaininhaber die Herausgabe der brachliegenden Domain.
Ich habe da schwach in Erinnerung,daß es Entscheidungen gab,die zu Gunsten des bereits aktiven Domaininhabers gab.(Oder Irre ich da?)
Jetzt die eigentliche Sache:
Wird eigentlich berücksichtigt,daß die zur Domain gehörenden E-Mailadressen bereits tüchtig genutzt werden?
Muss das nicht ?
Wo steht geschrieben,daß unter einer Domain eine Repräsentanz sein muß?
Bei bereits genutzten,allgemein gehaltenen E-Mail Adressen wie etwa [email protected] können ja enorme Schäden entstehen,wenn durch ein richterlichen Entscheid der Domaininhaber wechselt und der auch noch auf dem gleichen Gebiet tätig ist wie der vorherige Domaininhaber.
Da bekommt mein Konkurrent mit einmal meine Post?
Zieht sowas vor Gericht als Argument ?
Falls das ein alter Hut ist und mir einfach entgangen sein sollte bitte ich um einen kurzen Hinweis.
Danke,Gruß Öddel (...,der das Wort nie ab sofort aus seinem Wortschatz streicht)