Trixi.com
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Es trifft zu, daß ich natürlich nicht dabei war und somit nur aus dem hier Geschriebenen rückschließen kann, doch eben daraus - wie auch aus deiner Antwort - ergibt sich, daß ein Kaufvertrag zustandegekommen ist... dieser bedarf nicht immer zwingend einer Schriftform oder eines "von beiden seiten zeichnen"... natürlich ist ein etwaiger Nachweis gerichtlich schwieriger zu führen nur ändert das halt am Prinzip per se relativ wenig (und auch nicht an der Art wie du damit umgehst)...
mfg pyro
Das Gericht wird vermutlich zunächst mal die Geschäftsfähigkeit prüfen