nitro
New member
- Registriert
- 01. Juli 2008
- Beiträge
- 131
Moin!
Kurze Frage in die Runde. (Und nicht lachen! Ich weiss es wirklich nicht.)
Es geht um die Frage, wie ein Kleinunternehmer (nach Paragraph 19) die Domain-Registrierungskosten in seiner Einnahme-Überschuss-Rechnung absetzen kann.
Fallbeispiel:
Domainer hält 100 Domains. Für diese bezahlt er im Schnitt 10,- Euro Reg-Fee im Jahr. Macht insgesamt 1000,- Euro Gebühren.
Nun verkauft er eine Domain für z.B. 3000,- Euro. Dies wird am Jahresende in der EÜR natürlich als Einnahme verbucht. Was kann er aber als Unkosten gegenrechnen? Kann er nur die Reg-Fee der EINEN verkauften Domain absetzen (10,- Euro)? Oder doch die Reg-Fee ALLER Domains, also 1000,- Euro?
Ich bitte um einen kurzen Tip.
Kurze Frage in die Runde. (Und nicht lachen! Ich weiss es wirklich nicht.)
Es geht um die Frage, wie ein Kleinunternehmer (nach Paragraph 19) die Domain-Registrierungskosten in seiner Einnahme-Überschuss-Rechnung absetzen kann.
Fallbeispiel:
Domainer hält 100 Domains. Für diese bezahlt er im Schnitt 10,- Euro Reg-Fee im Jahr. Macht insgesamt 1000,- Euro Gebühren.
Nun verkauft er eine Domain für z.B. 3000,- Euro. Dies wird am Jahresende in der EÜR natürlich als Einnahme verbucht. Was kann er aber als Unkosten gegenrechnen? Kann er nur die Reg-Fee der EINEN verkauften Domain absetzen (10,- Euro)? Oder doch die Reg-Fee ALLER Domains, also 1000,- Euro?
Ich bitte um einen kurzen Tip.