Mal angenommen (Name ist fiktiv!), es gäbe einen Begriff wie z.B. Aquapark.
Dann gäbe es folgende EU- Wort/Bild- Marken:
Berlin Aquapark
Matterhorn Aquapark
Möglicherweise ist der Begriff, hier im Beispiel "Aquapark", nicht alleine als Wortmarke schützbar.
Dann würde ich mir die Domain aquapark.de kaufen, die Firma Aquapark GmbH anmelden, und in den selben Nizza- Klassen wie die Inhaber der Marken Berlin Aquapark und Matterhorn Aquapark tätig werden.
Frage:
Könnten mich die Inhaber der bestehenden Marken an meinem Vorhaben (unter der Domain und dem Name tätig werden) hindern? Natürlich würde ich visuell deutlich entfernt von den Bildmarken auftreten.
Danke für jede Einschätzung (welche ich natürlich NICHT als Rechtsberatung ansehe).
Dann gäbe es folgende EU- Wort/Bild- Marken:
Berlin Aquapark
Matterhorn Aquapark
Möglicherweise ist der Begriff, hier im Beispiel "Aquapark", nicht alleine als Wortmarke schützbar.
Dann würde ich mir die Domain aquapark.de kaufen, die Firma Aquapark GmbH anmelden, und in den selben Nizza- Klassen wie die Inhaber der Marken Berlin Aquapark und Matterhorn Aquapark tätig werden.
Frage:
Könnten mich die Inhaber der bestehenden Marken an meinem Vorhaben (unter der Domain und dem Name tätig werden) hindern? Natürlich würde ich visuell deutlich entfernt von den Bildmarken auftreten.
Danke für jede Einschätzung (welche ich natürlich NICHT als Rechtsberatung ansehe).
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