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Künstlersozialabgabe als Kostenfaktor beachten

plopp

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23. Jan. 2004
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Hey,

hat sich von euch schon mal jemand intensiver mit dem Thema Künstlersozialabgabe auseinander gesetzt ?

Wenn ich es richtig verstehe, fällt diese Abgabe pauschal bei allen Webdesigns und Texten an, die man von natürlichen Personen und Personengesellschaften eingekauft hat.

Dieses Video, auch wenn schon 5 Jahre alt, erklärt den Sachverhalt jedoch recht gut. Wobei ich nicht weiß, ob das alles noch aktuell ist. Kennt sich jemand damit aus ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Plopp,

ich weiß nicht ob ich mich gut auskenne. Auf jeden Fall drücke ich jedes Jahr einen niedrigen vierstelligen Betrag für die Scheiße ab. Wir hatten sogar schon eine Sozialversicherungsprüfung mit Hauptaugenmerk auf Künstlersozialkasse bei der die jeden einzelnen Beleg auseinander genommen haben.

Webdesign und Texte fallen definitiv unter die Abgabepflicht. Grenzfälle hast Du da wo die Programmierung im Vordergrund steht.

Cheers

Holger
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

wir sind sowohl von der einen, als von der anderen Seite betroffen, da wir künstlerisch tätig sind, jedoch auch freiberufliche Künstler engagieren.

Es gibt wohl eine Grauzone, eben bei Programmierung, die einerseits ganz klar nicht künstlerisch ist, andererseits hinsichtlich Abgabe nicht explizit befreit ist. Nebenbei hat ein Programmierer keine Chance überhaupt in die KSK aufgenommen zu werden, also von deren eingenommenem Geld zu profitieren. Schon verrückt!?

Wir melden als Abgabepflichtige für die beschäftigung von Künstlern lediglich die rein künsterischen Tätigkeiten. Also nichts mit Gestaltung nach Vorgabe oder Umsetzung 1:1, wie gewünscht, denn das hat mit künstlerischer Tätigkeit nichts zu tun, da keine künstlerisch schöpferische Leistung.

Die KSK-Abgabe ist übrigens nichts Neues, lediglich die Überwachung durch die Rentenversicherung ist relativ neu und deshalb hat sich die Warscheinlichkeit einer Prüfung stark erhöht. Früher wurde die Abgabe wohl eher ignoriert, bzw. es wusste davon nicht wirklich jemand.

Die Abgabe fällt im Übrigen für "Endkunden" nicht bei juristischen Personen an, also wenn das z.B. über eine Werbeagentur als GmbH o.a. jur. Person in Auftrag gegeben wurde.

Alles ohne Gewähr!


Viele Grüße
HP
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf jeden Fall drücke ich jedes Jahr einen niedrigen vierstelligen Betrag für die Scheiße ab.

Ich weiß nicht, wieso das Scheiße sein soll?

Hier lesen, hilft beim Verstehen, auch wenn es nur einen Teil des Ganzen beleuchtet: Knstlersozialkasse - Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft

Und hier gibt es die FAQ: http://kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/index.php?navanchor=1010006

Die Seite ist insgesamt sehr informativ und beantwortet eigentlich alle wesentlichen Fragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir haben auch einige Kunden, die uns ärgerlich darüber begegnen, grundsätzlich kann der Künstler für die Abgabe nichts und er sieht von den Abgaben übrigens auch nichts im direkten Sinne. Es verschwindet im KSK-Nirvana, vermute ich mal, wie geschrieben sollte ein Unternehmen für Programmierer-Leistungen bezahlen, der Prog. bekommt davon nichts... das passt nicht so ganz.


Viele Grüße
HP
 
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