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Konsequenzen nach der Kündigung

Capsoni

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Registriert
10. Juli 2001
Beiträge
418
Reaktionspunkte
1
Folgender Fall:

Ich habe am 24.11. wegen markenrechtlicher Probleme eine Domain gekündigt und in diesem Zuge auch eine UE abgegeben.

Die Domain wird vom Provider auch im Portfolio als gekündigt angezeigt ist aber nachwievor bei der Denic auf meinen Namen eingetragen.

Wer trägt eigentlich jetzt die Konsequenzen die entstehen können ?
 
Um eine .de-Domain zuverlaessig zu loeschen immer beim Provider und bei der Denic kuendigen.
Schoene Weihnachten.
Gruss
Diana
 
normalerweise müsste das dein provider machen.in deinem fall würde ich mal bei der denic anrufen.
 
Ich glaube nicht, daß eine Kündigung bei der Denic etwas bringt. Die Denic ist weder mein Vertragspartner noch habe ich dort eine Kundennummer etc.

Edit: Die Domain ist nachwievor auch erreichbar.
 
nein sie greift aber ein wenn ein registrar nen fehler macht.
 
normalerweise müsste das dein provider machen.in deinem fall würde ich mal bei der denic anrufen.
normalerweise müsste das dein provider machen.in deinem fall würde ich mal beim provider anrufen.

Kündigung ist teils eben Kündigung zur Vertragslaufzeit.
Vielleicht musst du die Löschung bei deinem Provider beantragen...
 
Diana hat recht.

http://www.denic.de/de/domains/verwalten/domainloeschung/index.html schrieb:
Sollte der seltene Ausnahmefall eintreten, dass es bei einem dringlichen Löschungswunsch zu starken Verzögerungen durch Ihren Provider kommt, können Sie sich mit der Bitte um Hilfe auch unmittelbar an die DENIC wenden. In diesem Falle benutzen Sie bitte unser Löschungsformular. Sie müssen aber zusätzlich in einem ergänzenden Schreiben ausführlich erläutern, warum die Löschung eilig ist und was Sie bislang zusammen mit Ihrem Provider zur Löschung der Domain unternommen haben. Dieses Schreiben und das Formular benötigen wir im Original, also nicht per Telefax. Wenn Sie uns nur das Löschungsformular ohne die zusätzlichen Erläuterungen senden, ist eine Bearbeitung leider nicht möglich.

Das Formular: http://www.denic.de/media/pdf/formulare/domainloeschung.pdf
Gruss,
Holger
 
genau das hab ich gemeint.
du kannst bei ud ankreuzen, löschen driekt oder nach vertragsende, vllt hast du das falsche angekreutzt
 
Ne ne.. die Domain wurde per SOFORT gelöscht.
Ist ja auch ganz normal wenn man markenrechtliche Probleme hat und eine UE abgeben muß.

Merci für den Hinweis Quaderno.

Frage ist nur was passiert wenn mir morgen eine Klage ins Haus flattert weil der Provider 5 Wochen braucht zur Löschung.
 
du hättest ja früher mal in whois schauen können und im zweifelsfall bei der denic anrufen können.
vllt kannst du dann ja den provider haftbar machen, weil es in diesem fall eindeutig an ihm hängt, vllt ist dein fax auch "unter den Tisch gefallen" und die haben die domain garnicht gelöscht. es gibt registrare die machen sowas öfters mal hab ich gehört.
 
Klar hätte man früher mal schauen können.. aber bisher gab es nie Probleme.
Unter den Tisch gefallen sein kann es nicht da die Domain im Portfolio mit einem roten L gekennzeichnet ist und bei Status "Domain gelöscht" steht.
Habe auch vor 12 Tagen bei UD nachgefragt.. bisher keine Reaktion.
 
Ich glaube nicht, daß eine Kündigung bei der Denic etwas bringt. Die Denic ist weder mein Vertragspartner noch habe ich dort eine Kundennummer etc.

Da liegt in Irrtum bei Dir vor.

Die Denic IST DEIN VERTRAGSPARTNER fuer die Domainregistrierung.
Dein Provider ist nur der Vermittler und Rechnungsstelle der Domaindienstleistung und stellt in dem Rahmen weitere Dienste bereit (Nameserver, Webspace etc.).

Wenn Du Probleme mit Domains hast, kuendige immer per Einschreiben bei DENIC (Vertragspartner) und Provider (Vermittler).
 
Frage ist nur was passiert wenn mir morgen eine Klage ins Haus flattert weil der Provider 5 Wochen braucht zur Löschung.

Da haftest auch Du und nicht Dein Provider. Und selbst wenn die Abmahnung ins Haus flattert, 1 Jahr nachdem die Domain erfolgreich geloescht wurde und jemand anderem gehoert.
Im rechtlichen Sinne besteht "Wiederholungsgefahr" und die kann man nur mit einer Unterlassungserklaerung zu verhindern suchen. Also: Anspruch auf eine Unterlassungserklaerung hat die Partei auf jeden Fall, sollte sie es wuenschen, und zwar ist es egal, ob die Domain weiterhin auf deinen Namen laeuft und wer schuld ist.
 
Da haftest auch Du und nicht Dein Provider. Und selbst wenn die Abmahnung ins Haus flattert, 1 Jahr nachdem die Domain erfolgreich geloescht wurde und jemand anderem gehoert.
Im rechtlichen Sinne besteht "Wiederholungsgefahr" und die kann man nur mit einer Unterlassungserklaerung zu verhindern suchen. Also: Anspruch auf eine Unterlassungserklaerung hat die Partei auf jeden Fall, sollte sie es wuenschen, und zwar ist es egal, ob die Domain weiterhin auf deinen Namen laeuft und wer schuld ist.

Ich hatte bereits weiter oben geschrieben, daß ich bereits eine Unterlassungserklärungen abgegeben habe und im gleichen Zug die Domain am 24.11. gekündigt habe.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß in diesem Falle UD so einfach aus dem Schneider ist wenn sie die Löschung verbasseln zumal sie ja im Portfolio als gelöscht angezeigt wird.
Auch als Vermittler hat man gewisse Pflichten.
 
1. Jeder DE Domaininahebr hat einen Vertrag mit der Denic, der ruht solange die DOmain über ein Denic-Mitglied verwaltet wird.

2. Du schreibst mal Kündigung, mal Löschung. Das sind rechtlich zwei ganz verschiedene Dinge. Bei der Kündigung Kündigst Du die Domain beim Denic-Mitglied (der Vertrag mit der Denic bleibt bestehen), bei der Löschung wird die Domain komplett gelöscht und wieder frei.
 
Man sollte in einem solchen Fall den Registrar/Hoster anweisen, die Domain nicht nur zu kündigen, sondern einen Close durchzuführen.

Nur bei letzterem wird die Domain schnellstmöglich wieder an die DENIC zurückgegeben (= wird wieder frei). Bei einer normalen Kündigung einer de-Domain ist es je nach Registrar so, dass dieser sie erst zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit an die DENIC zurückgibt und/oder er ein Zeitfenster für einen KK offen lässt.
 
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