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Käufer holt Domain nach Kauf via S/e/do nicht bei S/e/do ab ...

Arithmos

Erfahrener Benutzer
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06. Sep. 2007
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8
Ein interessanter Fall:

Nach Domainkauf via S/e/do, sofortiger Bezahlung durch den Käufer, treuhänderischer Übernahme der Domain durch S/e/do (push bei InternetX) und Auszahlung ("Transfer erfolgreich abgeschlossen") an den Verkäufer (alles innerhalb von 24h) holt der Käufer die Domain trotz vielfacher Aufforderung durch S/e/do und Fristsetzung auch nach Wochen nicht bei S/e/do ab.

S/e/do löscht die Domain daraufhin.

Die Domain droppt - und der Verkäufer kann sie zufälligerweise wieder snappen.

Ein Jahr später meldet sich der Käufer beim Verkäufer und verlangt mit Fristsetzung die Herausgabe der Domain.

Schon mal jemand so einen Fall gehabt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Domain einen Streit wert ist, muss man das mal komplett im Detail zerflücken, insbesondere das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Sedo und die Rolle von Sedo insgesamt.

Sedo scheint ja bestätigt zu haben, dass der Käufer alle Verpflichtungen erfüllt hat. Ob das juristisch auch so ist, ist dann die Frage.

Wie auch immer alles einzeln ausgelegt wird, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter das Thema Domains so tiefgründig versteht, dass er hier nicht einfach sagt, die Domain ist doch noch (wieder) beim Verkäufer, also solle er sie gefälligst übertragen.

Die Domain muss schon einen gewissen Wert haben, damit sich der Aufwand lohnt, etwas zu versuchen, denke ich. Aber ich bin kein Jurist.
 
Sedo zahlt doch erst das Geld dem Verkäufer aus, wenn die Domain beim Käufer angekommen ist. :hmmmm:
 
Wenn der Wert der Domain nicht extrem hochpreisig ist würde ich meinen: "Glück für den Verkäufer der jetzt 1 Jahr nach dem Verkauf der Domain diese einwandfrei übergeben kann und eventuell den Käufer aufklärt wie es dazu kam das er doch noch die Domain snappte und eventuell eine zusätzliche Entschädigung für diese Mehrkosten dem Käufer verrechnet!". Schade um etwaige Gerichtskosten, wenn es sich nicht um eine Top Premium-Domain handelt.
 
Sedo zahlt doch erst das Geld dem Verkäufer aus, wenn die Domain beim Käufer angekommen ist. :hmmmm:

Ne, SEDO zahlt auch aus, wenn die Domain bei ihnen im Account liegt.

Viele grüße

August
 
Zuletzt bearbeitet:
jupp, gerade .de´s übernimmt Sedo gern mal kurzfristig selber.

Bei anderen wird´s schwer wegen der Transfersperre von 60 Tagen.
 
ein recht komplizierter Fall:

1) denke/hoffe, Sedo hat sich wegen der Domainlöschung juristisch abgesichert, damit der zögerliche Käufer Sedo nicht noch nachträglich in Regress nehem kann.

2) ich tippe mal, da der Verkäufer seine alte Domain wieder zurückgeholt hat, dieser somit wieder an den Vertrag gebunden ist, solange der Anspruch des Käufers nicht verjährt ist, ist aber reine Spekulation;-)

3) glaube nicht, dass Sedo eine nicht abgeholte Premium Domain in die Toilette wirft;-)

wundert mich nur, dass es Leute gibt, die ihre bezahlte Ware verwaisen lassen oder hat der Käufer geglaubt, er kriegt die Domain per Wertpäckchen nach Hause geschickt?!
 
Moin Moin!

Die Fristsetzung finde ich schon witzig.

Für mich ist der Verkauf durch,das Schreiben würde mich nicht beeindrucken.

Der Buhmann ist für mich Sedo.

Es sieht natürlich blöd aus,daß die Domain wieder im gleichen Haus gelandet ist,dennoch würde ich da strickt trennen.

Die Grenze ist für mich da,wo die Domain an Sedo übertragen wurde und die Auszahlung erfolgte.

Wenn die Domain,durch die Tätigkeit oder Untätigkeit von Sedo wieder frei wird ist das ein anderer,neuer Schuh.

Ich gehe davon aus,daß der Käufer davon auch nix weiss,sondern nur sieht,daß die Domain "immer noch" beim Verkäufer ist.Das Dazwischen,Löschen und wieder registrieren,ist ihm bestimmt nicht bekannt.


Mir ist ein Fall bekannt,wo Sedo auch eine Domain gelöscht hat.

Es wurde von Käuferseite ein Anwalt eingeschaltet (der ist jetzt unter der Erde),wie das jetzt im einzelnem gelaufen ist weiss ich nicht mehr,auf jeden Fall wurde sich im Endeffekt unter der Hand geeinigt,mit demjenigen der die Domain neu registriert hat,andere Wege gegen Sedo und dem neuem Besitzer verliefen im Sande.(Feli war davon betroffen,vielleicht mal per PM nachfragen wie das war?)

Ich selbst habe eine Domain auf Halde liegen,die während eines Rechtstreites auf Vorschlag der Richterin,wegen Aussichtslosigkeit die Domain zu erstreiten,von mir abgekauft wurde.Das ist 8 Jahre her,die Domain wurde von den Streithähnen bezahlt,aber nie "abgeholt"


Gruß Öddel

P.S.:

Ich gehe mal davon aus,daß das eine Gurkendomain ist,also mal kurz den Käufer anschreiben,alles erklären und die Domain abgeben wäre meine Entscheidung.Alles andere hält nur auf,regt einen auf und soweiter.
 
gerade bei domains sollte sich doch anhand der history
nachvollziehen lassen, wie und wo ein wechsel zu sedo
und dann wieder zufällig zum ursprünglichen inhaber
vollzogen hat (bei der denic reicht sogar einfach ne mail anfrage)

ansonsten ist der verkauf und kauf einer domain nicht
anders geregelt, als z.b. der kauf eines kühlschrankes

es ist meines wissens vom verkäufer nicht zu verlangen
einen artikel so lange vorrätig zu halten, bis der käufer
geruht diesen endlich abzuholen (auch wenn dieser bezahlt ist)

leider ergibt sich dadurch der fakt, dass der eigentliche deal
nicht korrekt zustande gekommen ist und der käufer unter
umständen auf die rückzahlung bestehen kann

aber auf den eigentlichen artikel denke ich kann er nicht bestehen
 
Man kann bei so einem merkwürdigen Szenario schlecht mit Bauchgefühl und Sedo-AGB argumentieren, immerhin gibt es sowas wie Kaufrecht und es müsste erstmal genau vom Fachmann durchgeprüft werden, ob der Anspruch auf die Übertragung der Domain an den Käufer irgendwann durch z.B. Verjährung oder sonstige Einwände weggefallen sein könnte. So selbstverständlich hört sich das für mich gar nicht an, aber das ist halt alles Kaffeesatzleserei :)
 
ansonsten ist der verkauf und kauf einer domain nicht
anders geregelt, als z.b. der kauf eines kühlschrankes
Einen Kühlschrank kann ich an den Händler zurückgeben und bekomme dann mein Geld zurück. Bei einer Domain gibts kein Geld zurück.

Was wäre denn wenn jemand anderes die domain gesnappt hätte? Glück im Unglück, dass diese wieder beim Vorbesitzer gelandet ist, so kann man sich evtl einigen. Aber was weg ist, ist weg.
 
Ist ein spannender Fall. Ich denke an die Keys wie Holschuld, Bringschuld und Annahmeverzug. Müsste man sich mal einlesen....ist ein Fall für Specialagent Forsaken.
 
Danke für Eure Antworten.

Hätte der Käufer mal nett angefragt, was da los ist und so, dann wäre das auch keine Sache gewesen. Wenn er aber nach einem Jahr mit Einschreiben, Frist und diversen Drohungen bei der ersten Kontaktaufnahme kommt - nachdem er die Sache selbst vergeigt hat, dann regt sich da ein gewisser Unwille. Nennen wir es mal Sportsgeist.

Davon abgesehen halte ich es schon für ganz interessant, das mal klären zu lassen, da ich nach Verkauf schon hunderte (grob geschätzt :help:) Domains von S/e/do treuhänderisch habe übernehmen lassen. Da würde ich schon gerne wissen, was nun Sache ist im Falle des Falles.

Wobei ich hier den Fehler klar beim Käufer und nicht etwa bei S/e/do sehe. Danke auch an Marc, der sich den genauen Ablauf nochmal intern ansehen will :top:
 
für mich liegt der Schwarze Peter bei Sedo. Die hatten die Domain übernommen und dann gelöscht. Wenn sie sich durch Fristsetzung abgesichert haben - falls das geht - Pech für den "Käufer". Ich würde eine Aufwandentschädigung anbieten, hat doch Glück gehabt, dass die bei Dir landete. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Domain verkauft, Domain wurde ein Jahr nicht abgeholt, wurde dann automatisch aus meinem Account gelöscht, hatte ich auch nicht mehr gecheckt. Käufer musste nochmal kaufen (beim Kollegen gelandet) und wollte dann das Geld von mir zurück. Er hat dann mit Anwalt, Gericht etc. gedroht. Da ich mich bei der Sache unwohl fühlte (hatte die Domain auf "auslaufen", ohne das Abholen zu checken), bot ich einen Teil des Kaufpreises als gütliche Einigung an. Der wollte aber alles. Da habe ich ihm die Adresse meines Anwaltes geschickt mit der Bitte, die weitere Korrespondenz dort abzuladen - der Ton gefiel mir nicht. Das ist jetzt 3 Jahre her. Es kam nie mehr was.
 
genau vom Fachmann durchgeprüft werden, ob der Anspruch auf die Übertragung der Domain an den Käufer irgendwann durch z.B. Verjährung oder sonstige Einwände weggefallen sein könnte.

Das was er gekauft hat ist ja nicht mehr da.

Die Domain wurde von Sedo erschossen und durch die Registrierung neu geschaffen,dazwischen ist ein NIX,wenn auch nur für einen Moment.

Eine Domain ist keine Materie,wie ein Kühlschrank oder so.

Gruß Öddel.
 
gerade bei domains sollte sich doch anhand der history
nachvollziehen lassen, wie und wo ein wechsel zu sedo
und dann wieder zufällig zum ursprünglichen inhaber
vollzogen hat (bei der denic reicht sogar einfach ne mail anfrage)

Kann man eine solche History wirklich bei der Denic einfach so anfordern?
 
Ja, schriftlich. Schildere den kompletten Sachverhalt.
 
Der Käufer wurde von uns acht Mal aufgefordert die Domain zu übernehmen, ohne jede Reaktion, wenn ich dann hier was von "Buhmann" und "schwarzer Peter" lese, muß ich mich schon wundern wie schnell so ein Fall zu ungunsten von Sedo klassifiziert wird.
Bei einer .de Domain kann man das ja noch elegant lösen indem man die Domain mit den Inhaberdaten des Käufers versieht und diese in den Transit schickt, bei einer .org, wie in diesem Fall, ist das schwieriger.

Gruß
Marc
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Käufer wurde von uns acht Mal aufgefordert die Domain zu übernehmen, ohne jede Reaktion, wenn ich dann hier was von "Buhmann" und "schwarzer Peter" lese, muß ich mich schon wundern wie schnell so ein Fall zu ungunsten von Sedo klassifiziert wird.


Moin Marc,

mit "Schwarzer Peter" meine ich schlicht: Wenn der "Käufer" überhaupt einen Anspruch geltend machen möchte,dann muss er sich an Sedo wenden. Wieweit Sedo das rechtlich wasserdicht handelt, ist hier uninteressant. Wenn Euer Anwalt sagt, Ihr könnt die Domain nach 8-maliger Mahnung auslaufen lassen, dann ok. Nur: Wenn Sedo die Domain von mir übernimmt, dann bin ich als Verkäufer aus der Nummer raus.

Aloha,

Rainer
 
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