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Keine Reaktion vom Domainkäufer - Was machen?

Brokerandy

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14. Juni 2004
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884
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0
Hallo,

ich habe Anfang Dezember 2006 zwei Lebensmitteldomains an eine EDV-Firma verkauft jedoch meldet sich der Käufer seit Mitte Dezember nicht mehr und außerdem hat er noch nicht mal wie es scheint einen KK-Antrag gestartet.

Die Domains sollen nach Strato ziehen aber es kann ja nicht sein dass ein Domainumzug vier Wochen dauert. Beim aktuellen Provider ist noch kein KK-Antrag eingegangen.

Es besteht ein Domainkaufvertrag und warte noch auf die Zahlung der Domains und den Start des KK-Antrag. Von meiner Seite habe ich meinen Provider schon mitgeteilt dass die Domains verkauft und nach Strato zum Käufer ziehen sollen.

Was soll ich nun machen? Der Käufer reagiert weder auf meine Mails und Telefon sowie Fax auch nicht.

Viele Grüße
Andy
 
Ich würde an deiner Stelle immer erst aufs Geld warten, danach würde ich , auch wenn ein Kaufvertrag da ist, die Domains zum KK-freigeben.

So habe ich das bis jetzt immer gemacht ;)

Und wenn der sich nun für eine gewisse Zeit garnicht mehr meldet, dann scheint es so, als wäre er vom Kauf zurückgetreten...
 
Was soll ich nun machen? Der Käufer reagiert weder auf meine Mails und Telefon sowie Fax auch nicht.

Einschreiben Rückschein mit Mahnung, Frist zur Zahlung setzen, und mit dem Datum der Frist in Verzug setzen.

Je nach dem, was im Vertrag steht, ist ein einseiter Rücktritt unüblich.
 
Ich würde an deiner Stelle immer erst aufs Geld warten, danach würde ich , auch wenn ein Kaufvertrag da ist, die Domains zum KK-freigeben.

So habe ich das bis jetzt immer gemacht ;)

Und wenn der sich nun für eine gewisse Zeit garnicht mehr meldet, dann scheint es so, als wäre er vom Kauf zurückgetreten...

Eine Zahlungserinnerung habe ich ihn schon geschickt und behalte mir vor dass ich die Domains erneut verkaufe. Ich finde es nur sehr ärgerlich dass sich der Käufer seit rund vier Wochen nicht mehr gemeldet hat.
 
und behalte mir vor dass ich die Domains erneut verkaufe

hoffe du hast das im Kaufvertrag drinnen, bzw. einen Nachweis dass dein Rücktritt vom Kaufvertrag (wenn du diesen denn vorhaben solltest) auch tatsächlich erhalten wurde und mit Nichtbeantwortung binnen angemessener Frist Gültigkeit besitzt... sind jetzt nur schnelle Gedanken von mir, die sich rein auf mein Gefühl beziehen, denn auf tatsächliches iur. know-how, da ich diese probs eigentlich meist nicht habe, da davor alles vertraglich geregelt...

mfg pyro :)
 
hoffe du hast das im Kaufvertrag drinnen, bzw. einen Nachweis dass dein Rücktritt vom Kaufvertrag (wenn du diesen denn vorhaben solltest) auch tatsächlich erhalten wurde und mit Nichtbeantwortung binnen angemessener Frist Gültigkeit besitzt... sind jetzt nur schnelle Gedanken von mir, die sich rein auf mein Gefühl beziehen, denn auf tatsächliches iur. know-how, da ich diese probs eigentlich meist nicht habe, da davor alles vertraglich geregelt...

mfg pyro :)

Ich habe im Kaufvertrag habe leider kein Rücktrittsrecht geschrieben und daher hoffe dass ich er sich doch noch meldet. Doch lange Geduld habe ich nicht mehr vielleicht noch bis Ende Januar aber dann werde ich vom Domainkaufvertrag zurücktreten weil ich ja noch der Domain-Inhaber bin und die Domains nochmal zum Kauf anbieten in der Hoffnung dass der nächste Käufer zuverlässiger ist.
 
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