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Käufer holt Domain nach Kauf via S/e/do nicht bei S/e/do ab ...

Marc,

ich habe es nicht so verstanden, als ob jemand Sedo etwas unterstellen möchte. Ihr habe Euch sicher abgesichert, wozu habt Ihr sonst eure Juristen.

Viele Grüße

Stephan
 
Der Käufer wurde von uns acht Mal aufgefordert die Domain zu übernehmen, ohne jede Reaktion, wenn ich dann hier was von "Buhmann" und "schwarzer Peter" lese, muß ich mich schon wundern wie schnell so ein Fall zu ungunsten von Sedo klassifiziert wird.

Es ging dabei um das potenzielle rechtliche Risiko der Angelegenheit, das hier keine richtig beurteilen kann.

Ich glaube nicht, dass Sedo hier ein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Ist ja eine Unverschämtheit vom Käufer. Nichts anderes.

Grüße
August

Edit: Da waren wohl ein paar Leute schneller...
 
wenn ich dann hier was von "Buhmann" und "schwarzer Peter" lese, muß ich mich schon wundern wie schnell so ein Fall zu ungunsten von Sedo klassifiziert wird.

Der Brief ist mit Fristsetzung etc.,somit geht der Käufer davon aus,daß der ehemalige Verkäufer der Buhmann ist.Durch uns fand eine Richtigstellung statt,das musst du dir schon gefallen lassen.

Es geht doch nur darum,daß die Adresse falsch ist,der Brief gehört in eure Richtung.

Ihr seid die zweiten Pappnasen nach dem Käufer,der Verkäufer ist aus der Nummer komplett raus.

Gruß Öddel.
 
Es wäre generell sehr interessant von einem Rechtsexperten zu erfahren wo bei einem Treuhänder die Pflichten enden.
 
habe den fall im moment gerade in die beide richtungen.

a.) domain verkauft, käufer bezahlt, käufer holt nicht ab nach x maliger sedo
mahnung. > gestern transfer zu sedo und auszahlung. steht auch im
bestätigungsmail, verkauf abgeschlossen > auszahlung.

> Aus meiner Sicht ist das Sedo verhalten natürlich gut. hoffe der käufer
kapiert dann irgendwann, wie er die domain übernehmen muss.

b.) ich habe eine domain gekauft, die liegt bei sedo aber ich habe diese aus
welchen gründen auch immer, noch nicht übernommen. sedo hat mich dazu
x mal angeschrieben und mir nun ne frist bis ende jahr (ablauf des regzeitraums)
gesetzt. ist doch soweit auch alles im grünen bereich. das
einzige was ich an diesem prozess vorwerfen kann ist, die kommunkation
hat NUR per mail statt gefunden. sprich ich bekam nie ein schreiben mit der
aufforderung zur übernahme der domain. sprich sedo hätte wohl rechtlich
probleme mit die zustellung der aufforderung zu beweisen. (müssen sie aber
bei mir ja auch nicht)

ergo würd ich sagen kann man sedo nicht wirklich was vorwerfen, ausser
vielleicht dass die übernahme aufforderung vielleicht beim letzten mal per
einschreiben raus sollte.

ich kann mir vorstellen, dass das geschrei um die domains im sedo account
noch viel grösser wäre, wenn sedo die domains auch noch verlängern würde.
dann heisst es dann sedo will sich die domains unter den nagel reissen, ganz
zu schweigen von den entstehenden kosten.

gruss ric
 
ich kann mir vorstellen, dass das geschrei um die domains im sedo account
noch viel grösser wäre, wenn sedo die domains auch noch verlängern würde.
dann heisst es dann sedo will sich die domains unter den nagel reissen, ganz
zu schweigen von den entstehenden kosten.
Hatte ich auch schon, was aber eher nicht das Problem darstellt. Wenn die Domain nach Verkauf nur noch bspw. drei Monate Restlaufzeit hat, wird Sedo sie sicher verlaengern...whois steht ja nach wie vor sedo-transfer drin.
 
1) Ich hätte nicht gedacht, dass sowas -zahlen, nicht abholen- auch anderen und öfter passiert.


2) ...vielleicht wäre es mal sinnvoll den vielleicht doch etwas angestaubten Sedo Vertrag etwas zu ürberarbeiten und verschiedene Punkte klarer zu stellen!?

Schön wäre eine Bestimmung, die nicht nur den Zahlungszeitpunkt, sondern auch den Transferzeitpunkt regelt (z.B. Transfer innerhalb 14 Tagen, ansonsten Rücktrittsrecht oder Mehrkosten)

Auch wünschenswert: die Option zur Abwicklung über ein Anderkonto, so dass man nicht zwingend auf die Bonität des Treuhänders angewiesen ist.

Interessant wäre es auch den Vertrag auf ein Minimum zu reduzieren und dann die Möglichkeit, eigene Ergänzungen/indiv. Vereinbarungen aufzunehmen - z.B. die Inhalte eines 2. Kommentarfeldes!
 
Ich habe aus diesem Grund in meinen Verträgen den Providerwechsel exra als Hauptleistung mir drin.

"Der Käufer ist als Hauptleistung verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch beide Parteien über einen Provider seiner Wahl einen Übernahmeantrag für die Domain zu stellen. Der Verkäufer verpflichtet sich, diesem Antrag zuzustimmen sowie alle Erklärungen abzugeben, die für die Übertragung notwendig sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, jährlich Providergebühren von EURO 100,00 zu zahlen, falls er die Domain nicht fristgemäß zu einem Provider seiner Wahl umzieht."
 
Stephan,

Du meinst, der "Käufer" verpflichtet sich, Providergebühren zu zahlen, oder ?

Andreas
 

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