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Kleinunternehmer: Reg.-Kosten absetzbar?

nitro

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01. Juli 2008
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Moin!

Kurze Frage in die Runde. (Und nicht lachen! Ich weiss es wirklich nicht.)

Es geht um die Frage, wie ein Kleinunternehmer (nach Paragraph 19) die Domain-Registrierungskosten in seiner Einnahme-Überschuss-Rechnung absetzen kann.

Fallbeispiel:
Domainer hält 100 Domains. Für diese bezahlt er im Schnitt 10,- Euro Reg-Fee im Jahr. Macht insgesamt 1000,- Euro Gebühren.
Nun verkauft er eine Domain für z.B. 3000,- Euro. Dies wird am Jahresende in der EÜR natürlich als Einnahme verbucht. Was kann er aber als Unkosten gegenrechnen? Kann er nur die Reg-Fee der EINEN verkauften Domain absetzen (10,- Euro)? Oder doch die Reg-Fee ALLER Domains, also 1000,- Euro?

Ich bitte um einen kurzen Tip.
 
Hi, ich bin zwar kein Steuerberater, würde aber sagen, dass du alle absetzen kannst. Aber nur, wenn du die Absicht hast, alle andereren Domains gewerblich zu nutzen oder zu verkaufen.
 
Hallo nitro,

also grds. kannst du alle Domainregistrierungskosten als Aufwand in deiner EÜR berücksichtigen, soweit du die entsprechenden Domains deinem Betriebsvermögen zugeordnet hast. Und wenn du nun ein Gewerbe in Form eines Domainhandels betreibst, die 100 Domains mit der Absicht des Weiterverkaufs mit Gewinn erworben hast, dann gehören diese Domains zu deinem Betriebsvermögen.

Das ganze hat jetzt aber mit dem Kleinunternehmer gem. § 19 USTG nichts zu tun. Beim Kleinunternehmer geht es immer nur um Fragen betreffend der Umsatzsteuer.

grüße

Oliver
 
Hallo nitro,

also grds. kannst du alle Domainregistrierungskosten als Aufwand in deiner EÜR berücksichtigen, soweit du die entsprechenden Domains deinem Betriebsvermögen zugeordnet hast. Und wenn du nun ein Gewerbe in Form eines Domainhandels betreibst, die 100 Domains mit der Absicht des Weiterverkaufs mit Gewinn erworben hast, dann gehören diese Domains zu deinem Betriebsvermögen.

Das ganze hat jetzt aber mit dem Kleinunternehmer gem. § 19 USTG nichts zu tun. Beim Kleinunternehmer geht es immer nur um Fragen betreffend der Umsatzsteuer.

grüße

Oliver

*Hm* Ich glaube wir haben aneinander vorbeigeredet / -geschrieben.

Bei ein paar Hundert Domains ist die Gewinnerzielungsabsicht ja schon fast zwangsläufig gegeben. Sonst würden wir den ganzen Zirkus ja nicht machen.

Noch mal anders gefragt: wenn ein Kleinunternehmer am Jahresende dem Finanzamt eine Umsatzaufstellung schreibt, dann verbucht er doch auf der einen Seite alle Einnahmen, wie Domainverkäufe, AdSense von Projekten, Bannereinnahmen, Dienstleistungen usw.

Gegengerechnet, d.h. von den Einnahmen abgezogen, werden dann die damit verbundenen Ausgaben / Aufwand. Right?
Kann ich denn dann ganz simpel ALLE Rechnungen meiner diversen Provider über die jährlichen Registrierungskosten von ALLEN Domains dagegenrechnen?
Also, wie im obigen Beispiel: links der Verkaufserlös EINER Domain - rechts die Ausgaben / RegFees der GESAMTEN 100 Domains im Kalenderjahr.

Ist das so praktikabel?
 
Hi,
*
Also, wie im obigen Beispiel: links der Verkaufserlös EINER Domain - rechts die Ausgaben / RegFees der GESAMTEN 100 Domains im Kalenderjahr.

Ist das so praktikabel?

Ja, du führst ALLE betrieblichen Ausgaben auf. Die Rechnungen musst du ja auch zahlen, auch wenn du keine Umsätze hast.
 
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